Um rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen und Heizkosten einzusparen, ist es wichtig, die Gebäudehülle zu optimieren. Die größten Wärmeverluste entstehen über ungedämmte Dächer, undichte Fenster sowie die Fassade und den Keller.
Wenn Sie unsicher sind, ob eine Dämmung notwendig ist, können Sie sich an unsere Energieberater wenden. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) bietet eine Rückzahlung von 15 % der Dämmkosten als Einzelmaßnahme, wobei die Kosten auf 60.000 € begrenzt sind. Das bedeutet eine Rückzahlung von 9.000 €. Die Zusammenarbeit mit einem zertifizierten Energieberater ist in der Regel erforderlich und wird ebenfalls zu 50 % gefördert.
Achtung: Ab dem 30.09.2023 stehen die Bedingungen für das ab Januar 2024 in Kraft tretende Gebäude Energie Gesetz (auch “Heizungsgesetz” genannt) fest. Dies hat unter Umständen enormen Einfluss auf die Förderhöhe Ihrer Maßnahme. Lassen Sie sich jetzt beraten um bei der Fördermittel-Beantragung alles richtig zu machen
Förderung Dämmung Im Überblick
Dachdämmung
15 % Förderzuschuss
Geschossdecke
15 % Förderzuschuss
Kellerdecke
15 % Förderzuschuss