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Am häufigsten gesuchte Begriffe:
Wie viel kann ich fördern lassen? Ist die Förderung begrenzt?
In der Regel können Sie pro Kalenderjahr und Wohneinheit Maßnahmen von bis zu 60.000 € Investition anteilig fördern lassen. Um in den Genuss der maximalen Förderung von 20 % zu kommen, ist ein individueller Sanierungsfahrplan erforderlich.
Wie viel kann ich fördern lassen? Ist die Förderung begrenzt?
In der Regel können Sie pro Kalenderjahr und Wohneinheit Maßnahmen von bis zu 60.000 € Investition anteilig fördern lassen. Um in den Genuss der maximalen Förderung von 20 % zu kommen, ist ein individueller Sanierungsfahrplan erforderlich.
Wie viel kann ich fördern lassen? Ist die Förderung begrenzt?
In der Regel können Sie pro Kalenderjahr und Wohneinheit Maßnahmen von bis zu 30.000 € Investition anteilig fördern lassen. Im Bereich der Heizung gibt es verschiedene Förderzuschüsse, die an technische Mindestvoraussetzungen gekoppelt sind:
- 30% Grundförderung
- 20% Klimageschwindigkeitsbonus
- 30% Einkommensbonus
- 5% Innovationsbonus
In Kombination gibt es einen maximalen Förderzuschuss von 70 %.
Wie viel kann ich fördern lassen? Ist die Förderung begrenzt?
In der Regel können Sie pro Kalenderjahr und Wohneinheit Maßnahmen von bis zu 60.000 € Investition anteilig fördern lassen. Um in den Genuss der maximalen Förderung von 20 % zu kommen, ist ein individueller Sanierungsfahrplan erforderlich.
Ist ein Balkonkraftwerk eine energetische Maßnahme?
Balkonkraftwerke fördern die dezentrale Energieerzeugung, was wiederum die Abhängigkeit von zentralen Stromversorgern verringert. Der erzeugte Strom kann direkt im eigenen Haushalt verbraucht werden, was die Abhängigkeit von teurem Netzstrom reduziert, und die Stromrechnung senkt.
Werden Fenster in 2024 gefördert?
Ja. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet in 2024 eine Förderung, mit der 15-20 % der förderfähigen Kosten für den Tür- und Fenstertausch, sowie den Einbau von Sonnenschutz übernommen werden. Förderfähige Kosten sind zum Beispiel Handwerker- und Materialkosten. Auch sogenannte Umfeldmaßnahmen, wie zum Beispiel Putz- und Malerarbeiten um das Fenster herum, werden bezuschusst.
Ich plane einen Anbau. Kann ich davon etwas fördern lassen?
Ist der Anbau als Wohnraum für ein bestehendes Wohngebäude geplant, so lassen sich hier ebenfalls Dinge wie Dämmung, Fenster oder Fußbodenheizung inklusive Umfeldmaßnahmen fördern.
Kann ich vor der Antragstellung schon starten?
Nein, das ist nicht möglich. Bevor Sie den Handwerker mit einer Maßnahme beauftragen, muss der Antrag auf Förderung gestellt worden sein. Die notwendigen Handwerkerangebote können Sie jedoch bereits im Vorfeld einholen. Eine Anzahlung, entsprechende Bestellungen oder eben die Auftragsvergabe darf noch nicht erfolgt sein.
Was hat es mit dem Formblatt zur aufschiebenden Bedingung (Ergänzung zu Liefer- und Leistungsvertrag) auf sich?
Die Ergänzung zum Liefer- und Leistungsvertrag (Formblatt zur aufschiebenden Bedingung) dient dazu, sicherzustellen, dass die Bedingungen für die Förderung erfüllt sind, bevor die Fördermittel tatsächlich ausgezahlt werden. Das bedeutet, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen, bevor die Fördermittel freigegeben werden. Typischerweise bezieht sich dies auf den Abschluss des Liefer- und Leistungsvertrags für die durchzuführenden Maßnahmen sowie auf die Einhaltung der technischen Anforderungen und Qualitätsstandards.
