Bitte beachten: In der Zeit vom 23.12.2024 bis zum 03.01.2025 kann es durch Urlaubszeiten zu Verzögerungen in der Beantwortung von Anfragen und der Antragstellung kommen.

Fragen?
Wir haben die Antworten!

Die FAQ Seite von Energie Effizienz Profi

Hier finden Sie alle Antworten rund um das Thema Förderungen und die Fördermittelbeantragung. Wenn Sie auf der Suche nach etwas Bestimmten sind, dann verwenden Sie unsere Suche oder wählen Sie den Bereich aus, der Sie interessiert. Lesen Sie weiter, um alle wichtigen Informationen zu erhalten.

Auf der Suche nach etwas Bestimmten?

Am häufigsten gesuchte Begriffe:

FAQ

Die Prüfung Ihres Sanierungsangebots ist kostenlos. Für die Antragstellung berechnen wir bei Gebäuden mit bis zu 5 Wohneinheiten eine Pauschale von 598,- € inklusive Mehrwertsteuer. Die gute Nachricht: 50 % der Kosten für eine Antragstellung werden Ihnen vom Bund erstattet. Das heißt Ihr Eigenanteil beträgt nur 299,- €. Bei größeren Wohngebäuden oder Gewerbeimmobilien erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.

Um zu prüfen, ob Ihr Bauvorhaben die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt, benötigen wir ein Angebot von einem Fachbetrieb. Die Prüfung ist kostenlos und unverbindlich.

Sie haben noch kein Angebot vorliegen? Dann helfen wir Ihnen gerne bei der Vermittlung eines qualifizierten Fachbetriebs in Ihrer Nähe. Nutzen Sie dafür einfach unseren kostenlosen Vermittlungsservice.

Energie Effizienz Profi verfügt über ein Team aus zertifizierten Energieberater*innen. Durch die offizielle Zertifizierung als „Energie Effizienz Experten“ sind sie qualifiziert, Anträge beim Bund zu stellen. Wir verfügen außerdem über verschiedene Zertifizierungen als Ingenieurbüro sowie 25 Jahre Expertise im Bereich energieeffiziente Sanierung.

Der Online-Förderservice umfasst alle bundesweiten Förderprogramme für energetische Einzelmaßnahmen. Dazu zählen die Zuschüsse des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Mehr über die einzelnen Programme und die Höhe der Zuschüsse erfahren Sie in unserer Förder-Übersicht.

Nein, ein Termin vor Ort ist für die Antragstellung nicht notwendig. Wir benötigen von Ihnen lediglich ein Handwerkerangebot und ein paar weitere Angaben über die geplante Sanierung. Damit können wir prüfen, ob die Sanierung die Voraussetzungen für einen Förderzuschuss erfüllt und den Antrag beim Bundesamt stellen. Ihre persönliche Ansprechperson informiert Sie per E-Mail über alle Schritte und ist jederzeit telefonisch für Sie da.

Der Online-Förderservice ist eine Dienstleistung von Energie Effizienz Profi. Er richtet sich an alle, die ihre Immobilie in Deutschland energetisch sanieren und dafür eine Förderung beim Bund beantragen möchten. Egal ob Dachsanierung, Dämmung, Fenster- oder Heizungstausch – Energie Effizienz Profi prüft kostenlos und unverbindlich, wie hoch der potenzielle Zuschuss ist und reicht auf Wunsch den Antrag beim zuständigen Bundesamt ein.

Ja, die Nutzung des Rechners ist kostenlos.

Die eingegebenen Daten werden nicht auf unserem Server gespeichert und anonym behandelt. Sie haben jedoch die Option, das Ergebnis für einen kostenlosen Fördercheck oder die Vermittlung von Fachbetrieben an uns zu übermitteln. In diesem Fall nutzen wir Ihre Daten nur für diese Zwecke.

Ja, der Rechner berücksichtigt die aktuellen Förderrichtlinien, die seit Januar 2025 gelten. Der Rechner wird von uns auf dem neuesten Stand gehalten. Fehler können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Die Berechnungen sind daher nicht rechtlich bindend. Für eine verbindliche Prüfung können Sie unseren kostenlosen Fördercheck nutzen.

