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In der Regel können Sie pro Kalenderjahr und Wohneinheit Maßnahmen von bis zu 60.000 € Investition anteilig fördern lassen. Um in den Genuss der maximalen Förderung von 20 % zu kommen, ist ein individueller Sanierungsfahrplan erforderlich.

Ja. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet in 2024 eine Förderung, mit der 15-20 % der förderfähigen Kosten für den Tür- und Fenstertausch, sowie den Einbau von Sonnenschutz übernommen werden. Förderfähige Kosten sind zum Beispiel Handwerker- und Materialkosten. Auch sogenannte Umfeldmaßnahmen, wie zum Beispiel Putz- und Malerarbeiten um das Fenster herum, werden bezuschusst.

Ja, neue Rollläden oder Raffstoren sind förderfähig.

Nein. Es sind nur Verschattungssysteme förderfähig, welche parallel zur Fassade verlaufen, wie etwa Rollläden.

Doppelverglaste Fenster halten in der Regel nicht die technischen Mindestanforderungen (Uw-Wert) ein. Hierzu ist mindestens eine Dreifachverglasung notwendig.

Das Angebot muss auf den Antragssteller ausgestellt sein. Außerdem ist es wichtig, dass die Uw-Werte (Fenster) bzw. Ud-Werte (Türen) im Angebot enthalten sind. Da ein Einbau in Eigenleistung nicht gefördert wird, sollte das Angebot auch die Montage beinhalten.

Nein, das ist nicht möglich. Der Zuschuss für die Maßnahme für die Gebäudehülle dürfen nur wir als Energieberater.

Bei selbstgenutzten Immobilien liegt der Zuschuss bei 15%, bzw. bei 20 % mit einer individuellen Energieberatung (individueller Sanierungsfahrplan).

Der Tausch von Türen und Fenstern und auch der Einbau von Sonnenschutz. Auch sogenannte Umfeldmaßnahmen, wie zum Beispiel Putz- und Malerarbeiten um das Fenster herum, werden bezuschusst. Wichtig zu wissen: Die Handwerkerangebote und anschließenden Rechnungen unterliegen strengen Förderrichtlinien und müssen zwingend die Vorraussetzungen des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) erfüllen.

Bei Energie Effizienz Profi prüfen wir Ihre Handwerkerangebote innerhalb von 24 Stunden kostenlos auf Förderfähigkeit.

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