Mit oder ohne ISFP (Individueller Sanierungsfahrplan): Was ist der Unterschied?
Der ISFP bringt 5% Extra-Förderung auf die Maßnahme und verdopptelt das förderfähige Investitionsvolumen von 30.000€ auf 60.000€.
Was ist ein ISFP (Individueller Sanierungsfahrplan)?
Ein ISFP ist eine „geförderte Beratung“ welche sich mit den Energetischen Maßnahmen einer Immobilie befasst. Für die Beantragung bei BAFA müssen die Maßnahmen nachgewiesener Bestandteil des ISFP sein und in der richtigen Reihenfolge durchgeführt werden! Nur dann erhält man den 5% Bonus sowie die Erweiterung des max. förderfähigen Investitionsvolumen.
Was ist eine Bestätigung zur Antragsstellung (BzA)? Was ist eine Bestätigung nach Durchführung (BnD)?
Zusammengefasst handelt es sich bei der „BZA“ um eine Bestätigung zum Antrag, die im Rahmen der Förderprogramme des Bundes für energetische Effizienz benötigt wird. Diese Bestätigung wird von registrierten Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten ausgestellt. Sie kann entweder eine Bestätigung zum Antrag (BzA) oder eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) sein. Es ist wichtig zu beachten, dass eine vorliegende BzA nicht automatisch bedeutet, dass ein Förderantrag genehmigt wurde. Sie dient vielmehr als Nachweis dafür, dass die energetischen Kennwerte einer Effizienzhausplanung plausibel sind und als Grundlage für die Beantragung einer Förderung dienen können. Die Gültigkeitsdauer einer BzA oder BnD beträgt 6 bzw. 12 Monate, und sie erhalten eine eindeutige Identifikationsnummer. Es gibt spezifische Anwendungen, über die die BzA für verschiedene Produkte erstellt werden kann, darunter Wohngebäude (BEG – Wohngebäude, Klimafreundlicher Neubau) und kommunale Projekte (BEG – Kommunen, Klimafreundlicher Neubau – Kommunen Zuschuss). Um Zugang zu den Anwendungen zu erhalten und eine BzA / BnD zu erstellen, müssen Sie als Expertin oder Experte in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes registriert sein.
Woher kommen die Fördermittel?
Die Mittel sind für das sogenannte Programm „Förderungen für effiziente Maßnahmen (BEG)“ vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bereitgestellt.
In welchem Zeitraum gibt es die Förderung?
Für den Bundeshaushalt 2024 ist ein Fördertopf in Höhe von 16 Mrd. Euro beschlossen worden. Bis zum Ende der Fördermittel können Anträge gestellt werden.
Bekomme ich die Förderung auch rückwirkend?
Nein, das ist nicht möglich. Mit der Umsetzung darf bis zur Bestätigung der Förderung nicht begonnen werden.
Wenn es verschiedene Wohneinheiten mit unterschiedlichen Eigentümern im Haus gibt, kann dann für jede Wohneinheit eine Förderung beantragt werden?
Ja. Entweder jeder Wohnungseigentümer stellt einen Antrag für sich oder die Eigentümergemeinschaft stellt die Anträge gemeinschaftlich. Grundsätzlich gilt: Nur wer die Maßnahme bezahlt, kann die Förderung bekommen.
Sind Maßnahmen in Eigenleistung förderfähig?
Ja, aber nur die Materialkosten sind bei einer Eigenleistung förderfähig. Die Arbeiten müssen im Anschluss durch ein Fachunternehmen geprüft und mit einer sogennanten Fachunternehmererklärung bestätigt werden. Bei einem Heizungstausch ist die Eigenleistung nicht möglich.
Sind bereits begonnene Maßnahmen förderfähig?
Begonnene und beauftragte Maßnahmen sind nicht förderfähig.
Sind Photovoltaik-Anlagen förderfähig?