Ja, auch die Höhe eines möglichen Steuerbonuses als Alternative zur Förderung wird berechnet.

Es reichen generelle Angaben zur geplanten Maßnahme und zum Gebäude. Das sind zum Beispiel das Gebäudealter oder die geschätzten Sanierungskosten.

Der Rechner berücksichtigt die relevanten bundesweiten Programme von BAFA und KfW sowie steuerliche Vorteile. Bei Eingabe der Postleitzahl werden Ihnen auch regionale Förderprogramme vorgeschlagen. Für diese kann jedoch kein genauer Zuschuss berechnet werden. Wie hoch die jeweilige regionale Förderung ausfällt und ob sie mit anderen Programmen kombiniert werden kann, erfragen Sie am besten bei der zuständigen Behörde. Für die Vollständigkeit können wir keine Haftung übernehmen.

Der Rechner vergleicht alle Förderungen für Einzelmaßnahmen wie Dämmung, Heizungsmodernisierung oder Fenstertausch. Komplettsanierungen oder Neubauten werden nicht berücksichtigt.

Ja, die Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen können von der Einkommensteuer abgesetzt werden. Der Steuerbonus von 20 % wird jedoch nicht sofort ausgezahlt, sondern über 3 Jahre hinweg von der Steuerlast abgezogen. Eine Kombination mit einer BAFA- oder KfW-Förderung ist nicht möglich. Voraussetzung für den Bonus ist, dass das Objekt mindestens 10 Jahre alt ist, Sie es selbst bewohnen und die Sanierung durch einen Fachbetrieb durchgeführt und bescheinigt wurde.

Das Angebot muss von einem Fachbetrieb auf Sie ausgestellt sein. Außerdem ist es wichtig, dass die U-Werte für Fenster und Türen im Angebot enthalten sind. Da ein Einbau in Eigenleistung nicht direkt gefördert wird, sollte das Angebot auch die Montage beinhalten. Beim Einbau in Eigenleistung werden nur die Materialien gefördert. Wichtig: Der korrekte Einbau muss fachlich geprüft und bestätigt werden.

Gern prüfen wir Ihre Handwerkerangebote innerhalb von 24 Stunden kostenlos auf Förderfähigkeit.

Es werden nur Verschattungssysteme bezuschusst, welche parallel zur Fassade verlaufen. Dazu gehören Rollläden oder Raffstoren. Markisen sind daher leider nicht förderfähig.

Bei einem älteren, ungedämmten Haus sollte idealerweise zuerst die Fassade gedämmt werden, bevor es an die Fenster geht. Der Grund: Moderne dreifachverglaste Fenster schließen besonders dicht. Die Feuchtigkeit aus der Raumluft kann nicht mehr durch die Fenster entweichen, sondern setzt sich an den Wänden ab. Haben diese eine geringere Dämmwirkung als die Fenster, kann es zu Schimmel kommen. Ihr Fensterfachbetrieb berät Sie gerne dazu.

Neue Fenster, Dachfenster oder Türen müssen einen bestimmten Wärmedurchgangskoeffizienten oder U-Wert erreichen, um gefördert zu werden. Bei Standardfenstern gilt z. B. einen U-Wert von maximal 0,95 W/m²K haben. Das erreichen Sie in der Regel nur mit einer Dreifachverglasung und entsprechenden Fensterrahmen. Sonderregelungen gibt es für Denkmalschutz, Einbruchsicherung oder Schallschutzglas. Eine Liste mit allen U-Werten finden Sie hier.

Anhand Ihres Handwerkerangebots prüfen wir gern kostenlos, ob Ihre Bauteile die Voraussetzungen erfüllen.

