Energieeffizienz und Cashflow: Staatlich gefördert
Bis zu 50 % Förderung
Bis zu 50 % Förderung
Die BAFA Förderungen für Gewerbeimmobilien
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet staatliche Zuschüsse für die energetische Sanierung von Gewerbeimmobilien. Gefördert werden die Kosten für eine Komplettsanierung oder Einzelmaßnahmen, wie Dämmung, Austausch von Fenstern, Klimaanlagen und Gebäudeautomation, mit bis zu 50 %. Zusätzlich werden 50 % der Kosten für Fachplanung und Antragstellung gefördert.
Folgende Maßnahmen werden an Gewerbeimmobilien gefördert:
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle mit 15 %
- Einbau von Anlagentechnik mit 15 %
- Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) mit 30 %
- Heizungsoptimierung mit bis zu 50 % Förderung
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei allen Maßnahmen bei 2.000 Euro brutto.
Antragsberechtigt sind alle Unternehmen, die solche förderfähigen Maßnahmen an Ihrer Immobilie umsetzen möchten. Die Förderung erstreckt sich nur auf beheizte Flächen.
Die Förderung ist auf maximal 500 Euro netto pro Quadratmeter Nettogrundfläche pro Jahr begrenzt.
Ist der Antragsteller nicht selbst Eigentümer des Gebäudes, muss der Eigentümer über die Maßnahmen informiert werden. Die Investition muss in Deutschland stattfinden, und die geförderten Anlagen oder Gebäudeteile müssen mindestens 10 Jahre lang zweckmäßig genutzt werden.
Gut zu
wissen!
Gut zu wissen!
Die Antragstellung für den staatlichen Zuschuss muss über einen Energieeffizienz-Experten erfolgen. Energie Effizienz Profi bietet dies deutschlandweit als einfachen Service an. Die Antragstellung wird sogar innerhalb von 48 Stunden umgesetzt. Dieser Service beinhaltet sowohl die Beratung als auch die Unterstützung bei der Antragstellung und wird ebenfalls mit 50 % gefördert.
Wir vermitteln Sie gern unverbindlich an lokale Handwerksprofis aus unserem Netzwerk.
Sie können auch ohne Handwerkerangebot die Förderhöhe berechnen und das Angebot später zur Prüfung nachreichen.
Hinweis:
Ohne Angebot müssen Sie die Sanierungskosten möglichst genau schätzen.
Eine Sanierung gilt auch dann schon als begonnen, wenn eine Anzahlung geleistet oder das Handwerkerangebot ohne eine aufschiebende Bedingung schriftlich akzeptiert wurde.
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Weiteres Gebäude?
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Hinweis:
Neben dem Angebot können auch Produktdatenblätter und weitere Informationen hochgeladen werden. Zulässig sind gängige Bilddateien und PDF-Dateien.
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Hiermit sind alle Kosten gemeint, die rund um die förderfähige Maßnahme anfallen. Dazu zählen Lohn- und Materialkosten, aber auch Kosten für Putz- oder Malerarbeiten. Planen Sie mehrere Maßnahmen, sind hier die Gesamtkosten einzutragen.
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Ausschlaggebend ist, wie das Gebäude überwiegend genutzt wird. Ein Haus mit 80% Wohnfläche und 20% Gewerbefläche zählt beispielsweise als Wohngebäude.
Als Wohneinheit gilt eine abgeschlossene Wohnung (eigener Zugang, Kochgelegenheit, fließend Wasser und Toilette), die zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und bestimmt ist. Einliegerwohnungen zählen als separate Wohneinheiten, wenn sie abgeschlossen sind. Einfamilienhäuser zählen als 1 Wohneinheit.
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) zeigt den energetischen Zustand des Gebäudes und sinnvolle Sanierungsmaßnahmen auf. Dafür muss das Gebäude vor Ort im Rahmen einer zertifizierten Energieberatung besichtigt werden. Ein iSFP ist nicht verpflichtend für eine Förderung.
