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Vorraus­setzungen für BAFA BG-EM Förderungen

Übersicht

Stand: August 2024

Allgemeine Voraussetzungen

Voraussetzung
Beschreibung

Technische Mindestanforderungen

Die Bauteile müssen den energetischen Standards entsprechen. Detaillierte Anforderungen können Sie den einzelnen Maßnahmen weiter unten entnehmen.

Ausführung oder Prüfung durch Fachbetrieb

Die Arbeiten müssen von einem qualifizierten Fachbetrieb durchgeführt oder bei einem Einbau in Eigenleistung durch einen Fachbetrieb geprüft und die korrekte Umsetzung bestätigt werden.

Einbindung eines Energieberaters

Ein zertifizierter Energieberater muss in die Planung und Antragstellung einbezogen werden

Zeitpunkt der Antragstellung

Anträge müssen vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen gestellt werden. Der Auftrag darf noch nicht vergeben und es darf keine Anzahlung getätigt sein.

Energieeffizienz

Es werden nur Maßnahmen die zu Energieeffizienz beitragen gefördert

Sanierungsmaßnahme

Das Gebäude muss älter als 5 Jahre sein

Umsetzungszeitraum

Die Umsetzung muss innerhalb von 36 Monaten erfolgen

Investitionsvolumen

Mindestens 2.000 € – maximal 30.000 € (60.000 € mit individuellem Sanierungsfahrplan) – pro Wohngebäude, pro Wohneinheit, pro Jahr

Welche Förderungen gibt es aktuell?

Türen & Fenster

Bei der BAFA BEG-EM Förderung für Fenster & Türen sind die Voraussetzungen an die sogenannten U-Werte geknüpft. An den U-Werten lassen sich die Dämmeigenschaften ablesen. Bei Fenstern ist eine Dreifachverglasung vorrausgesetzt und in der Regel förderfähig. Zu beachten ist, dass nicht der Ug Wert (g = Glass) entscheidend ist, sondern der Uw Wert (w = Window). Der Ug Wert gibt lediglich Auskunft über das Glas, nicht aber über das gesamte Fenster, inklusive Rahmen. In der folgenden Tabelle finden Sie alle U-Werte im Überblick.

max. U-Wert in W/(m²K)

Gebäude über 19 Grad beheizt
Nicht-Wohngebäude 12 - 19 Grad beheizt
Fenster

Standard

0,95

1,30

Ertüchtigt

1,30

1,60

Barrierearm oder einbruchhemmend

1,10

1,40

Kastenfenster

1,30

1,60

Sonderverglasung

1,10

1,40

Erhaltenswerte Bausubstanz

1,40

1,70

Glasteilende Sprossen bei Baudenkmalen

1,60

1,70

Ertüchtigung erhaltenswerte Bausubstanz

1,60

1,90

Dachflächenfenster

1,00

1,10

Glasdächer

1,60

1,90

Lichtbänder und Lichtkuppeln

1,50

1,90

Außentüren

1,30

1,60

Standard

0,95

1,30

Ertüchtigt

1,30

1,60

Barrierearm oder einbruchhemmend

1,10

1,40

Sonderverglasung

1,10

1,40

Tore

1,00

2,00

Fenster

Standard

Ertüchtigt

Barrierearm oder einbruchhemmend

Kastenfenster

Sonderverglasung

Erhaltenswerte Bausubstanz

Glasteilende Sprossen bei Baudenkmalen

Ertüchtigung erhaltens­werte Bausubstanz

Dachflächenfenster

Glasdächer

Lichtbänder und Lichtkuppeln

Außentüren

Balkon- und Terrassentüren

Standard

Ertüchtigt

Barrierearm oder einbruchhemmend

Sonderverglasung

Erhaltenswerte Bausubstanz

Glasteilende Sprossen bei Baudenkmalen

Ertüchtigung erhaltenswerte Bausubstanz
Gebäude über
19 Grad beheizt

Nicht-Wohngebäude 12 – 19 Grad beheizt

0,95

1,30

1,30

1,60

1,10

1,40

1,30

1,60

1,10

1,40

1,40

1,70

1,60

1,70

1,60

1,90

1,00

1,10

1,60

1,90

1,50

1,90

1,30

1,30

Gebäude über
19 Grad beheizt

Nicht-Wohngebäude 12 – 19 Grad beheizt

0,95

1,30

1,10

1,10

1,40

1,60

1,60

Welche Förderungen gibt es aktuell?

