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Die FAQ Seite von Energie Effizienz Profi
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Was kostet der Online-Förderservice?
Die Prüfung Ihres Sanierungsangebots ist kostenlos. Für die Antragstellung berechnen wir bei Gebäuden mit bis zu 5 Wohneinheiten eine Pauschale von 598,- € inklusive Mehrwertsteuer. Die gute Nachricht: 50 % der Kosten für eine Antragstellung werden Ihnen vom Bund erstattet. Das heißt Ihr Eigenanteil beträgt nur 299,- €. Bei größeren Wohngebäuden oder Gewerbeimmobilien erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.
Brauche ich schon ein Handwerkerangebot?
Um zu prüfen, ob Ihr Bauvorhaben die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt, benötigen wir ein Angebot von einem Fachbetrieb. Die Prüfung ist kostenlos und unverbindlich.
Sie haben noch kein Angebot vorliegen? Dann helfen wir Ihnen gerne bei der Vermittlung eines qualifizierten Fachbetriebs in Ihrer Nähe. Nutzen Sie dafür einfach unseren kostenlosen Vermittlungsservice.
Warum darf Energie Effizienz Profi Förderanträge stellen?
Energie Effizienz Profi verfügt über ein Team aus zertifizierten Energieberater*innen. Durch die offizielle Zertifizierung als „Energie Effizienz Experten“ sind sie qualifiziert, Anträge beim Bund zu stellen. Wir verfügen außerdem über verschiedene Zertifizierungen als Ingenieurbüro sowie 25 Jahre Expertise im Bereich energieeffiziente Sanierung.
Welche Förderprogramme werden abgedeckt?
Der Online-Förderservice umfasst alle bundesweiten Förderprogramme für energetische Einzelmaßnahmen. Dazu zählen die Zuschüsse des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Mehr über die einzelnen Programme und die Höhe der Zuschüsse erfahren Sie in unserer Förder-Übersicht.
Muss mein Haus vor Ort besichtigt werden?
Nein, ein Termin vor Ort ist für die Antragstellung nicht notwendig. Wir benötigen von Ihnen lediglich ein Handwerkerangebot und ein paar weitere Angaben über die geplante Sanierung. Damit können wir prüfen, ob die Sanierung die Voraussetzungen für einen Förderzuschuss erfüllt und den Antrag beim Bundesamt stellen. Ihre persönliche Ansprechperson informiert Sie per E-Mail über alle Schritte und ist jederzeit telefonisch für Sie da.
Was ist der Online-Förderservice?
Der Online-Förderservice ist eine Dienstleistung von Energie Effizienz Profi. Er richtet sich an alle, die ihre Immobilie in Deutschland energetisch sanieren und dafür eine Förderung beim Bund beantragen möchten. Egal ob Dachsanierung, Dämmung, Fenster- oder Heizungstausch – Energie Effizienz Profi prüft kostenlos und unverbindlich, wie hoch der potenzielle Zuschuss ist und reicht auf Wunsch den Antrag beim zuständigen Bundesamt ein.
Ist die Nutzung des Rechners kostenlos?
Ja, die Nutzung des Rechners ist kostenlos.
Werden meine eingegebenen Daten gespeichert und wenn ja, wie werden sie geschützt?
Die eingegebenen Daten werden nicht auf unserem Server gespeichert und anonym behandelt. Sie haben jedoch die Option, das Ergebnis für einen kostenlosen Fördercheck oder die Vermittlung von Fachbetrieben an uns zu übermitteln. In diesem Fall nutzen wir Ihre Daten nur für diese Zwecke.
Ist der Förderrechner auf dem neuesten Stand?
Ja, der Rechner berücksichtigt die aktuellen Förderrichtlinien, die seit Januar 2025 gelten. Der Rechner wird von uns auf dem neuesten Stand gehalten. Fehler können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Die Berechnungen sind daher nicht rechtlich bindend. Für eine verbindliche Prüfung können Sie unseren kostenlosen Fördercheck nutzen.
