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Auf der Suche nach etwas Bestimmten?

Nein, das ist nicht möglich. Bevor Sie den Handwerker mit einer Maßnahme beauftragen, muss der Antrag auf Förderung gestellt worden sein. Die notwendigen Handwerkerangebote können Sie jedoch bereits im Vorfeld einholen. Eine Anzahlung, entsprechende Bestellungen oder eben die Auftragsvergabe darf noch nicht erfolgt sein.

Die Ergänzung zum Liefer- und Leistungsvertrag (Formblatt zur aufschiebenden Bedingung) dient dazu, sicherzustellen, dass die Bedingungen für die Förderung erfüllt sind, bevor die Fördermittel tatsächlich ausgezahlt werden. Das bedeutet, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen, bevor die Fördermittel freigegeben werden. Typischerweise bezieht sich dies auf den Abschluss des Liefer- und Leistungsvertrags für die durchzuführenden Maßnahmen sowie auf die Einhaltung der technischen Anforderungen und Qualitätsstandards.

Zusammengefasst handelt es sich bei der „BZA“ um eine Bestätigung zum Antrag, die im Rahmen der Förderprogramme des Bundes für energetische Effizienz benötigt wird. Diese Bestätigung wird von registrierten Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten ausgestellt. Sie kann entweder eine Bestätigung zum Antrag (BzA) oder eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) sein. Es ist wichtig zu beachten, dass eine vorliegende BzA nicht automatisch bedeutet, dass ein Förderantrag genehmigt wurde. Sie dient vielmehr als Nachweis dafür, dass die energetischen Kennwerte einer Effizienzhausplanung plausibel sind und als Grundlage für die Beantragung einer Förderung dienen können. Die Gültigkeitsdauer einer BzA oder BnD beträgt 6 bzw. 12 Monate, und sie erhalten eine eindeutige Identifikationsnummer. Es gibt spezifische Anwendungen, über die die BzA für verschiedene Produkte erstellt werden kann, darunter Wohngebäude (BEG – Wohngebäude, Klimafreundlicher Neubau) und kommunale Projekte (BEG – Kommunen, Klimafreundlicher Neubau – Kommunen Zuschuss). Um Zugang zu den Anwendungen zu erhalten und eine BzA / BnD zu erstellen, müssen Sie als Expertin oder Experte in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes registriert sein.

Nein. Dies erfolgt erst mit dem sogenannten Zuwendungsbescheid.

Sie können die Maßnahme direkt nach Bestätigung der Antragstellung beauftragen. Dies erfolgt jedoch auf eigenes Risiko, wenn der Zuwendungsbescheid noch nicht eingegangen ist. Dieser entscheidet darüber, ob die Fördermittel bereitgestellt werden.

Es muss auf den Antragsteller ausgestellt sein. Außerdem müssen Informationen zu den technischen Mindestanforderungen enthalten sein (wie etwa der Uw-Wert von Fenstern, oder die Wärmeleitgruppe und geplante Stärke von Dämmungen). Des Weiteren sollten Informationen zur Montage gegeben sein. Werden ausländische Firmen involviert, muss das Angebot Komplett auf Deutsch übersetzt sein.

Wir prüfen Ihr Angebot für Sie gerne kostenlos und unverbindlich auf Förderfähigkeit. Parameter zu den technischen Mindestanforderungen, wie etwa der Uw-Wert bei Fenstern, geben jedoch ebenfalls Aufschluss hierüber.

Um sich beraten zu lassen, ist nichts weiter erforderlich. Einen Antrag auf Förderung stellen wir jedoch nur auf Basis eines förderfähigen Handwerkerangebotes.

Nein, das ist nicht möglich. Der Zuschuss für die Maßnahme für die Gebäudehülle dürfen nur wir als Energieberater.

Die Unterlagen können als Scan per E-Mail gesendet werden. Es ist auch ausreichend, diese in einer hohen Auflösung abzufotografieren. Folgende Formate sind gestattet: PNG, JPG/JPEG, TIFF, PDF. Die Zusendung per Post ist selbstverständlich gestattet, kann den Prozess aber unnötig verlangsamen.

Lokale Ingenieurbüros und Energieberater rechnen in der Regel individuell nach Aufwand ab und können sich daher stark in den Preisen unterscheiden. Energie Effizienz Profi bietet die Antragstellung zum pauschalen Eigenanteil von 299,- Euro inklusive Umsatzsteuer an.

Jede:r Wohneigentümer:in in Deutschland.

Hier finden Sie exemplarisch den Ablauf eines Förderantrags:

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Wir freuen uns auf Sie!

Ihr Team von Energie Effizienz Profi.