Ja, mit unserem Online-Förderservice. Unsere Energie-Effizienz-Profis verfügen über die notwendige Zertifizierung, um Anträge beim Bund einreichen zu dürfen. Statt monatelang auf einen Termin mit einer*m Energieberater*in zu warten, sind wir jederzeit online für Sie da: Von der kostenlosen Angebotsprüfung bis zur Antragstellung geht bei uns alles mit ein paar Klicks und in wenigen Tagen.

Ein individueller Sanierungsfahrplan ist ein Leitfaden, der Ihnen aufschlüsselt, wie Sie Ihr Wohnobjekt Stück für Stück energetisch modernisieren können. Darin wird der Ist-Zustands Ihres Objekts genau unter die Lupe genommen und passend zu Ihren Wünschen und Möglichkeiten verschiedene Maßnahmen festgelegt, die Ihr Haus klimafreundlicher machen, wie z. B. Fenstertausch oder Außendämmung. Nur mit einem iSFP erhalten Sie 20 % statt 15 % Zuschuss vom BAFA, auch wenn Sie nur einzelne Maßnahmen daraus umsetzen.

Einen Sanierungsfahrplan erstellen wir schnell und einfach im Rahmen einer persönlichen Energieberatung vor Ort für Sie.

Handelt es sich um eine Einzelmaßnahme, werden Kosten von bis zu 30.000 € pro Jahr und Wohneinheit anteilig gefördert. Die BAFA übernimmt dann bis zu 15 %, also maximal 4.500 €. Für die Energieberatung mit Antragstellung gibt es einen Zuschuss von 50 %. Diese kostet bei Energie Effizienz Profi 598,- €. Mit dem Zuschuss beträgt Ihr Eigenanteil nur 299,- €.

Tauschen Sie die Fenster im Rahmen eines Sanierungsfahrplans (iSFP), verdoppelt sich die förderfähige Gesamtsumme auf 60.000 €. Der höchstmögliche Zuschuss liegt dann bei 20 %, also 12.000 €. Wir prüfen gern, ob sich ein Sanierungsfahrplan für Sie lohnt, und erstellen diesen für Sie. Die zusätzlichen Kosten werden auch hier zu 50 % bezuschusst (Eigenanteil max. 1000,- €).

Die individuellen Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie der Größe des Objekts und dem Baujahr. Den genauen Preis kann Ihnen nur ein Fachbetrieb nennen. Bei der Suche nach geeigneten Handwerkerfirmen in Ihrer Nähe helfen wir Ihnen gern hier.

Für eine BAFA-Förderung muss das Gebäude mindestens 5 Jahre alt sein und der Fenstertausch darf noch nicht durchgeführt worden sein. Anders sieht es bei einem Anbau aus. Ist er als Wohnraum für ein bestehendes Wohngebäude geplant, so können hier ebenfalls neue Fenster, Dämmung oder Fußbodenheizung bezuschusst werden.

Ja, aber nur die Materialkosten sind bei einer Eigenleistung förderfähig. Die Arbeiten müssen im Anschluss durch ein Fachunternehmen geprüft und mit einer sogennanten Fachunternehmererklärung bestätigt werden.

In der Regel können Sie pro Kalenderjahr und Wohneinheit Maßnahmen von bis zu 60.000 € Investition anteilig fördern lassen. Um in den Genuss der maximalen Förderung von 20 % zu kommen, ist ein individueller Sanierungsfahrplan erforderlich.

 

In der Regel können Sie pro Kalenderjahr und Wohneinheit Maßnahmen von bis zu 60.000 € Investition anteilig fördern lassen. Um in den Genuss der maximalen Förderung von 20 % zu kommen, ist ein individueller Sanierungsfahrplan erforderlich.

In der Regel können Sie pro Kalenderjahr und Wohneinheit Maßnahmen von bis zu 30.000 € Investition anteilig fördern lassen. Im Bereich der Heizung gibt es verschiedene Förderzuschüsse, die an technische Mindestvoraussetzungen gekoppelt sind:

  • 30% Grundförderung
  • 20% Klimageschwindigkeitsbonus
  • 30% Einkommensbonus
  • 5% Innovationsbonus

In Kombination gibt es einen maximalen Förderzuschuss von 70 %.