Vergleicht der Rechner Zuschüsse mit steuerlichen Vorteilen?
Ja, auch die Höhe eines möglichen Steuerbonuses als Alternative zur Förderung wird berechnet.
Welche Daten oder Dokumente muss ich bereithalten, um den Rechner sinnvoll zu nutzen?
Es reichen generelle Angaben zur geplanten Maßnahme und zum Gebäude. Das sind zum Beispiel das Gebäudealter oder die geschätzten Sanierungskosten.
Gibt der Rechner auch regionale Programme aus?
Der Rechner berücksichtigt die relevanten bundesweiten Programme von BAFA und KfW sowie steuerliche Vorteile. Bei Eingabe der Postleitzahl werden Ihnen auch regionale Förderprogramme vorgeschlagen. Für diese kann jedoch kein genauer Zuschuss berechnet werden. Wie hoch die jeweilige regionale Förderung ausfällt und ob sie mit anderen Programmen kombiniert werden kann, erfragen Sie am besten bei der zuständigen Behörde. Für die Vollständigkeit können wir keine Haftung übernehmen.
Welche energetischen Sanierungsmaßnahmen werden durch den Rechner abgedeckt?
Der Rechner vergleicht alle Förderungen für Einzelmaßnahmen wie Dämmung, Heizungsmodernisierung oder Fenstertausch. Komplettsanierungen oder Neubauten werden nicht berücksichtigt.
Kann ich eine Fenstersanierung auch von der Steuer absetzen?
Ja, die Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen können von der Einkommensteuer abgesetzt werden. Der Steuerbonus von 20 % wird jedoch nicht sofort ausgezahlt, sondern über 3 Jahre hinweg von der Steuerlast abgezogen. Eine Kombination mit einer BAFA- oder KfW-Förderung ist nicht möglich. Voraussetzung für den Bonus ist, dass das Objekt mindestens 10 Jahre alt ist, Sie es selbst bewohnen und die Sanierung durch einen Fachbetrieb durchgeführt und bescheinigt wurde.
Was muss in meinem Fensterangebot enthalten sein?
Das Angebot muss von einem Fachbetrieb auf Sie ausgestellt sein. Außerdem ist es wichtig, dass die U-Werte für Fenster und Türen im Angebot enthalten sind. Da ein Einbau in Eigenleistung nicht direkt gefördert wird, sollte das Angebot auch die Montage beinhalten. Beim Einbau in Eigenleistung werden nur die Materialien gefördert. Wichtig: Der korrekte Einbau muss fachlich geprüft und bestätigt werden.
Gern prüfen wir Ihre Handwerkerangebote innerhalb von 24 Stunden kostenlos auf Förderfähigkeit.
Kann ich neue Rollläden oder Markisen fördern lassen?
Es werden nur Verschattungssysteme bezuschusst, welche parallel zur Fassade verlaufen. Dazu gehören Rollläden oder Raffstoren. Markisen sind daher leider nicht förderfähig.
Muss mein Haus gedämmt sein, wenn ich die Fenster austausche?
Bei einem älteren, ungedämmten Haus sollte idealerweise zuerst die Fassade gedämmt werden, bevor es an die Fenster geht. Der Grund: Moderne dreifachverglaste Fenster schließen besonders dicht. Die Feuchtigkeit aus der Raumluft kann nicht mehr durch die Fenster entweichen, sondern setzt sich an den Wänden ab. Haben diese eine geringere Dämmwirkung als die Fenster, kann es zu Schimmel kommen. Ihr Fensterfachbetrieb berät Sie gerne dazu.
Wie hoch darf der U-Wert für meine Fenster maximal sein, damit sie gefördert werden?
Neue Fenster, Dachfenster oder Türen müssen einen bestimmten Wärmedurchgangskoeffizienten oder U-Wert erreichen, um gefördert zu werden. Bei Standardfenstern gilt z. B. einen U-Wert von maximal 0,95 W/m²K haben. Das erreichen Sie in der Regel nur mit einer Dreifachverglasung und entsprechenden Fensterrahmen. Sonderregelungen gibt es für Denkmalschutz, Einbruchsicherung oder Schallschutzglas. Eine Liste mit allen U-Werten finden Sie hier.
