Vorraus­setzungen für BAFA BG-EM Förderungen

Übersicht

Stand: August 2024

Allgemeine Vorraussetzungen

Voraussetzung
Beschreibung

Technische Mindestanforderungen

Die Bauteile müssen den energetischen Standards entsprechen. Detaillierte Anforderungen können Sie den einzelnen Maßnahmen weiter unten entnehmen.

Ausführung oder Prüfung durch Fachbetrieb

Die Arbeiten müssen von einem qualifizierten Fachbetrieb durchgeführt oder bei einem Einbau in Eigenleistung durch einen Fachbetrieb geprüft und die korrekte Umsetzung bestätigt werden.

Einbindung eines Energieberaters

Ein zertifizierter Energieberater muss in die Planung und Antragstellung einbezogen werden

Zeitpunkt der Antragstellung

Anträge müssen vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen gestellt werden. Der Auftrag darf noch nicht vergeben und es darf keine Anzahlung getätigt sein.

Energieeffizienz

Es werden nur Maßnahmen die zu Energieeffizienz beitragen gefördert

Sanierungsmaßnahme

Das Gebäude muss älter als 5 Jahre sein

Umsetzungszeitraum

Die Umsetzung muss innerhalb von 36 Monaten erfolgen

Investitionsvolumen

Mindestens 2.000 € – maximal 30.000 € (60.000 € mit individuellem Sanierungsfahrplan) – pro Wohngebäude, pro Wohneinheit, pro Jahr

Welche Förderungen gibt es aktuell?

Türen & Fenster

Bei der BAFA BEG-EM Förderung für Fenster & Türen sind die Vorraussetzungen an die sogenannten U-Werte geknüpft. An den U-Werten lassen sich die Dämmeigenschaften ablesen. Bei Fenstern ist eine Dreifachverglasung vorrausgesetzt und in der Regel förderfähig. Zu beachten ist, dass nicht der Ug Wert (g = Glass) entscheidend ist, sondern der Uw Wert (w = Window). Der Ug Wert gibt lediglich Auskunft über das Glas, nicht aber über das gesamte Fenster, inklusive Rahmen. In der folgenden Tabelle finden Sie alle U-Werte im Überblick.

max. U-Wert in W.(m2K)

Gebäude über 19 Grad beheizt
Nicht-Wohngebäude 12 - 19 Grad beheizt
Fenster

Standard

0,95

1,30

Ertüchtigt

1,30

1,60

Barrierearm oder einbruchhemmend

1,10

1,40

Kastenfenster

1,30

1,60

Sonderverglasung

1,10

1,40

Erhaltenswerte Bausubstanz

1,40

1,70

Glasteilende Sprossen bei Baudenkmalen

1,60

1,70

Ertüchtigung erhaltenswerte Bausubstanz

1,60

1,90

Dachflächenfenster

1,00

1,10

Glasdächer

1,60

1,90

Lichtbänder und Lichtkuppeln

1,50

1,90

Außentüren

1,30

1,60

Standard

0,95

1,30

Ertüchtigt

1,30

1,60

Barrierearm oder einbruchhemmend

1,10

1,40

Sonderverglasung

1,10

1,40

Erhaltenswerte Bausubstanz

1,40

1,70

Glasteilende Sprossen bei Baudenkmalen

1,60

1,70

Ertüchtigung erhaltenswerte Bausubstanz

1,60

1,90

Tore

1,00

2,00

Fenster

Standard

Ertüchtigt

Barrierearm oder einbruchhemmend

Kastenfenster

Sonderverglasung

Erhaltenswerte Bausubstanz

Glasteilende Sprossen bei Baudenkmalen

Ertüchtigung erhaltens­werte Bausubstanz

Dachflächenfenster

Glasdächer

Lichtbänder und Lichtkuppeln

Außentüren

Balkon- und Terrassentüren

Standard

Ertüchtigt

Barrierearm oder einbruchhemmend

Sonderverglasung

Erhaltenswerte Bausubstanz

Glasteilende Sprossen bei Baudenkmalen

Ertüchtigung erhaltenswerte Bausubstanz
Gebäude über
19 Grad beheizt

Nicht-Wohngebäude 12 – 19 Grad beheizt

0,95

1,30

1,30

1,60

1,10

1,40

1,30

1,60

1,10

1,40

1,40

1,70

1,60

1,70

1,60

1,90

1,00

1,10

1,60

1,90

1,50

1,90

1,30

1,30

Gebäude über
19 Grad beheizt

Nicht-Wohngebäude 12 – 19 Grad beheizt

0,95

1,30

1,10

1,10

1,40

1,60

1,60

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Welche Förderungen gibt es aktuell?

Dämmung

Bei der BAFA Förderung für Dämmung sind die technischen Mindestanforderungen an die sogenannten U-Werte geknüpft. An den U-Werten lassen sich die Dämmeigenschaften ablesen. In der folgenden Tabelle finden Sie alle U-Werte im Überblick.

max. U-Wert in W.(m2K)

Gebäude über 19 Grad beheizt
Nicht-Wohngebäude 12 - 19 Grad beheizt
Dachflächen

Schrägdächer

0,14

0,25

Flachdächer und Dachflächen mit Abdichtung

0,14

0,20

Bauteile von Dachgauben

0,20

0,25

Geschossdecken

0,25

0,25

Kellerdecken

0,20

0,25

Oberste Geschossdecken

0,14

0,25

Bodenflächen gegen Erdreich

0,25

0,25

Wände gegen Erdreich

0,25

0,25

Standard

0,20

0,25

Einblasdämmung/Kerndämmung

≤ 0,035
≤ 0,040

Sichtfachwerk

0,65

0,80

Vorhangfassaden

1,30

1,30

Dachflächen

Schrägdächer

Flachdächer und Dachflächen mit Abdichtung

Bauteile von Dachgauben

Decken

Geschossdecken

Kellerdecken

Oberste Geschossdecken

Boden & Erdreich

Bodenflächen gegen Erdreich

Wände gegen Erdreich

Außenwände und Fassaden

Standard

Einblasdämmung/ Kerndämmung

Sichtfachwerk

Vorhangfassaden

Gebäude über
19 Grad beheizt

Nicht-Wohngebäude 12 – 19 Grad beheizt

0,14

0,25

0,14

0,20

0,20

0,25

Gebäude über
19 Grad beheizt

Nicht-Wohngebäude 12 – 19 Grad beheizt

0,25

0,25

0,20

0,25

0,14

0,25

Gebäude über
19 Grad beheizt

Nicht-Wohngebäude 12 – 19 Grad beheizt

0,25

0,25

0,25

0,25

Gebäude über
19 Grad beheizt

Nicht-Wohngebäude 12 – 19 Grad beheizt

0,20

0,25

≤ 0,035

≤ 0,040

0,65

0,80

1,30

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