In der Regel können Sie pro Kalenderjahr und Wohneinheit Maßnahmen von bis zu 60.000 € Investition anteilig fördern lassen. Um in den Genuss der maximalen Förderung von 20 % zu kommen, ist ein individueller Sanierungsfahrplan erforderlich.

Balkonkraftwerke fördern die dezentrale Energieerzeugung, was wiederum die Abhängigkeit von zentralen Stromversorgern verringert. Der erzeugte Strom kann direkt im eigenen Haushalt verbraucht werden, was die Abhängigkeit von teurem Netzstrom reduziert, und die Stromrechnung senkt.

Ja. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet in 2024 eine Förderung, mit der 15-20 % der förderfähigen Kosten für den Tür- und Fenstertausch, sowie den Einbau von Sonnenschutz übernommen werden. Förderfähige Kosten sind zum Beispiel Handwerker- und Materialkosten. Auch sogenannte Umfeldmaßnahmen, wie zum Beispiel Putz- und Malerarbeiten um das Fenster herum, werden bezuschusst.

Ist der Anbau als Wohnraum für ein bestehendes Wohngebäude geplant, so lassen sich hier ebenfalls Dinge wie Dämmung, Fenster oder Fußbodenheizung inklusive Umfeldmaßnahmen fördern.

Nein, das ist nicht möglich. Bevor Sie den Handwerker mit einer Maßnahme beauftragen, muss der Antrag auf Förderung gestellt worden sein. Die notwendigen Handwerkerangebote können Sie jedoch bereits im Vorfeld einholen. Eine Anzahlung, entsprechende Bestellungen oder eben die Auftragsvergabe darf noch nicht erfolgt sein.

Die Ergänzung zum Liefer- und Leistungsvertrag (Formblatt zur aufschiebenden Bedingung) dient dazu, sicherzustellen, dass die Bedingungen für die Förderung erfüllt sind, bevor die Fördermittel tatsächlich ausgezahlt werden. Das bedeutet, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen, bevor die Fördermittel freigegeben werden. Typischerweise bezieht sich dies auf den Abschluss des Liefer- und Leistungsvertrags für die durchzuführenden Maßnahmen sowie auf die Einhaltung der technischen Anforderungen und Qualitätsstandards.

Der ISFP bringt 5% Extra-Förderung auf die Maßnahme und verdopptelt das förderfähige Investitionsvolumen von 30.000€ auf 60.000€.

Ein ISFP ist eine „geförderte Beratung“ welche sich mit den Energetischen Maßnahmen einer Immobilie befasst. Für die Beantragung bei BAFA müssen die Maßnahmen nachgewiesener Bestandteil des ISFP sein und in der richtigen Reihenfolge durchgeführt werden! Nur dann erhält man den 5% Bonus sowie die Erweiterung des max. förderfähigen Investitionsvolumen.

Zusammengefasst handelt es sich bei der „BZA“ um eine Bestätigung zum Antrag, die im Rahmen der Förderprogramme des Bundes für energetische Effizienz benötigt wird. Diese Bestätigung wird von registrierten Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten ausgestellt. Sie kann entweder eine Bestätigung zum Antrag (BzA) oder eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) sein. Es ist wichtig zu beachten, dass eine vorliegende BzA nicht automatisch bedeutet, dass ein Förderantrag genehmigt wurde. Sie dient vielmehr als Nachweis dafür, dass die energetischen Kennwerte einer Effizienzhausplanung plausibel sind und als Grundlage für die Beantragung einer Förderung dienen können. Die Gültigkeitsdauer einer BzA oder BnD beträgt 6 bzw. 12 Monate, und sie erhalten eine eindeutige Identifikationsnummer. Es gibt spezifische Anwendungen, über die die BzA für verschiedene Produkte erstellt werden kann, darunter Wohngebäude (BEG – Wohngebäude, Klimafreundlicher Neubau) und kommunale Projekte (BEG – Kommunen, Klimafreundlicher Neubau – Kommunen Zuschuss). Um Zugang zu den Anwendungen zu erhalten und eine BzA / BnD zu erstellen, müssen Sie als Expertin oder Experte in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes registriert sein.