Anhand Ihres Handwerkerangebots prüfen wir gern kostenlos, ob Ihre Bauteile die Voraussetzungen erfüllen.
Kann ich den Antrag ohne eine*n Energieberater*in vor Ort stellen?
Ja, mit unserem Online-Förderservice. Unsere Energie-Effizienz-Profis verfügen über die notwendige Zertifizierung, um Anträge beim Bund einreichen zu dürfen. Statt monatelang auf einen Termin mit einer*m Energieberater*in zu warten, sind wir jederzeit online für Sie da: Von der kostenlosen Angebotsprüfung bis zur Antragstellung geht bei uns alles mit ein paar Klicks und in wenigen Tagen.
Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?
Ein individueller Sanierungsfahrplan ist ein Leitfaden, der Ihnen aufschlüsselt, wie Sie Ihr Wohnobjekt Stück für Stück energetisch modernisieren können. Darin wird der Ist-Zustands Ihres Objekts genau unter die Lupe genommen und passend zu Ihren Wünschen und Möglichkeiten verschiedene Maßnahmen festgelegt, die Ihr Haus klimafreundlicher machen, wie z. B. Fenstertausch oder Außendämmung. Nur mit einem iSFP erhalten Sie 20 % statt 15 % Zuschuss vom BAFA, auch wenn Sie nur einzelne Maßnahmen daraus umsetzen.
Einen Sanierungsfahrplan erstellen wir schnell und einfach im Rahmen einer persönlichen Energieberatung vor Ort für Sie.
Wie viel kann ich beim Fenstertausch maximal fördern lassen?
Handelt es sich um eine Einzelmaßnahme, werden Kosten von bis zu 30.000 € pro Jahr und Wohneinheit anteilig gefördert. Die BAFA übernimmt dann bis zu 15 %, also maximal 4.500 €. Für die Energieberatung mit Antragstellung gibt es einen Zuschuss von 50 %. Diese kostet bei Energie Effizienz Profi 598,- €. Mit dem Zuschuss beträgt Ihr Eigenanteil nur 299,- €.
Tauschen Sie die Fenster im Rahmen eines Sanierungsfahrplans (iSFP), verdoppelt sich die förderfähige Gesamtsumme auf 60.000 €. Der höchstmögliche Zuschuss liegt dann bei 20 %, also 12.000 €. Wir prüfen gern, ob sich ein Sanierungsfahrplan für Sie lohnt, und erstellen diesen für Sie. Die zusätzlichen Kosten werden auch hier zu 50 % bezuschusst (Eigenanteil max. 1000,- €).
Was kostet der Einbau energieeffizienter Fenster?
Die individuellen Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie der Größe des Objekts und dem Baujahr. Den genauen Preis kann Ihnen nur ein Fachbetrieb nennen. Bei der Suche nach geeigneten Handwerkerfirmen in Ihrer Nähe helfen wir Ihnen gern hier.
Kann auch ein Neubau oder Anbau gefördert werden?
Für eine BAFA-Förderung muss das Gebäude mindestens 5 Jahre alt sein und der Fenstertausch darf noch nicht durchgeführt worden sein. Anders sieht es bei einem Anbau aus. Ist er als Wohnraum für ein bestehendes Wohngebäude geplant, so können hier ebenfalls neue Fenster, Dämmung oder Fußbodenheizung bezuschusst werden.
Sind Maßnahmen in Eigenleistung förderfähig?
Ja, aber nur die Materialkosten sind bei einer Eigenleistung förderfähig. Die Arbeiten müssen im Anschluss durch ein Fachunternehmen geprüft und mit einer sogennanten Fachunternehmererklärung bestätigt werden.
Wie viel kann ich fördern lassen? Ist die Förderung begrenzt?