BEG-Förderung für Gewerbeimmobilien 2025
Gebäudehülle:
- Dämmung
- Fenster, Türen & Tore
- Sommerlicher Wärmeschutz
Anlagentechnik:
- Raumlufttechnische Anlagen inkl. Wärme-/Kälterückgewinnung
- Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
- Kältetechnik
- Innenbeleuchtungssysteme
Anlagen zur Wärmeerzeugung:
- Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes
Heizungsoptimierung:
- hydraulischer Abgleich
- Austausch von Heizungspumpen
- Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen
- Dämmung von Rohrleitungen
- Einbau von Flächenheizungen
- Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
Wichtig zu wissen: Die Handwerkerangebote unterliegen strengen Förderrichtlinien und müssen zwingend die Voraussetzungen des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) erfüllen.
Bei Energie Effizienz Profi prüfen wir Ihre Handwerkerangebote innerhalb von 24 Stunden kostenlos auf Förderfähigkeit.
Nein, das ist nicht möglich. Mit der Umsetzung darf bis zur Bestätigung der Förderung nicht begonnen werden.
Für eine BAFA-Förderung muss ein Gebäude mindestens 5 Jahre alt sein.
Für den Kauf oder den Bau von Effizienzgebäuden gibt es zwar keine Zuschüsse, aber zinsvergünstigte Darlehen.
Weitere Infos finden Sie direkt bei der KFW.
Jede:r Immobilieneigentümer:in oder gewerbliche:r Mieter:in mit Unternehmenssitz in Deutschland. Die Antragstellung muss jedoch über einen zertifizierten Energie Effizienz Experten erfolgen.
Energie Effizienz Profi bietet diesen Service inklusive Beratung und Antragstellung einfach, deutschlandweit und in 48 Stunden an. Der Service wird ebenfalls zu 50% gefördert.
Sie können die Maßnahme direkt nach Bestätigung der Antragstellung beauftragen. Dies erfolgt jedoch auf eigenes Risiko, wenn der Zuwendungsbescheid noch nicht eingegangen ist. Dieser entscheidet darüber, ob die Fördermittel bereitgestellt werden.
Für den Bundeshaushalt 2025 ist ein Fördertopf in Höhe von 16 Mrd. Euro beschlossen worden. Bis zum Ende der Fördermittel können Anträge gestellt werden.
Nein. Dies erfolgt erst mit dem sogenannten Zuwendungsbescheid.
Die Mittel sind für das sogenannte Programm „Förderungen für effiziente Maßnahmen (BEG)“ vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bereitgestellt.
Lokale Ingenieurbüros und Energieberater rechnen in der Regel individuell nach Aufwand ab und können sich daher stark in den Preisen unterscheiden.
Energie Effizienz Profi bietet die Antragstellung zum pauschalen Eigenanteil an. Wenden Sie sich an unsere Mitarbeiter um eine Preisliste zu erhalten.
So leicht geht‘s:
2.
Sie teilen Hausdaten und Dokumente digital.
3.
Wir stellen den Förderantrag in nur 48 Stunden.
4.
Bis zur Auszahlung der Fördermittel sind wir an Ihrer Seite.
Schnell & einfach von Förderungen profitieren:
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Das Ergebnis erhalten Sie an Werktagen innerhalb von 24 Stunden per E-Mail.
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50% gefördert –
ab 299,- Euro
Eigenanteil
Achtung!
Auf die Reihenfolge kommt’s an:
Beginnen Sie erst nach Antragsstellung mit der Umsetzung der Sanierungsarbeiten.
Sie verlieren sonst Ihren Anspruch auf Fördermittel!
Für weitere Informationen und eine schnelle Antragstellung innerhalb von 48 Stunden setzen Sie sich mit unserem Team in Verbindung.
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70 % Förderung
Ihr Förderantrag in 48 Stunden
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Bis zu
15 %
Dachdämmung
Bis zu
15 %
Fassadendämmung
Bis zu
15 %
Geschossdeckendämmung
Bis zu
15 %
Kellerdeckendämmung
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