Nein, Photovoltaik-Anlagen (PV) werden nicht staatlich gefördert.
Alternative Fördermöglichkeiten?
Sind Neubauten förderfähig?
Für eine BAFA-Förderung muss ein Gebäude mindestens 5 Jahre alt sein.
Weitere Infos finden Sie direkt bei der KFW.
Was ist ein Effizienzhaus?
Als Effizienzhaus werden Wohngebäude mit einem energetischen Standard bezeichnet. Entscheidend für die Klassifizierung sind der Gesamtenergiebedarf der Immobilie sowie die Wärmedämmung der Gebäudehülle. Darüber hinaus gibt es verschiedene Effizienzhaus-Stufen für den Energiebedarf eines Gebäudes (40, 55, 70, 80).
Mehr dazu hier.
Was wird staatlich gefördert?
Übersicht aller Fördermöglichkeiten und Fördersummen:
Ist durch die Antragstellung die Förderung automatisch auch gesichert und genehmigt?
Nein. Dies erfolgt erst mit dem sogenannten Zuwendungsbescheid.
Wann kann ich die Maßnahme beginnen?
Sie können die Maßnahme direkt nach Bestätigung der Antragstellung beauftragen. Dies erfolgt jedoch auf eigenes Risiko, wenn der Zuwendungsbescheid noch nicht eingegangen ist. Dieser entscheidet darüber, ob die Fördermittel bereitgestellt werden.
Was muss im Handwerkerangebot enthalten sein?
Es muss auf den Antragsteller ausgestellt sein. Außerdem müssen Informationen zu den technischen Mindestanforderungen enthalten sein (wie etwa der Uw-Wert von Fenstern, oder die Wärmeleitgruppe und geplante Stärke von Dämmungen). Des Weiteren sollten Informationen zur Montage gegeben sein. Werden ausländische Firmen involviert, muss das Angebot Komplett auf Deutsch übersetzt sein.
Woher weiß ich, ob mein Handwerkerangebot förderfähig ist?
Wir prüfen Ihr Angebot für Sie gerne kostenlos und unverbindlich auf Förderfähigkeit. Parameter zu den technischen Mindestanforderungen, wie etwa der Uw-Wert bei Fenstern, geben jedoch ebenfalls Aufschluss hierüber.
Ich bin Mieter. Darf ich einen Förderantrag stellen?
Der Antrag auf Förderung darf nur durch den Eigentümer der Immobilie beauftragt werden.
Was benötige ich, um mit der Förderung starten zu können?
Um sich beraten zu lassen, ist nichts weiter erforderlich. Einen Antrag auf Förderung stellen wir jedoch nur auf Basis eines förderfähigen Handwerkerangebotes.
Kann ich den Antrag selbst stellen?
Nein, das ist nicht möglich. Der Zuschuss für die Maßnahme für die Gebäudehülle dürfen nur wir als Energieberater.
Wie können die Unterlagen gesendet werden?
Die Unterlagen können als Scan per E-Mail gesendet werden. Es ist auch ausreichend, diese in einer hohen Auflösung abzufotografieren. Folgende Formate sind gestattet: PNG, JPG/JPEG, TIFF, PDF. Die Zusendung per Post ist selbstverständlich gestattet, kann den Prozess aber unnötig verlangsamen.
Was kostet die Antragstellung?
Lokale Ingenieurbüros und Energieberater rechnen in der Regel individuell nach Aufwand ab und können sich daher stark in den Preisen unterscheiden. Energie Effizienz Profi bietet die Antragstellung zum pauschalen Eigenanteil von 299,- Euro inklusive Umsatzsteuer an.
Wer kann die Förderung beantragen?
Jede:r Wohneigentümer:in in Deutschland.
Wie sieht der Ablauf eines Förderantrags aus?
Hier finden Sie exemplarisch den Ablauf eines Förderantrags:
Wie hoch ist der Zuschuss?
