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Die FAQ Seite von Energie Effizienz Profi

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FAQ

In der Regel können Sie pro Kalenderjahr und Wohneinheit Maßnahmen von bis zu 60.000 € Investition anteilig fördern lassen. Um in den Genuss der maximalen Förderung von 20 % zu kommen, ist ein individueller Sanierungsfahrplan erforderlich.

 

In der Regel können Sie pro Kalenderjahr und Wohneinheit Maßnahmen von bis zu 60.000 € Investition anteilig fördern lassen. Um in den Genuss der maximalen Förderung von 20 % zu kommen, ist ein individueller Sanierungsfahrplan erforderlich.

In der Regel können Sie pro Kalenderjahr und Wohneinheit Maßnahmen von bis zu 30.000 € Investition anteilig fördern lassen. Im Bereich der Heizung gibt es verschiedene Förderzuschüsse, die an technische Mindestvoraussetzungen gekoppelt sind:

  • 30% Grundförderung
  • 20% Klimageschwindigkeitsbonus
  • 30% Einkommensbonus
  • 5% Innovationsbonus

In Kombination gibt es einen maximalen Förderzuschuss von 70 %.

In der Regel können Sie pro Kalenderjahr und Wohneinheit Maßnahmen von bis zu 60.000 € Investition anteilig fördern lassen. Um in den Genuss der maximalen Förderung von 20 % zu kommen, ist ein individueller Sanierungsfahrplan erforderlich.

Balkonkraftwerke fördern die dezentrale Energieerzeugung, was wiederum die Abhängigkeit von zentralen Stromversorgern verringert. Der erzeugte Strom kann direkt im eigenen Haushalt verbraucht werden, was die Abhängigkeit von teurem Netzstrom reduziert, und die Stromrechnung senkt.

Ja. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet in 2024 eine Förderung, mit der 15-20 % der förderfähigen Kosten für den Tür- und Fenstertausch, sowie den Einbau von Sonnenschutz übernommen werden. Förderfähige Kosten sind zum Beispiel Handwerker- und Materialkosten. Auch sogenannte Umfeldmaßnahmen, wie zum Beispiel Putz- und Malerarbeiten um das Fenster herum, werden bezuschusst.

Ist der Anbau als Wohnraum für ein bestehendes Wohngebäude geplant, so lassen sich hier ebenfalls Dinge wie Dämmung, Fenster oder Fußbodenheizung inklusive Umfeldmaßnahmen fördern.

Nein, das ist nicht möglich. Bevor Sie den Handwerker mit einer Maßnahme beauftragen, muss der Antrag auf Förderung gestellt worden sein. Die notwendigen Handwerkerangebote können Sie jedoch bereits im Vorfeld einholen. Eine Anzahlung, entsprechende Bestellungen oder eben die Auftragsvergabe darf noch nicht erfolgt sein.

Die Ergänzung zum Liefer- und Leistungsvertrag (Formblatt zur aufschiebenden Bedingung) dient dazu, sicherzustellen, dass die Bedingungen für die Förderung erfüllt sind, bevor die Fördermittel tatsächlich ausgezahlt werden. Das bedeutet, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen, bevor die Fördermittel freigegeben werden. Typischerweise bezieht sich dies auf den Abschluss des Liefer- und Leistungsvertrags für die durchzuführenden Maßnahmen sowie auf die Einhaltung der technischen Anforderungen und Qualitätsstandards.

Der ISFP bringt 5% Extra-Förderung auf die Maßnahme und verdopptelt das förderfähige Investitionsvolumen von 30.000€ auf 60.000€.

Ein ISFP ist eine „geförderte Beratung“ welche sich mit den Energetischen Maßnahmen einer Immobilie befasst. Für die Beantragung bei BAFA müssen die Maßnahmen nachgewiesener Bestandteil des ISFP sein und in der richtigen Reihenfolge durchgeführt werden! Nur dann erhält man den 5% Bonus sowie die Erweiterung des max. förderfähigen Investitionsvolumen.