In der Regel können Sie pro Kalenderjahr und Wohneinheit Maßnahmen von bis zu 60.000 € Investition anteilig fördern lassen. Um in den Genuss der maximalen Förderung von 20 % zu kommen, ist ein individueller Sanierungsfahrplan erforderlich.
Wie viel kann ich fördern lassen? Ist die Förderung begrenzt?
In der Regel können Sie pro Kalenderjahr und Wohneinheit Maßnahmen von bis zu 60.000 € Investition anteilig fördern lassen. Um in den Genuss der maximalen Förderung von 20 % zu kommen, ist ein individueller Sanierungsfahrplan erforderlich.
Wie viel kann ich fördern lassen? Ist die Förderung begrenzt?
In der Regel können Sie pro Kalenderjahr und Wohneinheit Maßnahmen von bis zu 30.000 € Investition anteilig fördern lassen. Im Bereich der Heizung gibt es verschiedene Förderzuschüsse, die an technische Mindestvoraussetzungen gekoppelt sind:
- 30% Grundförderung
- 20% Klimageschwindigkeitsbonus
- 30% Einkommensbonus
- 5% Innovationsbonus
In Kombination gibt es einen maximalen Förderzuschuss von 70 %.
Wie viel kann ich fördern lassen? Ist die Förderung begrenzt?
In der Regel können Sie pro Kalenderjahr und Wohneinheit Maßnahmen von bis zu 60.000 € Investition anteilig fördern lassen. Um in den Genuss der maximalen Förderung von 20 % zu kommen, ist ein individueller Sanierungsfahrplan erforderlich.
Ist ein Balkonkraftwerk eine energetische Maßnahme?
Balkonkraftwerke fördern die dezentrale Energieerzeugung, was wiederum die Abhängigkeit von zentralen Stromversorgern verringert. Der erzeugte Strom kann direkt im eigenen Haushalt verbraucht werden, was die Abhängigkeit von teurem Netzstrom reduziert, und die Stromrechnung senkt.
Werden Fenster in 2024 gefördert?
Ja. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet in 2024 eine Förderung, mit der 15-20 % der förderfähigen Kosten für den Tür- und Fenstertausch, sowie den Einbau von Sonnenschutz übernommen werden. Förderfähige Kosten sind zum Beispiel Handwerker- und Materialkosten. Auch sogenannte Umfeldmaßnahmen, wie zum Beispiel Putz- und Malerarbeiten um das Fenster herum, werden bezuschusst.
Ich plane einen Anbau. Kann ich davon etwas fördern lassen?
Ist der Anbau als Wohnraum für ein bestehendes Wohngebäude geplant, so lassen sich hier ebenfalls Dinge wie Dämmung, Fenster oder Fußbodenheizung inklusive Umfeldmaßnahmen fördern.
Kann ich vor der Antragstellung schon starten?
Nein, das ist nicht möglich. Bevor Sie den Handwerker mit einer Maßnahme beauftragen, muss der Antrag auf Förderung gestellt worden sein. Die notwendigen Handwerkerangebote können Sie jedoch bereits im Vorfeld einholen. Eine Anzahlung, entsprechende Bestellungen oder eben die Auftragsvergabe darf noch nicht erfolgt sein.
Was hat es mit dem Formblatt zur aufschiebenden Bedingung (Ergänzung zu Liefer- und Leistungsvertrag) auf sich?
Die Ergänzung zum Liefer- und Leistungsvertrag (Formblatt zur aufschiebenden Bedingung) dient dazu, sicherzustellen, dass die Bedingungen für die Förderung erfüllt sind, bevor die Fördermittel tatsächlich ausgezahlt werden. Das bedeutet, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen, bevor die Fördermittel freigegeben werden. Typischerweise bezieht sich dies auf den Abschluss des Liefer- und Leistungsvertrags für die durchzuführenden Maßnahmen sowie auf die Einhaltung der technischen Anforderungen und Qualitätsstandards.
Mit oder ohne ISFP (Individueller Sanierungsfahrplan): Was ist der Unterschied?
