Dortmund,
 21.07.2026
Update 2026: Beleuchtung wird nicht mehr gefördert

BEG-Förderung für Leuchtentausch im Einzelhandel

Mann bringt LED Leuchten an

Geschrieben von

Energie Effizienz Profi

Mit der neuen Förderrichtlinie, die am 21. Juli 2026 in Kraft getreten ist, wurde der Katalog der förderfähigen Maßnahmen überarbeitet. Der Austausch von Beleuchtungsanlagen ist darin nicht mehr enthalten. Ein Zuschuss für den Leuchtentausch – etwa auf LED-Technik in Verkaufsräumen – ist damit über die Bundesförderung für effiziente Gebäude nicht mehr möglich.

Gefördert werden weiterhin andere Maßnahmen an der Anlagentechnik von Nichtwohngebäuden: Lüftungsanlagen, Gebäudeautomation und Kältetechnik zur Raumkühlung mit jeweils 15 % der förderfähigen Kosten. Auch Maßnahmen an der Gebäudehülle und der Heizungstausch bleiben förderfähig.

Ob und welche Förderung für Ihr Vorhaben in Frage kommt, prüfen wir gern. Nutzen Sie dafür unseren Förderrechner oder fragen Sie Ihre Förderung direkt bei uns an.

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