Bitte beachten: In der Zeit vom 23.12.2024 bis zum 03.01.2025 kann es durch Urlaubszeiten zu Verzögerungen in der Beantwortung von Anfragen und der Antragstellung kommen.

Dortmund,
 20.03.2024
Was zu beachten ist und welche Voraussetzungen im Jahr 2025 erfüllt werden müssen

BEG-Förderung für Leuchtentausch im Einzelhandel

Mann bringt LED Leuchten an

Geschrieben von

Energie Effizienz Profi

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet seit dem 1. Januar 2021 eine Förderung für den Leuchtentausch im Einzelhandel an. Welche technischen Mindestanforderungen eine neue Beleuchtung erfüllen muss und was laut Förderrichtlinien 2025 zu beachten ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet für den Leuchtentausch aktuell 15 % Förderung an. Die maximale Investitionssumme ist begrenzt auf 500 Euro pro Quadratmeter. Planungsleistungen, wie beispielsweise die Antragstellung durch einen Energieeffizienz-Experten, werden zusätzlich mit 50 % gefördert. Aber nicht nur die Antragstellung, auch Planungsleistungen wie zum Beispiel die Erstellung einer Lichtplanung, oder Vermessungsarbeiten können unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden.

BAFA Förderung im Einzelhandel Übersicht

Was wird gefördert?

Die Förderung umfasst eine Vielzahl an Maßnahmen, die über den reinen Leuchtentausch hinaus gehen. Dazu gehören:

  • Leuchtenaustausch: Dies beinhaltet den Austausch von Leuchten unter Berücksichtigung bestimmter Mindeststandards. Zusätzlich werden Umfeldmaßnahmen wie Baustelleneinrichtung, Materialkosten, Installation, Deinstallation und Entsorgung sowie Arbeiten für Verteilungen und Malerarbeiten gefördert.
  • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik: Die Förderung umfasst die Installation von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, einschließlich Tageslicht- oder präsenzabhängiger Steuerung/Regelung sowie aller benötigten Komponenten.
  • Komponenten für ein Energiemanagementsystem: Hierbei werden Komponenten unterstützt, die zur Umsetzung eines Energiemanagementsystems benötigt werden. Dies umfasst die Überwachung der Systemeffizienz, die Anzeige von Wartungsintervallen und den Energieverbrauch.
  • Inbetriebnahme und Maßnahmen zur Anlagenoptimierung: Die Förderung erstreckt sich auch auf die Inbetriebnahme von Beleuchtungssystemen sowie auf Maßnahmen zur Optimierung, um sicherzustellen, dass die Anlagen effizient betrieben werden.
  • Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen: Durch einen Energieeffizienz-Experten oder einen zusätzlich beauftragten Dritten werden Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen gefördert. Dazu gehört die Bestandsaufnahme Basis von Plänen, sonstigen Dokumentationen oder Datenaufnahme vor Ort und die Erstellung eines Beleuchtungskonzeptes mit energiesparenden Leuchtmitteln.

Um von der Förderung profitieren zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Beleuchtung muss die folgenden technischen Mindestanforderungen einhalten:
    Spotleuchten
    Mind. 120 Lumen pro Watt
    Lebensdauer: mind. L80/B10 – 50.000 h
    LED Licht-Bandleuchten
    Mind. 140 Lumen pro Watt
    Lebensdauer: mind. L80/B10 – 50.000 h
  • Die aktuellen Beleuchtungsanlagen müssen älter als fünf Jahre sein und für mindestens weitere zehn Jahre genutzt werden.
  • Das Investitionsvolumen muss mindestens 2.000 € netto betragen.
  • Ein reiner Austausch der Leuchtmittel ist nicht förderfähig.
  • Die Einbindung eines zertifizierten Energieeffizienz Experten ist erforderlich.
  • Für eine fünfizgprozentige Förderung der Planungsleistung dürfen Energieeffizienz Experten und weitere Planer nicht in Beziehung stehen. Ansonsten werden Sie als Umfeldmaßnhme nur zu Fünfzehn Prozent gefördert.

Wir machen Förderung leichter...

... und schneller im Einzelhandel

Was ist allgemein zu beachten?

Um von der Förderung profitieren zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Beleuchtung muss die folgenden technischen Mindestanforderungen einhalten:
    Spotleuchten
    Mind. 120 Lumen pro Watt
    Lebensdauer: 50.000 h
    LED Licht-Bandleuchten
    Mind. 140 Lumen pro Watt
    Lebensdauer: 50.000 h
  • Die aktuellen Beleuchtungsanlagen müssen älter als fünf Jahre sein und die neue Beleuchtung muss für mindestens zehn Jahre genutzt werden.
  • Das Investitionsvolumen muss mindestens 2.000 € netto betragen.
  • Ein reiner Austausch der Leuchtmittel ist nicht förderfähig.
  • Die Einbindung eines zertifizierten Energieeffizienz Experten ist erforderlich.
  • Für eine fünfizgprozentige Förderung der Planungsleistung dürfen Energieeffizienz Experten und weitere Planer nicht in Beziehung stehen. Ansonsten werden Sie als Umfeldmaßnhme nur zu Fünfzehn Prozent gefördert.

Was ist bei der Antragstellung zu beachten?

Auch die Antragstellung ist vom Gesetzgeber klar geregelt. Hier sind die wichtigsten Punkte:

  • Förderanträge müssen vor Beginn des Vorhabens, also vor dem Abschluss von Lieferungs- oder Leistungsverträgen, durch einen qualifizierten Energieeffizienz-Experten gestellt werden. Dies stellt sicher, dass die geplanten Maßnahmen den Anforderungen entsprechen und die Fördermittel effizient genutzt werden.
  • Die Zuschussförderung wird für einen Zeitraum von 36 Monaten nach Erhalt des Zuwendungsbescheids zugesagt.
  • Förderanträge von Contractoren müssen eine gemeinsame Erklärung enthalten, um sicherzustellen, dass beide Parteien ihre Verpflichtungen erfüllen und die Fördermittel entsprechend verwendet werden.
  • Der Energieeffizienz-Experte, der den Antrag stellt, muss unabhängig beauftragt werden, um sicherzustellen, dass die geplanten Maßnahmen objektiv bewertet und umgesetzt werden.
  • Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden, jedoch noch nicht abgerechnet werden.

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:

Energiesparen im Büro

Wie Sie als Handwerker Smart Home einfach förderfähig machen