Der ISFP bringt 5% Extra-Förderung auf die Maßnahme und verdopptelt das förderfähige Investitionsvolumen von 30.000€ auf 60.000€.
Was ist ein ISFP (Individueller Sanierungsfahrplan)?
Ein ISFP ist eine „geförderte Beratung“ welche sich mit den Energetischen Maßnahmen einer Immobilie befasst. Für die Beantragung bei BAFA müssen die Maßnahmen nachgewiesener Bestandteil des ISFP sein und in der richtigen Reihenfolge durchgeführt werden! Nur dann erhält man den 5% Bonus sowie die Erweiterung des max. förderfähigen Investitionsvolumen.
Was ist eine Bestätigung zur Antragsstellung (BzA)? Was ist eine Bestätigung nach Durchführung (BnD)?
Zusammengefasst handelt es sich bei der „BZA“ um eine Bestätigung zum Antrag, die im Rahmen der Förderprogramme des Bundes für energetische Effizienz benötigt wird. Diese Bestätigung wird von registrierten Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten ausgestellt. Sie kann entweder eine Bestätigung zum Antrag (BzA) oder eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) sein. Es ist wichtig zu beachten, dass eine vorliegende BzA nicht automatisch bedeutet, dass ein Förderantrag genehmigt wurde. Sie dient vielmehr als Nachweis dafür, dass die energetischen Kennwerte einer Effizienzhausplanung plausibel sind und als Grundlage für die Beantragung einer Förderung dienen können. Die Gültigkeitsdauer einer BzA oder BnD beträgt 6 bzw. 12 Monate, und sie erhalten eine eindeutige Identifikationsnummer. Es gibt spezifische Anwendungen, über die die BzA für verschiedene Produkte erstellt werden kann, darunter Wohngebäude (BEG – Wohngebäude, Klimafreundlicher Neubau) und kommunale Projekte (BEG – Kommunen, Klimafreundlicher Neubau – Kommunen Zuschuss). Um Zugang zu den Anwendungen zu erhalten und eine BzA / BnD zu erstellen, müssen Sie als Expertin oder Experte in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes registriert sein.
Woher kommen die Fördermittel?
Die Mittel sind für das sogenannte Programm „Förderungen für effiziente Maßnahmen (BEG)“ vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bereitgestellt.
In welchem Zeitraum gibt es die Förderung?
Für den Bundeshaushalt 2024 ist ein Fördertopf in Höhe von 16 Mrd. Euro beschlossen worden. Bis zum Ende der Fördermittel können Anträge gestellt werden.
Bekomme ich die Förderung auch rückwirkend?
Nein, das ist nicht möglich. Mit der Umsetzung darf bis zur Bestätigung der Förderung nicht begonnen werden.
Wenn es verschiedene Wohneinheiten mit unterschiedlichen Eigentümern im Haus gibt, kann dann für jede Wohneinheit eine Förderung beantragt werden?
Ja. Entweder jeder Wohnungseigentümer stellt einen Antrag für sich oder die Eigentümergemeinschaft stellt die Anträge gemeinschaftlich. Grundsätzlich gilt: Nur wer die Maßnahme bezahlt, kann die Förderung bekommen.
Sind Maßnahmen in Eigenleistung förderfähig?
Ja, aber nur die Materialkosten sind bei einer Eigenleistung förderfähig. Die Arbeiten müssen im Anschluss durch ein Fachunternehmen geprüft und mit einer sogennanten Fachunternehmererklärung bestätigt werden. Bei einem Heizungstausch ist die Eigenleistung nicht möglich.
Sind bereits begonnene Maßnahmen förderfähig?
Begonnene und beauftragte Maßnahmen sind nicht förderfähig.
Sind Photovoltaik-Anlagen förderfähig?
Nein, Photovoltaik-Anlagen (PV) werden nicht staatlich gefördert.
Alternative Fördermöglichkeiten?
Sind Neubauten förderfähig?
Für eine BAFA-Förderung muss ein Gebäude mindestens 5 Jahre alt sein.