Die Mittel sind für das sogenannte Programm „Förderungen für effiziente Maßnahmen (BEG)“ vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bereitgestellt.

Für den Bundeshaushalt 2024 ist ein Fördertopf in Höhe von 16 Mrd. Euro beschlossen worden. Bis zum Ende der Fördermittel können Anträge gestellt werden.

Nein, das ist nicht möglich. Mit der Umsetzung darf bis zur Bestätigung der Förderung nicht begonnen werden.

Ja. Entweder jeder Wohnungseigentümer stellt einen Antrag für sich oder die Eigentümergemeinschaft stellt die Anträge gemeinschaftlich. Grundsätzlich gilt: Nur wer die Maßnahme bezahlt, kann die Förderung bekommen.

Ja, aber nur die Materialkosten sind bei einer Eigenleistung förderfähig. Die Arbeiten müssen im Anschluss durch ein Fachunternehmen geprüft und mit einer sogennanten Fachunternehmererklärung bestätigt werden. Bei einem Heizungstausch ist die Eigenleistung nicht möglich.

Begonnene und beauftragte Maßnahmen sind nicht förderfähig.

Nein, Photovoltaik-Anlagen (PV) werden nicht staatlich gefördert.

Alternative Fördermöglichkeiten?

Für eine BAFA-Förderung muss ein Gebäude mindestens 5 Jahre alt sein.

Weitere Infos finden Sie direkt bei der KFW.

Als Effizienzhaus werden Wohngebäude mit einem energetischen Standard bezeichnet. Entscheidend für die Klassifizierung sind der Gesamtenergiebedarf der Immobilie sowie die Wärmedämmung der Gebäudehülle. Darüber hinaus gibt es verschiedene Effizienzhaus-Stufen für den Energiebedarf eines Gebäudes (40, 55, 70, 80).

Mehr dazu hier.

  1. Wärmeerzeuger
  2. Heizungsoptimierung
  3. Gebäudehülle
  4. Anlagentechnik
  5. Fachplanung

Übersicht aller Fördermöglichkeiten und Fördersummen:

Förderübersicht

Nein. Dies erfolgt erst mit dem sogenannten Zuwendungsbescheid.

Sie können die Maßnahme direkt nach Bestätigung der Antragstellung beauftragen. Dies erfolgt jedoch auf eigenes Risiko, wenn der Zuwendungsbescheid noch nicht eingegangen ist. Dieser entscheidet darüber, ob die Fördermittel bereitgestellt werden.

Es muss auf den Antragsteller ausgestellt sein. Außerdem müssen Informationen zu den technischen Mindestanforderungen enthalten sein (wie etwa der Uw-Wert von Fenstern, oder die Wärmeleitgruppe und geplante Stärke von Dämmungen). Des Weiteren sollten Informationen zur Montage gegeben sein. Werden ausländische Firmen involviert, muss das Angebot Komplett auf Deutsch übersetzt sein.

Wir prüfen Ihr Angebot für Sie gerne kostenlos und unverbindlich auf Förderfähigkeit. Parameter zu den technischen Mindestanforderungen, wie etwa der Uw-Wert bei Fenstern, geben jedoch ebenfalls Aufschluss hierüber.

Der Antrag auf Förderung darf nur durch den Eigentümer der Immobilie beauftragt werden.

Um sich beraten zu lassen, ist nichts weiter erforderlich. Einen Antrag auf Förderung stellen wir jedoch nur auf Basis eines förderfähigen Handwerkerangebotes.

Nein, das ist nicht möglich. Den Zuschuss für die Maßnahme dürfen nur zertifizierte Energie-Effizienz-Experten beim BAFA beantragen.