Bei selbstgenutzten Immobilien liegt der Zuschuss für den Heizungstausch zwischen 50 % und 70 %, je nach Effizienz der neuen Anlage und eigenem Jahreseinkommen. Für alle anderen Maßnahmen liegt der Zuschuss bei 15%, bzw. bei 20 % mit einer individuellen Energieberatung (individueller Sanierungsfahrplan).
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Fast alle energetischen Sanierungsmaßnahmen am Gebäude. Dazu gehören zum Beispiel die Dach-, oder Fassadendämmung, der Tausch von Türen und Fenstern, effiziente Smart Home Komponenten, Heizungstausch oder Lüftungsanlagen. Wichtig zu wissen: Die Handwerkerangebote unterliegen strengen Förderrichtlinien und müssen zwingend die Vorraussetzungen des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) erfüllen.
Bei Energie Effizienz Profi prüfen wir Ihre Handwerkerangebote innerhalb von 24 Stunden kostenlos auf Förderfähigkeit.
Wie viel Dämmung brauch meine Wand?
Außenwände müssen in der Regel einen U-Wert von 0,2 W/m2K einhalten. Wie viel Dämmung Sie hierfür benötigen, ist beispielsweise von der Wärmeleitgruppe (WLG) des Dämmstoffs und dem Aufbau des Mauerwerks abhängig. Ist die WLG und der geplante Wandaufbau im Angebot enthalten, prüfen wir gerne für Sie, ob die im Angebot enthaltene Dämmung bereits ausreicht. Hierzu benötigen wir außerdem Informationen zum Baujahr und Wandaufbau.
Wie viel Dämmung braucht mein Dach?
Dächer müssen in der Regel einen U-Wert von 0,14 W/m2K einhalten. Wie viel Dämmung Sie hierfür benötigen, ist beispielsweise von der Wärmeleitgruppe (WLG) des Dämmstoffs abhängig. Ist die WLG und der geplante Dachaufbau im Angebot enthalten, prüfen wir gerne für Sie, ob die im Angebot enthaltene Dämmung bereits ausreicht.
Kann eine Dachbegrünung gefördert werden?
Die Dachbegrünung wird nur mit gefördert, wenn die Dachdämmung den erforderlichen U-Wert einhält
Kann ich den Antrag selbst stellen?
Nein, das ist nicht möglich. Der Zuschuss für die Maßnahme für die Gebäudehülle dürfen nur wir als Energieberater.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Bei selbstgenutzten Immobilien liegt der Zuschuss bei 15%, bzw. bei 20 % mit einer individuellen Energieberatung (individueller Sanierungsfahrplan).
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Fast alle Dämmungsmaßnahmen am Gebäude. Dazu gehören zum Beispiel:
- Dachdämmung
- Fassadendämmung
- Kellerdeckendämmung
- Geschossdeckendämmung
Wichtig zu wissen: Die Handwerkerangebote unterliegen strengen Förderrichtlinien und müssen zwingend die Vorraussetzungen des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) erfüllen.
Bei Energie Effizienz Profi prüfen wir Ihre Handwerkerangebote innerhalb von 24 Stunden kostenlos auf Förderfähigkeit.
Sind neue Rollläden föderfähig?
Ja, neue Rollläden oder Raffstoren sind förderfähig.
Kann ich eine Markise fördern lassen?
Nein. Es sind nur Verschattungssysteme förderfähig, welche parallel zur Fassade verlaufen, wie etwa Rollläden.
Sind auch Fenster mit Doppelverglasung förderfähig?
Doppelverglaste Fenster halten in der Regel nicht die technischen Mindestanforderungen (Uw-Wert) ein. Hierzu ist mindestens eine Dreifachverglasung notwendig.
Was muss in meinem Fensterangebot enthalten sein?
Das Angebot muss auf den Antragssteller ausgestellt sein. Außerdem ist es wichtig, dass die Uw-Werte (Fenster) bzw. Ud-Werte (Türen) im Angebot enthalten sind. Da ein Einbau in Eigenleistung nicht gefördert wird, sollte das Angebot auch die Montage beinhalten.