Zusammengefasst handelt es sich bei der „BZA“ um eine Bestätigung zum Antrag, die im Rahmen der Förderprogramme des Bundes für energetische Effizienz benötigt wird. Diese Bestätigung wird von registrierten Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten ausgestellt. Sie kann entweder eine Bestätigung zum Antrag (BzA) oder eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) sein. Es ist wichtig zu beachten, dass eine vorliegende BzA nicht automatisch bedeutet, dass ein Förderantrag genehmigt wurde. Sie dient vielmehr als Nachweis dafür, dass die energetischen Kennwerte einer Effizienzhausplanung plausibel sind und als Grundlage für die Beantragung einer Förderung dienen können. Die Gültigkeitsdauer einer BzA oder BnD beträgt 6 bzw. 12 Monate, und sie erhalten eine eindeutige Identifikationsnummer. Es gibt spezifische Anwendungen, über die die BzA für verschiedene Produkte erstellt werden kann, darunter Wohngebäude (BEG – Wohngebäude, Klimafreundlicher Neubau) und kommunale Projekte (BEG – Kommunen, Klimafreundlicher Neubau – Kommunen Zuschuss). Um Zugang zu den Anwendungen zu erhalten und eine BzA / BnD zu erstellen, müssen Sie als Expertin oder Experte in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes registriert sein.

Die Mittel sind für das sogenannte Programm „Förderungen für effiziente Maßnahmen (BEG)“ vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bereitgestellt.

Für den Bundeshaushalt 2024 ist ein Fördertopf in Höhe von 16 Mrd. Euro beschlossen worden. Bis zum Ende der Fördermittel können Anträge gestellt werden.

Nein, das ist nicht möglich. Mit der Umsetzung darf bis zur Bestätigung der Förderung nicht begonnen werden.

Ja. Entweder jeder Wohnungseigentümer stellt einen Antrag für sich oder die Eigentümergemeinschaft stellt die Anträge gemeinschaftlich. Grundsätzlich gilt: Nur wer die Maßnahme bezahlt, kann die Förderung bekommen.

Ja, aber nur die Materialkosten sind bei einer Eigenleistung förderfähig. Die Arbeiten müssen im Anschluss durch ein Fachunternehmen geprüft und mit einer sogennanten Fachunternehmererklärung bestätigt werden. Bei einem Heizungstausch ist die Eigenleistung nicht möglich.

Begonnene und beauftragte Maßnahmen sind nicht förderfähig.

Nein, Photovoltaik-Anlagen (PV) werden nicht staatlich gefördert.

Alternative Fördermöglichkeiten?

Für eine BAFA-Förderung muss ein Gebäude mindestens 5 Jahre alt sein.

Weitere Infos finden Sie direkt bei der KFW.

Als Effizienzhaus werden Wohngebäude mit einem energetischen Standard bezeichnet. Entscheidend für die Klassifizierung sind der Gesamtenergiebedarf der Immobilie sowie die Wärmedämmung der Gebäudehülle. Darüber hinaus gibt es verschiedene Effizienzhaus-Stufen für den Energiebedarf eines Gebäudes (40, 55, 70, 80).

Mehr dazu hier.

  1. Wärmeerzeuger
  2. Heizungsoptimierung
  3. Gebäudehülle
  4. Anlagentechnik
  5. Fachplanung

Übersicht aller Fördermöglichkeiten und Fördersummen:

Förderübersicht

Nein. Dies erfolgt erst mit dem sogenannten Zuwendungsbescheid.

Sie können die Maßnahme direkt nach Bestätigung der Antragstellung beauftragen. Dies erfolgt jedoch auf eigenes Risiko, wenn der Zuwendungsbescheid noch nicht eingegangen ist. Dieser entscheidet darüber, ob die Fördermittel bereitgestellt werden.

Es muss auf den Antragsteller ausgestellt sein. Außerdem müssen Informationen zu den technischen Mindestanforderungen enthalten sein (wie etwa der Uw-Wert von Fenstern, oder die Wärmeleitgruppe und geplante Stärke von Dämmungen). Des Weiteren sollten Informationen zur Montage gegeben sein. Werden ausländische Firmen involviert, muss das Angebot Komplett auf Deutsch übersetzt sein.