Die Unterlagen können als Scan per E-Mail gesendet werden. Es ist auch ausreichend, diese in einer hohen Auflösung abzufotografieren. Folgende Formate sind gestattet: PNG, JPG/JPEG, TIFF, PDF. Die Zusendung per Post ist selbstverständlich gestattet, kann den Prozess aber unnötig verlangsamen.

Lokale Ingenieurbüros und Energieberater rechnen in der Regel individuell nach Aufwand ab und können sich daher stark in den Preisen unterscheiden. Energie Effizienz Profi bietet die Antragstellung zum pauschalen Eigenanteil von 299,- Euro inklusive Umsatzsteuer an.

Jede:r Wohneigentümer:in in Deutschland.

Hier finden Sie exemplarisch den Ablauf eines Förderantrags:

Ablauf Förderantrag

Bei selbstgenutzten Immobilien liegt der Zuschuss für den Heizungstausch zwischen 50 % und 70 %, je nach Effizienz der neuen Anlage und eigenem Jahreseinkommen. Für alle anderen Maßnahmen liegt der Zuschuss bei 15%, bzw. bei 20 % mit einer individuellen Energieberatung (individueller Sanierungsfahrplan).

Fast alle energetischen Sanierungsmaßnahmen am Gebäude. Dazu gehören zum Beispiel die Dach-, oder Fassadendämmung, der Tausch von Türen und Fenstern, effiziente Smart Home Komponenten, Heizungstausch oder Lüftungsanlagen. Wichtig zu wissen: Die Handwerkerangebote unterliegen strengen Förderrichtlinien und müssen zwingend die Voraussetzungen des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) erfüllen.

Bei Energie Effizienz Profi prüfen wir Ihre Handwerkerangebote innerhalb von 24 Stunden kostenlos auf Förderfähigkeit.

Außenwände müssen in der Regel einen U-Wert von 0,2 W/m2K einhalten. Wie viel Dämmung Sie hierfür benötigen, ist beispielsweise von der Wärmeleitgruppe (WLG) des Dämmstoffs und dem Aufbau des Mauerwerks abhängig. Ist die WLG und der geplante Wandaufbau im Angebot enthalten, prüfen wir gerne für Sie, ob die im Angebot enthaltene Dämmung bereits ausreicht. Hierzu benötigen wir außerdem Informationen zum Baujahr und Wandaufbau.

Dächer müssen in der Regel einen U-Wert von 0,14 W/m2K einhalten. Wie viel Dämmung Sie hierfür benötigen, ist beispielsweise von der Wärmeleitgruppe (WLG) des Dämmstoffs abhängig. Ist die WLG und der geplante Dachaufbau im Angebot enthalten, prüfen wir gerne für Sie, ob die im Angebot enthaltene Dämmung bereits ausreicht.

Die Dachbegrünung wird nur mit gefördert, wenn die Dachdämmung den erforderlichen U-Wert einhält

Nein, das ist nicht möglich. Den Zuschuss für die Maßnahme dürfen nur zertifizierte Energie-Effizienz-Experten beim BAFA beantragen.

Bei selbstgenutzten Immobilien liegt der Zuschuss bei 15%, bzw. bei 20 % mit einer individuellen Energieberatung (individueller Sanierungsfahrplan).

Fast alle Dämmungsmaßnahmen am Gebäude. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Dachdämmung
  • Fassadendämmung
  • Kellerdeckendämmung
  • Geschossdeckendämmung

 

Wichtig zu wissen: Die Handwerkerangebote unterliegen strengen Förderrichtlinien und müssen zwingend die Voraussetzungen des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) erfüllen.

Bei Energie Effizienz Profi prüfen wir Ihre Handwerkerangebote innerhalb von 24 Stunden kostenlos auf Förderfähigkeit.

Ja, neue Rollläden oder Raffstoren sind förderfähig.

Nein. Es sind nur Verschattungssysteme förderfähig, welche parallel zur Fassade verlaufen, wie etwa Rollläden.

Doppelverglaste Fenster halten in der Regel nicht die technischen Mindestanforderungen (Uw-Wert) ein. Hierzu ist mindestens eine Dreifachverglasung notwendig.

