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Energieeffizienz und Cashflow: Staatlich gefördert

Bis zu 50 % Förderung

Bis zu 50 % Förderung

Die  BAFA  Förderungen  für  Gewerbeimmobilien

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet staatliche Zuschüsse für die energetische Sanierung von Gewerbeimmobilien. Gefördert werden die Kosten für eine Komplettsanierung oder Einzelmaßnahmen, wie Dämmung, Austausch von Fenstern, Klimaanlagen und Gebäudeautomation, mit bis zu 50 %. Zusätzlich werden 50 % der Kosten für Fachplanung und Antragstellung gefördert.

Folgende Maßnahmen werden an Gewerbeimmobilien gefördert:

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle mit 15 %
  • Einbau von Anlagentechnik mit 15 %
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) mit 30 %
  • Heizungsoptimierung mit bis zu 50 % Förderung

Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei allen Maßnahmen bei 2.000 Euro brutto.

Antragsberechtigt sind alle Unternehmen, die solche förderfähigen Maßnahmen an Ihrer Immobilie umsetzen möchten. Die Förderung erstreckt sich nur auf beheizte Flächen.

Die Förderung ist auf maximal 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche mit maximal 10 Millionen Euro pro Maßnahme begrenzt.

Ist der Antragsteller nicht selbst Eigentümer des Gebäudes, muss der Eigentümer über die Maßnahmen informiert werden. Die Investition muss in Deutschland stattfinden, und die geförderten Anlagen oder Gebäudeteile müssen mindestens 10 Jahre lang zweckmäßig genutzt werden.

Gut zu
wissen!

Gut zu wissen!

Die Antragstellung für den staatlichen Zuschuss muss über einen Energieeffizienz-Experten erfolgen. Energie Effizienz Profi bietet dies deutschlandweit als einfachen Service an. Die Antragstellung wird sogar innerhalb von 48 Stunden umgesetzt. Dieser Service beinhaltet sowohl die Beratung als auch die Unterstützung bei der Antragstellung und wird ebenfalls mit 50 % gefördert.

BEG-Förderung für Gewerbeimmobilien

Gebäudehülle:

  • Dämmung
  • Fenster & Türen
  • Sommerlicher Wärmeschutz


Anlagentechnik:

  • Raumlufttechnische Anlagen inkl. Wärme-/Kälterückgewinnung
  • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
  • Kältetechnik
  • Innenbeleuchtungssysteme


Anlagen zur Wärmeerzeugung:

  • Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes


Heizungsoptimierung:

  • hydraulischer Abgleich
  • Austausch von Heizungspumpen
  • Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen
  • Dämmung von Rohrleitungen
  • Einbau von Flächenheizungen
  • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik

 

Wichtig zu wissen: Die Handwerkerangebote unterliegen strengen Förderrichtlinien und müssen zwingend die Vorraussetzungen des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) erfüllen.

Bei Energie Effizienz Profi prüfen wir Ihre Handwerkerangebote innerhalb von 24 Stunden kostenlos auf Förderfähigkeit.

Nein, das ist nicht möglich. Mit der Umsetzung darf bis zur Bestätigung der Förderung nicht begonnen werden.

Für eine BAFA-Förderung muss ein Gebäude mindestens 5 Jahre alt sein.

Für den Kauf oder den Bau von Effizienzgebäuden gibt es zwar keine Zuschüsse, aber zinsvergünstigte Darlehen. 

Weitere Infos finden Sie direkt bei der KFW.

Jede:r Immobilieneigentümer:in oder gewerbliche:r Mieter:in mit Unternehmenssitz in Deutschland. Die Antragstellung muss jedoch über einen zertifizierten Energie Effizienz Experten erfolgen.

Energie Effizienz Profi bietet diesen Service inklusive Beratung und Antragstellung einfach, deutschlandweit und in 48 Stunden an. Der Service wird ebenfalls zu 50% gefördert.

Sie können die Maßnahme direkt nach Bestätigung der Antragstellung beauftragen. Dies erfolgt jedoch auf eigenes Risiko, wenn der Zuwendungsbescheid noch nicht eingegangen ist. Dieser entscheidet darüber, ob die Fördermittel bereitgestellt werden.

Für den Bundeshaushalt 2024 ist ein Fördertopf in Höhe von 16 Mrd. Euro beschlossen worden. Bis zum Ende der Fördermittel können Anträge gestellt werden.

Nein. Dies erfolgt erst mit dem sogenannten Zuwendungsbescheid.
Die Mittel sind für das sogenannte Programm „Förderungen für effiziente Maßnahmen (BEG)“ vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bereitgestellt.

Lokale Ingenieurbüros und Energieberater rechnen in der Regel individuell nach Aufwand ab und können sich daher stark in den Preisen unterscheiden.

Energie Effizienz Profi bietet die Antragstellung zum pauschalen Eigenanteil an. Wenden Sie sich an unsere Mitarbeiter um eine Preisliste zu erhalten.

So leicht geht‘s:

Schnell & einfach zu Fördermitteln:

Mit dem Antragsservice von Energie Effizienz Profi.
Jetzt unverbindlich anfragen.

Schnell & einfach zu Fördermitteln:

Mit dem Antragsservice von Energie Effizienz Profi.
Jetzt unverbindlich anfragen.

Achtung!

Auf die Reihenfolge kommt’s an:

Beginnen Sie erst nach Antragsstellung mit der Umsetzung der Sanierungsarbeiten.

Sie verlieren sonst Ihren Anspruch auf Fördermittel!

Für weitere Informationen und eine schnelle Antragstellung innerhalb von 48 Stunden setzen Sie sich mit unserem Team in Verbindung.

Bis zu
70 % Förderung

Ihr Förderantrag in 48 Stunden

Ihr Förderantrag in 48 Stunden

Sie möchten energetisch sanieren und Fördermittel beantragen? Dann nutzen Sie unsere Expertise und unseren Service. Wir übernehmen die Antragstellung, prüfen alle Rechnungen und sorgen für die Auszahlung Ihrer Förderung. Während der Umsetzung steht Ihnen unser Team jederzeit zur Seite. So kommen Sie ganz sicher auf Ihre Kosten.

Wir machen Förderung leichter...

... und schneller im Einzelhandel

Die Energieberatung durch unsere zertifizierten Energieeffizienz-Experten wird zu 50 % gefördert.

Ist Ihr Vorhaben förderfähig?

Bis zu
15 %

Dach­dämmung

Die Dämmung vom Dach wird zu 15 % gefördert. Bitte beachten Sie die technischen Mindest­anforderungen für Maßnahmen an der Gebäudehülle.

Bis zu
15 %

Fassaden­dämmung

Die Dämmung von Geschossdecken wird zu 15% gefördert. Bitte beachten Sie die technischen Mindest­anforderungen für Maßnahmen an der Gebäudehülle.

Bis zu
15 %

Geschossdecken­dämmung

Die Dämmung von Geschossdecken wird zu 15% gefördert. Bitte beachten Sie die technischen Mindest­anforderungen für Maßnahmen an der Gebäudehülle.

Bis zu
15 %

Kellerdecken­dämmung

Die Dämmung von Kellerdecken wird zu 15% gefördert. Bitte beachten Sie die technischen Mindest­anforderungen für Maßnahmen an der Gebäudehülle.