Wir prüfen Ihr Angebot für Sie gerne kostenlos und unverbindlich auf Förderfähigkeit. Parameter zu den technischen Mindestanforderungen, wie etwa der Uw-Wert bei Fenstern, geben jedoch ebenfalls Aufschluss hierüber.

Der Antrag auf Förderung darf nur durch den Eigentümer der Immobilie beauftragt werden.

Um sich beraten zu lassen, ist nichts weiter erforderlich. Einen Antrag auf Förderung stellen wir jedoch nur auf Basis eines förderfähigen Handwerkerangebotes.

Nein, das ist nicht möglich. Der Zuschuss für die Maßnahme für die Gebäudehülle dürfen nur wir als Energieberater.

Die Unterlagen können als Scan per E-Mail gesendet werden. Es ist auch ausreichend, diese in einer hohen Auflösung abzufotografieren. Folgende Formate sind gestattet: PNG, JPG/JPEG, TIFF, PDF. Die Zusendung per Post ist selbstverständlich gestattet, kann den Prozess aber unnötig verlangsamen.

Lokale Ingenieurbüros und Energieberater rechnen in der Regel individuell nach Aufwand ab und können sich daher stark in den Preisen unterscheiden. Energie Effizienz Profi bietet die Antragstellung zum pauschalen Eigenanteil von 299,- Euro inklusive Umsatzsteuer an.

Jede:r Wohneigentümer:in in Deutschland.

Hier finden Sie exemplarisch den Ablauf eines Förderantrags:

Ablauf Förderantrag

Bei selbstgenutzten Immobilien liegt der Zuschuss für den Heizungstausch zwischen 50 % und 70 %, je nach Effizienz der neuen Anlage und eigenem Jahreseinkommen. Für alle anderen Maßnahmen liegt der Zuschuss bei 15%, bzw. bei 20 % mit einer individuellen Energieberatung (individueller Sanierungsfahrplan).

Fast alle energetischen Sanierungsmaßnahmen am Gebäude. Dazu gehören zum Beispiel die Dach-, oder Fassadendämmung, der Tausch von Türen und Fenstern, effiziente Smart Home Komponenten, Heizungstausch oder Lüftungsanlagen. Wichtig zu wissen: Die Handwerkerangebote unterliegen strengen Förderrichtlinien und müssen zwingend die Vorraussetzungen des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) erfüllen.

Bei Energie Effizienz Profi prüfen wir Ihre Handwerkerangebote innerhalb von 24 Stunden kostenlos auf Förderfähigkeit.

Außenwände müssen in der Regel einen U-Wert von 0,2 W/m2K einhalten. Wie viel Dämmung Sie hierfür benötigen, ist beispielsweise von der Wärmeleitgruppe (WLG) des Dämmstoffs und dem Aufbau des Mauerwerks abhängig. Ist die WLG und der geplante Wandaufbau im Angebot enthalten, prüfen wir gerne für Sie, ob die im Angebot enthaltene Dämmung bereits ausreicht. Hierzu benötigen wir außerdem Informationen zum Baujahr und Wandaufbau.

Dächer müssen in der Regel einen U-Wert von 0,14 W/m2K einhalten. Wie viel Dämmung Sie hierfür benötigen, ist beispielsweise von der Wärmeleitgruppe (WLG) des Dämmstoffs abhängig. Ist die WLG und der geplante Dachaufbau im Angebot enthalten, prüfen wir gerne für Sie, ob die im Angebot enthaltene Dämmung bereits ausreicht.

Die Dachbegrünung wird nur mit gefördert, wenn die Dachdämmung den erforderlichen U-Wert einhält

Nein, das ist nicht möglich. Der Zuschuss für die Maßnahme für die Gebäudehülle dürfen nur wir als Energieberater.

Bei selbstgenutzten Immobilien liegt der Zuschuss bei 15%, bzw. bei 20 % mit einer individuellen Energieberatung (individueller Sanierungsfahrplan).

Fast alle Dämmungsmaßnahmen am Gebäude. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Dachdämmung
  • Fassadendämmung
  • Kellerdeckendämmung
  • Geschossdeckendämmung

 

Wichtig zu wissen: Die Handwerkerangebote unterliegen strengen Förderrichtlinien und müssen zwingend die Vorraussetzungen des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) erfüllen.

