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Ist der Anbau als Wohnraum für ein bestehendes Wohngebäude geplant, so lassen sich hier ebenfalls Dinge wie Dämmung, Fenster oder Fußbodenheizung inklusive Umfeldmaßnahmen fördern.
Der ISFP bringt 5% Extra-Förderung auf die Maßnahme und verdopptelt das förderfähige Investitionsvolumen von 30.000€ auf 60.000€.
Ein ISFP ist eine „geförderte Beratung“ welche sich mit den Energetischen Maßnahmen einer Immobilie befasst. Für die Beantragung bei BAFA müssen die Maßnahmen nachgewiesener Bestandteil des ISFP sein und in der richtigen Reihenfolge durchgeführt werden! Nur dann erhält man den 5% Bonus sowie die Erweiterung des max. förderfähigen Investitionsvolumen.
Die Mittel sind für das sogenannte Programm „Förderungen für effiziente Maßnahmen (BEG)“ vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bereitgestellt.
Für den Bundeshaushalt 2024 ist ein Fördertopf in Höhe von 16 Mrd. Euro beschlossen worden. Bis zum Ende der Fördermittel können Anträge gestellt werden.
Nein, das ist nicht möglich. Mit der Umsetzung darf bis zur Bestätigung der Förderung nicht begonnen werden.
Ja. Entweder jeder Wohnungseigentümer stellt einen Antrag für sich oder die Eigentümergemeinschaft stellt die Anträge gemeinschaftlich. Grundsätzlich gilt: Nur wer die Maßnahme bezahlt, kann die Förderung bekommen.
Ja, aber nur die Materialkosten sind bei einer Eigenleistung förderfähig. Die Arbeiten müssen im Anschluss durch ein Fachunternehmen geprüft und mit einer sogennanten Fachunternehmererklärung bestätigt werden. Bei einem Heizungstausch ist die Eigenleistung nicht möglich.
Begonnene und beauftragte Maßnahmen sind nicht förderfähig.
Nein, Photovoltaik-Anlagen (PV) werden nicht staatlich gefördert.
Alternative Fördermöglichkeiten?
Für eine BAFA-Förderung muss ein Gebäude mindestens 5 Jahre alt sein.
Weitere Infos finden Sie direkt bei der KFW.
Als Effizienzhaus werden Wohngebäude mit einem energetischen Standard bezeichnet. Entscheidend für die Klassifizierung sind der Gesamtenergiebedarf der Immobilie sowie die Wärmedämmung der Gebäudehülle. Darüber hinaus gibt es verschiedene Effizienzhaus-Stufen für den Energiebedarf eines Gebäudes (40, 55, 70, 80).
Mehr dazu hier.
Übersicht aller Fördermöglichkeiten und Fördersummen:
Der Antrag auf Förderung darf nur durch den Eigentümer der Immobilie beauftragt werden.
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