Weitere Infos finden Sie direkt bei der KFW.
Was ist ein Effizienzhaus?
Als Effizienzhaus werden Wohngebäude mit einem energetischen Standard bezeichnet. Entscheidend für die Klassifizierung sind der Gesamtenergiebedarf der Immobilie sowie die Wärmedämmung der Gebäudehülle. Darüber hinaus gibt es verschiedene Effizienzhaus-Stufen für den Energiebedarf eines Gebäudes (40, 55, 70, 80).
Mehr dazu hier.
Was wird staatlich gefördert?
Übersicht aller Fördermöglichkeiten und Fördersummen:
Ist durch die Antragstellung die Förderung automatisch auch gesichert und genehmigt?
Nein. Dies erfolgt erst mit dem sogenannten Zuwendungsbescheid.
Wann kann ich die Maßnahme beginnen?
Sie können die Maßnahme direkt nach Bestätigung der Antragstellung beauftragen. Dies erfolgt jedoch auf eigenes Risiko, wenn der Zuwendungsbescheid noch nicht eingegangen ist. Dieser entscheidet darüber, ob die Fördermittel bereitgestellt werden.
Was muss im Handwerkerangebot enthalten sein?
Es muss auf den Antragsteller ausgestellt sein. Außerdem müssen Informationen zu den technischen Mindestanforderungen enthalten sein (wie etwa der Uw-Wert von Fenstern, oder die Wärmeleitgruppe und geplante Stärke von Dämmungen). Des Weiteren sollten Informationen zur Montage gegeben sein. Werden ausländische Firmen involviert, muss das Angebot Komplett auf Deutsch übersetzt sein.
Woher weiß ich, ob mein Handwerkerangebot förderfähig ist?
Wir prüfen Ihr Angebot für Sie gerne kostenlos und unverbindlich auf Förderfähigkeit. Parameter zu den technischen Mindestanforderungen, wie etwa der Uw-Wert bei Fenstern, geben jedoch ebenfalls Aufschluss hierüber.
Ich bin Mieter. Darf ich einen Förderantrag stellen?
Der Antrag auf Förderung darf nur durch den Eigentümer der Immobilie beauftragt werden.
Was benötige ich, um mit der Förderung starten zu können?
Um sich beraten zu lassen, ist nichts weiter erforderlich. Einen Antrag auf Förderung stellen wir jedoch nur auf Basis eines förderfähigen Handwerkerangebotes.
Kann ich den Antrag selbst stellen?
Nein, das ist nicht möglich. Den Zuschuss für die Maßnahme dürfen nur zertifizierte Energie-Effizienz-Experten beim BAFA beantragen.
Wie können die Unterlagen gesendet werden?
Die Unterlagen können als Scan per E-Mail gesendet werden. Es ist auch ausreichend, diese in einer hohen Auflösung abzufotografieren. Folgende Formate sind gestattet: PNG, JPG/JPEG, TIFF, PDF. Die Zusendung per Post ist selbstverständlich gestattet, kann den Prozess aber unnötig verlangsamen.
Was kostet die Antragstellung?
Lokale Ingenieurbüros und Energieberater rechnen in der Regel individuell nach Aufwand ab und können sich daher stark in den Preisen unterscheiden. Energie Effizienz Profi bietet die Antragstellung zum pauschalen Eigenanteil von 299,- Euro inklusive Umsatzsteuer an.
Wer kann die Förderung beantragen?
Jede:r Wohneigentümer:in in Deutschland.
Wie sieht der Ablauf eines Förderantrags aus?
Hier finden Sie exemplarisch den Ablauf eines Förderantrags:
Wie hoch ist der Zuschuss?
Bei selbstgenutzten Immobilien liegt der Zuschuss für den Heizungstausch zwischen 50 % und 70 %, je nach Effizienz der neuen Anlage und eigenem Jahreseinkommen. Für alle anderen Maßnahmen liegt der Zuschuss bei 15%, bzw. bei 20 % mit einer individuellen Energieberatung (individueller Sanierungsfahrplan).