Das Angebot muss auf den Antragssteller ausgestellt sein. Außerdem ist es wichtig, dass die Uw-Werte (Fenster) bzw. Ud-Werte (Türen) im Angebot enthalten sind. Da ein Einbau in Eigenleistung nicht direkt gefördert wird, sollte das Angebot auch die Montage beinhalten. Beim Einbau in Eigenleistung werden nur die Materialen gefördert. Wichtig: Eine Prüfung und Bestätigung des fachlich korrekten Einbaus durch ein Fachunternehmen ist in diesem Fall vorrausgesetzt.

Nein, das ist nicht möglich. Den Zuschuss für die Maßnahme dürfen nur zertifizierte Energie-Effizienz-Experten beim BAFA beantragen.

Bei selbstgenutzten Immobilien liegt der Zuschuss bei 15%, bzw. bei 20 % mit einer individuellen Energieberatung (individueller Sanierungsfahrplan).

Der Tausch von Türen und Fenstern und auch der Einbau von Sonnenschutz. Auch sogenannte Umfeldmaßnahmen, wie zum Beispiel Putz- und Malerarbeiten um das Fenster herum, werden bezuschusst. Wichtig zu wissen: Die Handwerkerangebote und anschließenden Rechnungen unterliegen strengen Förderrichtlinien und müssen zwingend die Voraussetzungen des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) erfüllen.

Bei Energie Effizienz Profi prüfen wir Ihre Handwerkerangebote innerhalb von 24 Stunden kostenlos auf Förderfähigkeit.

Eine Zisterne ist nur förderfähig, wenn sie in Verbindung mit einer Wärmepumpe als Eisspeicher genutzt wird und die Wärmepumpe die nötigen Jahresarbeitszahlen erreicht.

Die Beantragung unterschiedlicher Wärmeerzeuger kann in einem Antrag erfolgen. So können z. B. die Förderung einer Solarthermieanlage und einer Biomasseheizung in einem Antrag gestellt werden. Jeder Einzelmaßnahme (z.B. Solarthermieanlage & Biomasseanlage) wird dann der jeweilige Fördersatz zugeordnet.

Für die Antragsstellung brauchen Sie eine s.g. Bestätigung zur Antragsstellung (BzA) und eine Bestätigung nach Durchführung (BnD), diese Unterlagen können wir Ihnen erstellen. Die Antragstellung müssen Sie selbst durchführen.

Nein, offene Feuerstellen wie z.B. ein Kaminofen sind nicht förderfähig

Nein, Gas-oder Ölheizungen werden nicht gefördert.

Ja. Beim Heizungstausch in einer selbstgenutzten Wohnimmobilie, mit einem Einkommen unter 40.000 Euro pro Jahr, gibt es beispielsweise einen Zuschuss vom Staat von 70 %. Der geringste Förderzuschuss liegt bei 30 %.

In den meisten Fällen ja. Eine Entscheidung sollte aber immer erst nach fachlicher Beratung erfolgen.

Bei selbstgenutzten Immobilien liegt der Zuschuss für den Heizungstausch zwischen 30 % und 70 %, je nach Effizienz der neuen Anlage und eigenem Jahreseinkommen.

Der Austausch alter, ineffizienter Heizsysteme gegen moderne, umweltfreundlichere Alternativen:

  • Wärmepumpen
  • Solarthermische Anlagen
  • Biomasseheizungen
  • Wasserstofffähige Heizungen (Investitionsmehrkosten)
  • Brennstoffzellenheizung
  • Innovative Heizungstechnik
  • Errichtung, Umbau, Erweiterung Gebäudenetz
  • Gebäudenetzanschluss
  • Wärmenetzanschluss

Nein, eine Ölheizung wird nicht durch das BAFA gefördert.

Was habe ich für alternative Fördermöglichkeiten?

Wählen Sie Ihren Bereich

Weitere Förderungen

Wärmepumpe

Wärmenetz

Smart Home

Pelletheizung

Lüftungsanlage

Hitzeschutz

Heizungstausch