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In der Regel können Sie pro Kalenderjahr und Wohneinheit Maßnahmen von bis zu 30.000 € Investition anteilig fördern lassen. Im Bereich der Heizung gibt es verschiedene Förderzuschüsse, die an technische Mindestvoraussetzungen gekoppelt sind:
In Kombination gibt es einen maximalen Förderzuschuss von 70 %.
Eine Zisterne ist nur förderfähig, wenn sie in Verbindung mit einer Wärmepumpe als Eisspeicher genutzt wird und die Wärmepumpe die nötigen Jahresarbeitszahlen erreicht.
Die Beantragung unterschiedlicher Wärmeerzeuger kann in einem Antrag erfolgen. So können z. B. die Förderung einer Solarthermieanlage und einer Biomasseheizung in einem Antrag gestellt werden. Jeder Einzelmaßnahme (z.B. Solarthermieanlage & Biomasseanlage) wird dann der jeweilige Fördersatz zugeordnet.
Für die Antragsstellung brauchen Sie eine s.g. Bestätigung zur Antragsstellung (BzA) und eine Bestätigung nach Durchführung (BnD), diese Unterlagen können wir Ihnen erstellen. Die Antragstellung müssen Sie selbst durchführen.
Nein, offene Feuerstellen wie z.B. ein Kaminofen sind nicht förderfähig
Nein, Gas-oder Ölheizungen werden nicht gefördert.
Ja. Beim Heizungstausch in einer selbstgenutzten Wohnimmobilie, mit einem Einkommen unter 40.000 Euro pro Jahr, gibt es beispielsweise einen Zuschuss vom Staat von 70 %. Der geringste Förderzuschuss liegt bei 30 %.
In den meisten Fällen ja. Eine Entscheidung sollte aber immer erst nach fachlicher Beratung erfolgen.
Bei selbstgenutzten Immobilien liegt der Zuschuss für den Heizungstausch zwischen 30 % und 70 %, je nach Effizienz der neuen Anlage und eigenem Jahreseinkommen.
Der Austausch alter, ineffizienter Heizsysteme gegen moderne, umweltfreundlichere Alternativen:
Nein, eine Ölheizung wird nicht durch das BAFA gefördert.
Was habe ich für alternative Fördermöglichkeiten?
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