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Fast alle energetischen Sanierungsmaßnahmen am Gebäude. Dazu gehören zum Beispiel die Dach-, oder Fassadendämmung, der Tausch von Türen und Fenstern, effiziente Smart Home Komponenten, Heizungstausch oder Lüftungsanlagen. Wichtig zu wissen: Die Handwerkerangebote unterliegen strengen Förderrichtlinien und müssen zwingend die Voraussetzungen des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) erfüllen.
Bei Energie Effizienz Profi prüfen wir Ihre Handwerkerangebote innerhalb von 24 Stunden kostenlos auf Förderfähigkeit.
Wie viel Dämmung braucht meine Wand?
Außenwände müssen in der Regel einen U-Wert von 0,2 W/m2K einhalten. Wie viel Dämmung Sie hierfür benötigen, ist beispielsweise von der Wärmeleitgruppe (WLG) des Dämmstoffs und dem Aufbau des Mauerwerks abhängig. Ist die WLG und der geplante Wandaufbau im Angebot enthalten, prüfen wir gerne für Sie, ob die im Angebot enthaltene Dämmung bereits ausreicht. Hierzu benötigen wir außerdem Informationen zum Baujahr und Wandaufbau.
Wie viel Dämmung braucht mein Dach?
Dächer müssen in der Regel einen U-Wert von 0,14 W/m2K einhalten. Wie viel Dämmung Sie hierfür benötigen, ist beispielsweise von der Wärmeleitgruppe (WLG) des Dämmstoffs abhängig. Ist die WLG und der geplante Dachaufbau im Angebot enthalten, prüfen wir gerne für Sie, ob die im Angebot enthaltene Dämmung bereits ausreicht.
Kann eine Dachbegrünung gefördert werden?
Die Dachbegrünung wird nur mit gefördert, wenn die Dachdämmung den erforderlichen U-Wert einhält
Kann ich den Antrag selbst stellen?
Nein, das ist nicht möglich. Den Zuschuss für die Maßnahme dürfen nur zertifizierte Energie-Effizienz-Experten beim BAFA beantragen.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Bei selbstgenutzten Immobilien liegt der Zuschuss bei 15%, bzw. bei 20 % mit einer individuellen Energieberatung (individueller Sanierungsfahrplan).
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Fast alle Dämmungsmaßnahmen am Gebäude. Dazu gehören zum Beispiel:
- Dachdämmung
- Fassadendämmung
- Kellerdeckendämmung
- Geschossdeckendämmung
Wichtig zu wissen: Die Handwerkerangebote unterliegen strengen Förderrichtlinien und müssen zwingend die Voraussetzungen des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) erfüllen.
Bei Energie Effizienz Profi prüfen wir Ihre Handwerkerangebote innerhalb von 24 Stunden kostenlos auf Förderfähigkeit.
Sind neue Rollläden föderfähig?
Ja, neue Rollläden oder Raffstoren sind förderfähig.
Kann ich eine Markise fördern lassen?
Nein. Es sind nur Verschattungssysteme förderfähig, welche parallel zur Fassade verlaufen, wie etwa Rollläden.
Sind auch Fenster mit Doppelverglasung förderfähig?
Doppelverglaste Fenster halten in der Regel nicht die technischen Mindestanforderungen (Uw-Wert) ein. Hierzu ist mindestens eine Dreifachverglasung notwendig.
Was muss in meinem Fensterangebot enthalten sein?
Das Angebot muss auf den Antragssteller ausgestellt sein. Außerdem ist es wichtig, dass die Uw-Werte (Fenster) bzw. Ud-Werte (Türen) im Angebot enthalten sind. Da ein Einbau in Eigenleistung nicht direkt gefördert wird, sollte das Angebot auch die Montage beinhalten. Beim Einbau in Eigenleistung werden nur die Materialen gefördert. Wichtig: Eine Prüfung und Bestätigung des fachlich korrekten Einbaus durch ein Fachunternehmen ist in diesem Fall vorrausgesetzt.