Kann ich den Antrag selbst stellen?
Nein, das ist nicht möglich. Der Zuschuss für die Maßnahme für die Gebäudehülle dürfen nur wir als Energieberater.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Bei selbstgenutzten Immobilien liegt der Zuschuss bei 15%, bzw. bei 20 % mit einer individuellen Energieberatung (individueller Sanierungsfahrplan).
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Der Tausch von Türen und Fenstern und auch der Einbau von Sonnenschutz. Auch sogenannte Umfeldmaßnahmen, wie zum Beispiel Putz- und Malerarbeiten um das Fenster herum, werden bezuschusst. Wichtig zu wissen: Die Handwerkerangebote und anschließenden Rechnungen unterliegen strengen Förderrichtlinien und müssen zwingend die Vorraussetzungen des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) erfüllen.
Bei Energie Effizienz Profi prüfen wir Ihre Handwerkerangebote innerhalb von 24 Stunden kostenlos auf Förderfähigkeit.
Sind Zisternen förderfähig?
Eine Zisterne ist nur förderfähig, wenn sie in Verbindung mit einer Wärmepumpe als Eisspeicher genutzt wird und die Wärmepumpe die nötigen Jahresarbeitszahlen erreicht.
Kann man für mehrer Heizungserzeuger eine Förderung erhalten?
Die Beantragung unterschiedlicher Wärmeerzeuger kann in einem Antrag erfolgen. So können z. B. die Förderung einer Solarthermieanlage und einer Biomasseheizung in einem Antrag gestellt werden. Jeder Einzelmaßnahme (z.B. Solarthermieanlage & Biomasseanlage) wird dann der jeweilige Fördersatz zugeordnet.
Kann ich den Antrag für eine Heizung (z.B. Wärmepumpe oder Biomasse) selbst stellen?
Für die Antragsstellung brauchen Sie eine s.g. Bestätigung zur Antragsstellung (BzA) und eine Bestätigung nach Durchführung (BnD), diese Unterlagen können wir Ihnen erstellen. Die Antragstellung müssen Sie selbst durchführen.
Ist ein Kaminofen förderfähig?
Nein, offene Feuerstellen wie z.B. ein Kaminofen sind nicht förderfähig
Kann ich meine Gasheizung fördern lassen?
Nein, Gas-oder Ölheizungen werden nicht gefördert.
Gibt es wirklich eine 70 % Förderung?
Ja. Beim Heizungstausch in einer selbstgenutzten Wohnimmobilie, mit einem Einkommen unter 40.000 Euro pro Jahr, gibt es beispielsweise einen Zuschuss vom Staat von 70 %. Der geringste Förderzuschuss liegt bei 30 %.
Lohnt sich ein Heizungstausch?
In den meisten Fällen ja. Eine Entscheidung sollte aber immer erst nach fachlicher Beratung erfolgen.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Bei selbstgenutzten Immobilien liegt der Zuschuss für den Heizungstausch zwischen 30 % und 70 %, je nach Effizienz der neuen Anlage und eigenem Jahreseinkommen.
Welche Heizungssysteme werden gefördert?
Der Austausch alter, ineffizienter Heizsysteme gegen moderne, umweltfreundlichere Alternativen:
- Wärmepumpen
- Solarthermische Anlagen
- Biomasseheizungen
- Wasserstofffähige Heizungen (Investitionsmehrkosten)
- Brennstoffzellenheizung
- Innovative Heizungstechnik
- Errichtung, Umbau, Erweiterung Gebäudenetz
- Gebäudenetzanschluss
- Wärmenetzanschluss
Ist eine Ölheizung förderfähig?
Nein, eine Ölheizung wird nicht durch das BAFA gefördert.
Was habe ich für alternative Fördermöglichkeiten?
- Wärmepumpe
- Biomasseheizungen
- Solarkollektoranlagen
- Stationäre Brennstoffzellenheizungen