Vorraussetzungen für BAFA BG-EM Förderungen
Übersicht
Stand: August 2024
Allgemeine Voraussetzungen
Voraussetzung
Beschreibung
Technische Mindestanforderungen
Die Bauteile müssen den energetischen Standards entsprechen. Detaillierte Anforderungen können Sie den einzelnen Maßnahmen weiter unten entnehmen.
Ausführung oder Prüfung durch Fachbetrieb
Die Arbeiten müssen von einem qualifizierten Fachbetrieb durchgeführt oder bei einem Einbau in Eigenleistung durch einen Fachbetrieb geprüft und die korrekte Umsetzung bestätigt werden.
Einbindung eines Energieberaters
Ein zertifizierter Energieberater muss in die Planung und Antragstellung einbezogen werden
Zeitpunkt der Antragstellung
Anträge müssen vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen gestellt werden. Der Auftrag darf noch nicht vergeben und es darf keine Anzahlung getätigt sein.
Energieeffizienz
Es werden nur Maßnahmen die zu Energieeffizienz beitragen gefördert
Sanierungsmaßnahme
Das Gebäude muss älter als 5 Jahre sein
Umsetzungszeitraum
Die Umsetzung muss innerhalb von 36 Monaten erfolgen
Investitionsvolumen
Mindestens 2.000 € – maximal 30.000 € (60.000 € mit individuellem Sanierungsfahrplan) – pro Wohngebäude, pro Wohneinheit, pro Jahr
Welche Förderungen gibt es aktuell?
Türen & Fenster
Bei der BAFA BEG-EM Förderung für Fenster & Türen sind die Voraussetzungen an die sogenannten U-Werte geknüpft. An den U-Werten lassen sich die Dämmeigenschaften ablesen. Bei Fenstern ist eine Dreifachverglasung vorrausgesetzt und in der Regel förderfähig. Zu beachten ist, dass nicht der Ug Wert (g = Glass) entscheidend ist, sondern der Uw Wert (w = Window). Der Ug Wert gibt lediglich Auskunft über das Glas, nicht aber über das gesamte Fenster, inklusive Rahmen. In der folgenden Tabelle finden Sie alle U-Werte im Überblick.
max. U-Wert in W/(m²K)
Gebäude über 19 Grad beheizt
Nicht-Wohngebäude 12 - 19 Grad beheizt
Fenster
Standard
0,95
1,30
Ertüchtigt
1,30
1,60
Barrierearm oder einbruchhemmend
1,10
1,40
Kastenfenster
1,30
1,60
Sonderverglasung
1,10
1,40
Erhaltenswerte Bausubstanz
1,40
1,70
Glasteilende Sprossen bei Baudenkmalen
1,60
1,70
Ertüchtigung erhaltenswerte Bausubstanz
1,60
1,90
Dachflächenfenster
Dachflächenfenster
1,00
1,10
Glasdächer
Glasdächer
1,60
1,90
Lichtbänder und Lichtkuppeln
Lichtbänder und Lichtkuppeln
1,50
1,90
Außentüren
Außentüren
1,30
1,60
Balkon- und Terrassentüren
Standard
0,95
Ertüchtigt
1,30
Barrierearm oder einbruchhemmend
1,10
Sonderverglasung
1,10
Tore
Tore
1,00
2,00
Fenster
Standard
Ertüchtigt
Barrierearm oder einbruchhemmend
Kastenfenster
Sonderverglasung
Erhaltenswerte Bausubstanz
Glasteilende Sprossen bei Baudenkmalen
Dachflächenfenster
Glasdächer
Lichtbänder und Lichtkuppeln
Außentüren
Standard
Ertüchtigt
Barrierearm oder einbruchhemmend
Sonderverglasung
Erhaltenswerte Bausubstanz
Glasteilende Sprossen bei Baudenkmalen
19 Grad beheizt
Nicht-Wohngebäude 12 – 19 Grad beheizt
0,95
1,30
1,30
1,60
1,10
1,40
1,30
1,60
1,10
1,40
1,40
1,70
1,60
1,70
1,60
1,90
1,00
1,10
1,60
1,90
1,50
1,90
1,30
1,30
19 Grad beheizt
Nicht-Wohngebäude 12 – 19 Grad beheizt
0,95
1,30
1,10
1,10
1,40
1,60
1,60
Welche Förderungen gibt es aktuell?
Dämmung
Bei der BAFA Förderung für Dämmung sind die technischen Mindestanforderungen an die sogenannten U-Werte geknüpft. An den U-Werten lassen sich die Dämmeigenschaften ablesen. In der folgenden Tabelle finden Sie alle U-Werte im Überblick.