Bei Energie Effizienz Profi prüfen wir Ihre Handwerkerangebote innerhalb von 24 Stunden kostenlos auf Förderfähigkeit.

Ja, neue Rollläden oder Raffstoren sind förderfähig.

Nein. Es sind nur Verschattungssysteme förderfähig, welche parallel zur Fassade verlaufen, wie etwa Rollläden.

Doppelverglaste Fenster halten in der Regel nicht die technischen Mindestanforderungen (Uw-Wert) ein. Hierzu ist mindestens eine Dreifachverglasung notwendig.

Das Angebot muss auf den Antragssteller ausgestellt sein. Außerdem ist es wichtig, dass die Uw-Werte (Fenster) bzw. Ud-Werte (Türen) im Angebot enthalten sind. Da ein Einbau in Eigenleistung nicht gefördert wird, sollte das Angebot auch die Montage beinhalten.

Nein, das ist nicht möglich. Der Zuschuss für die Maßnahme für die Gebäudehülle dürfen nur wir als Energieberater.

Bei selbstgenutzten Immobilien liegt der Zuschuss bei 15%, bzw. bei 20 % mit einer individuellen Energieberatung (individueller Sanierungsfahrplan).

Der Tausch von Türen und Fenstern und auch der Einbau von Sonnenschutz. Auch sogenannte Umfeldmaßnahmen, wie zum Beispiel Putz- und Malerarbeiten um das Fenster herum, werden bezuschusst. Wichtig zu wissen: Die Handwerkerangebote und anschließenden Rechnungen unterliegen strengen Förderrichtlinien und müssen zwingend die Vorraussetzungen des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) erfüllen.

Bei Energie Effizienz Profi prüfen wir Ihre Handwerkerangebote innerhalb von 24 Stunden kostenlos auf Förderfähigkeit.

Eine Zisterne ist nur förderfähig, wenn sie in Verbindung mit einer Wärmepumpe als Eisspeicher genutzt wird und die Wärmepumpe die nötigen Jahresarbeitszahlen erreicht.

Die Beantragung unterschiedlicher Wärmeerzeuger kann in einem Antrag erfolgen. So können z. B. die Förderung einer Solarthermieanlage und einer Biomasseheizung in einem Antrag gestellt werden. Jeder Einzelmaßnahme (z.B. Solarthermieanlage & Biomasseanlage) wird dann der jeweilige Fördersatz zugeordnet.

Für die Antragsstellung brauchen Sie eine s.g. Bestätigung zur Antragsstellung (BzA) und eine Bestätigung nach Durchführung (BnD), diese Unterlagen können wir Ihnen erstellen. Die Antragstellung müssen Sie selbst durchführen.

Nein, offene Feuerstellen wie z.B. ein Kaminofen sind nicht förderfähig

Nein, Gas-oder Ölheizungen werden nicht gefördert.

Ja. Beim Heizungstausch in einer selbstgenutzten Wohnimmobilie, mit einem Einkommen unter 40.000 Euro pro Jahr, gibt es beispielsweise einen Zuschuss vom Staat von 70 %. Der geringste Förderzuschuss liegt bei 30 %.

In den meisten Fällen ja. Eine Entscheidung sollte aber immer erst nach fachlicher Beratung erfolgen.

Bei selbstgenutzten Immobilien liegt der Zuschuss für den Heizungstausch zwischen 30 % und 70 %, je nach Effizienz der neuen Anlage und eigenem Jahreseinkommen.

Der Austausch alter, ineffizienter Heizsysteme gegen moderne, umweltfreundlichere Alternativen:

  • Wärmepumpen
  • Solarthermische Anlagen
  • Biomasseheizungen
  • Wasserstofffähige Heizungen (Investitionsmehrkosten)
  • Brennstoffzellenheizung
  • Innovative Heizungstechnik
  • Errichtung, Umbau, Erweiterung Gebäudenetz
  • Gebäudenetzanschluss
  • Wärmenetzanschluss

Nein, eine Ölheizung wird nicht durch das BAFA gefördert.

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