Kann ich den Antrag selbst stellen?
Nein, das ist nicht möglich. Den Zuschuss für die Maßnahme dürfen nur zertifizierte Energie-Effizienz-Experten beim BAFA beantragen.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Bei selbstgenutzten Immobilien liegt der Zuschuss bei 15%, bzw. bei 20 % mit einer individuellen Energieberatung (individueller Sanierungsfahrplan).
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Der Tausch von Türen und Fenstern und auch der Einbau von Sonnenschutz. Auch sogenannte Umfeldmaßnahmen, wie zum Beispiel Putz- und Malerarbeiten um das Fenster herum, werden bezuschusst. Wichtig zu wissen: Die Handwerkerangebote und anschließenden Rechnungen unterliegen strengen Förderrichtlinien und müssen zwingend die Voraussetzungen des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) erfüllen.
Bei Energie Effizienz Profi prüfen wir Ihre Handwerkerangebote innerhalb von 24 Stunden kostenlos auf Förderfähigkeit.
Sind Zisternen förderfähig?
Eine Zisterne ist nur förderfähig, wenn sie in Verbindung mit einer Wärmepumpe als Eisspeicher genutzt wird und die Wärmepumpe die nötigen Jahresarbeitszahlen erreicht.
Kann man für mehrer Heizungserzeuger eine Förderung erhalten?
Die Beantragung unterschiedlicher Wärmeerzeuger kann in einem Antrag erfolgen. So können z. B. die Förderung einer Solarthermieanlage und einer Biomasseheizung in einem Antrag gestellt werden. Jeder Einzelmaßnahme (z.B. Solarthermieanlage & Biomasseanlage) wird dann der jeweilige Fördersatz zugeordnet.
Kann ich den Antrag für eine Heizung (z.B. Wärmepumpe oder Biomasse) selbst stellen?
Für die Antragsstellung brauchen Sie eine s.g. Bestätigung zur Antragsstellung (BzA) und eine Bestätigung nach Durchführung (BnD), diese Unterlagen können wir Ihnen erstellen. Die Antragstellung müssen Sie selbst durchführen.
Ist ein Kaminofen förderfähig?
Nein, offene Feuerstellen wie z.B. ein Kaminofen sind nicht förderfähig
Kann ich meine Gasheizung fördern lassen?
Nein, Gas-oder Ölheizungen werden nicht gefördert.
Gibt es wirklich eine 70 % Förderung?
Ja. Beim Heizungstausch in einer selbstgenutzten Wohnimmobilie, mit einem Einkommen unter 40.000 Euro pro Jahr, gibt es beispielsweise einen Zuschuss vom Staat von 70 %. Der geringste Förderzuschuss liegt bei 30 %.
Lohnt sich ein Heizungstausch?
In den meisten Fällen ja. Eine Entscheidung sollte aber immer erst nach fachlicher Beratung erfolgen.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Bei selbstgenutzten Immobilien liegt der Zuschuss für den Heizungstausch zwischen 30 % und 70 %, je nach Effizienz der neuen Anlage und eigenem Jahreseinkommen.
Welche Heizungssysteme werden gefördert?
Der Austausch alter, ineffizienter Heizsysteme gegen moderne, umweltfreundlichere Alternativen:
- Wärmepumpen
- Solarthermische Anlagen
- Biomasseheizungen
- Wasserstofffähige Heizungen (Investitionsmehrkosten)
- Brennstoffzellenheizung
- Innovative Heizungstechnik
- Errichtung, Umbau, Erweiterung Gebäudenetz
- Gebäudenetzanschluss
- Wärmenetzanschluss
Ist eine Ölheizung förderfähig?
Nein, eine Ölheizung wird nicht durch das BAFA gefördert.
Was habe ich für alternative Fördermöglichkeiten?
- Wärmepumpe
- Biomasseheizungen
- Solarkollektoranlagen
- Stationäre Brennstoffzellenheizungen