max. U-Wert in W/(m²K)
Gebäude über 19 Grad beheizt
Nicht-Wohngebäude 12 - 19 Grad beheizt
Dachflächen
Schrägdächer
0,14
0,25
Flachdächer und Dachflächen mit Abdichtung
0,14
0,20
Bauteile von Dachgauben
0,20
0,25
Decken
Geschossdecken
0,20
0,25
Kellerdecken
0,25
0,25
Oberste Geschossdecken
0,14
0,25
Boden & Erdreich
Bodenflächen gegen Erdreich
0,25
0,25
Wände gegen Erdreich
0,25
0,25
Außenwände & Fassaden
Standard
0,20
0,25
Einblasdämmung/Kerndämmung
WLG ≤ 0,035
WLG ≤ 0,040
Sichtfachwerk
0,65
0,80
Vorhangfassaden
1,30
1,30
Dachflächen
Schrägdächer
Flachdächer und Dachflächen mit Abdichtung
Bauteile von Dachgauben
Decken
Geschossdecken
Kellerdecken
Oberste Geschossdecken
Boden & Erdreich
Bodenflächen gegen Erdreich
Wände gegen Erdreich
Außenwände und Fassaden
Standard
Einblasdämmung/ Kerndämmung
Sichtfachwerk
Vorhangfassaden
19 Grad beheizt
Nicht-Wohngebäude 12 – 19 Grad beheizt
0,14
0,25
0,14
0,20
0,20
0,25
19 Grad beheizt
Nicht-Wohngebäude 12 – 19 Grad beheizt
0,25
0,25
0,20
0,25
0,14
0,25
19 Grad beheizt
Nicht-Wohngebäude 12 – 19 Grad beheizt
0,25
0,25
0,25
0,25
19 Grad beheizt
Nicht-Wohngebäude 12 – 19 Grad beheizt
0,20
0,25
≤ 0,035
≤ 0,040
0,65
0,80
1,30
1,30
Welche Förderungen gibt es aktuell?
Smart Home
Für Efficiency Smart Home teilen sich die förderfähigen Maßnahmen in zwei Bereiche auf: für Wohngebäude und Gewerbe- Nichtwohngebäude. In der folgenden Tabelle finden Sie alle förderfähigen Maßnahmen im Überblick.
Smart-Meter & Regeltechnik
Systemtechnik
Schalttechnik & Türsysteme
Elektroarbeiten
Energiemanagementsystem
Fenster
Standard
Ertüchtigt
Barrierearm oder einbruchhemmend
Kastenfenster
Sonderverglasung
Erhaltenswerte Bausubstanz
Glasteilende Sprossen bei Baudenkmalen
Dachflächenfenster
Glasdächer
Lichtbänder und Lichtkuppeln
Außentüren
Standard
Ertüchtigt
Barrierearm oder einbruchhemmend
Sonderverglasung
Erhaltenswerte Bausubstanz
Glasteilende Sprossen bei Baudenkmalen
19 Grad beheizt
Nicht-Wohngebäude 12 – 19 Grad beheizt
0,95
1,30
1,30
1,60
1,10
1,40
1,30
1,60
1,10
1,40
1,40
1,70
1,60
1,70
1,60
1,90
1,00
1,10
1,60
1,90
1,50
1,90
1,30
1,30
19 Grad beheizt
Nicht-Wohngebäude 12 – 19 Grad beheizt
0,95
1,30
1,10
1,10
1,40
1,60
1,60
Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik zur
Realisierung eines Gebäudeautomatisierungsgrades
(mindestens Klasse B nach DIN V 18599-11)
Allgemeine Systeme
Kältetechnik zur Raumkühlung
Energieeffiziente Beleuchtung
Fenster
Standard
Ertüchtigt
Barrierearm oder einbruchhemmend
Kastenfenster
Sonderverglasung
Erhaltenswerte Bausubstanz
Glasteilende Sprossen bei Baudenkmalen
Dachflächenfenster
Glasdächer
Lichtbänder und Lichtkuppeln
Außentüren
Standard
Ertüchtigt
Barrierearm oder einbruchhemmend
Sonderverglasung
Erhaltenswerte Bausubstanz
Glasteilende Sprossen bei Baudenkmalen
19 Grad beheizt
Nicht-Wohngebäude 12 – 19 Grad beheizt
0,95
1,30
1,30
1,60
1,10
1,40
1,30
1,60
1,10
1,40
1,40
1,70
1,60
1,70
1,60
1,90
1,00
1,10
1,60
1,90
1,50
1,90
1,30
1,30
19 Grad beheizt
Nicht-Wohngebäude 12 – 19 Grad beheizt
0,95
1,30
1,10
1,10
1,40
1,60
1,60
Leuchtentausch
Seit 2021 gibt es auch Förderung für den Leuchtentausch im Einzelhandel. Welche technischen Mindestanforderungen eine neue Beleuchtung erfüllen muss und was laut Förderrichtlinien 2025 zu beachten ist, können Sie der folgenden Tabelle entnehmen.
Lichtstromerhalt für LED-Leuchten
Systemlichtausbeute (Leuchtenlichtausbeute)
Beheizung
Fenster
Standard
Ertüchtigt
Barrierearm oder einbruchhemmend
Kastenfenster
Sonderverglasung
Erhaltenswerte Bausubstanz
Glasteilende Sprossen bei Baudenkmalen
Dachflächenfenster
Glasdächer
Lichtbänder und Lichtkuppeln
Außentüren
Standard
Ertüchtigt
Barrierearm oder einbruchhemmend
Sonderverglasung
Erhaltenswerte Bausubstanz
Glasteilende Sprossen bei Baudenkmalen
19 Grad beheizt
Nicht-Wohngebäude 12 – 19 Grad beheizt
0,95
1,30
1,30
1,60
1,10
1,40
1,30
1,60
1,10
1,40
1,40
1,70
1,60
1,70
1,60
1,90
1,00
1,10
1,60
1,90
1,50
1,90
1,30
1,30
19 Grad beheizt
Nicht-Wohngebäude 12 – 19 Grad beheizt
0,95
1,30
1,10
1,10
1,40
1,60
1,60