Dämmung

Bei der BAFA Förderung für Dämmung sind die technischen Mindestanforderungen an die sogenannten U-Werte geknüpft. An den U-Werten lassen sich die Dämmeigenschaften ablesen. In der folgenden Tabelle finden Sie alle U-Werte im Überblick.

max. U-Wert in W/(m²K)

Gebäude über 19 Grad beheizt
Nicht-Wohngebäude 12 - 19 Grad beheizt
Dachflächen

Schrägdächer

0,14

0,25

Flachdächer und Dachflächen mit Abdichtung

0,14

0,20

Bauteile von Dachgauben

0,20

0,25

Geschossdecken

0,20

0,25

Kellerdecken

0,25

0,25

Oberste Geschossdecken

0,14

0,25

Bodenflächen gegen Erdreich

0,25

0,25

Wände gegen Erdreich

0,25

0,25

Standard

0,20

0,25

Einblasdämmung/Kerndämmung

WLG ≤ 0,035

WLG ≤ 0,040

Sichtfachwerk

0,65

0,80

Vorhangfassaden

1,30

1,30

Dachflächen

Schrägdächer

Flachdächer und Dachflächen mit Abdichtung

Bauteile von Dachgauben

Decken

Geschossdecken

Kellerdecken

Oberste Geschossdecken

Boden & Erdreich

Bodenflächen gegen Erdreich

Wände gegen Erdreich

Außenwände und Fassaden

Standard

Einblasdämmung/ Kerndämmung

Sichtfachwerk

Vorhangfassaden

Gebäude über
19 Grad beheizt

Nicht-Wohngebäude 12 – 19 Grad beheizt

0,14

0,25

0,14

0,20

0,20

0,25

Gebäude über
19 Grad beheizt

Nicht-Wohngebäude 12 – 19 Grad beheizt

0,25

0,25

0,20

0,25

0,14

0,25

Gebäude über
19 Grad beheizt

Nicht-Wohngebäude 12 – 19 Grad beheizt

0,25

0,25

0,25

0,25

Gebäude über
19 Grad beheizt

Nicht-Wohngebäude 12 – 19 Grad beheizt

0,20

0,25

≤ 0,035

≤ 0,040

0,65

0,80

1,30

1,30

Welche Förderungen gibt es aktuell?

Smart Home

Für Efficiency Smart Home teilen sich die förderfähigen Maßnahmen in zwei Bereiche auf: für Wohngebäude und Gewerbe- Nichtwohngebäude. In der folgenden Tabelle finden Sie alle förderfähigen Maßnahmen im Überblick.

Wohngebäude
Smart-Meter & Regeltechnik
Systeme zur Messung, Steuerung und Regelung von Heizung, Beleuchtung, Lüftung/Klimatechnik
Einbindung von Wetterdaten
Visualisierung und Analyse von Energieverbräuchen
Technik für internen und externen Datenaustausch (z.B. für Smart-Meter-Gateway)
Präsenzabhängige Schaltungen
Intelligente Türsysteme mit personalisierten Zutrittsrechten
Notwendige Verkabelung und Installation von Kommunikationssystemen (z.B. Router oder USB-Anschlüsse)
Intelligente Türsysteme mit personalisierten Zutrittsrechten
Integration in wohnwirtschaftliche Software
Optimierung von Heizungs- und Klimatechnik

Fenster

Standard

Ertüchtigt

Barrierearm oder einbruchhemmend

Kastenfenster

Sonderverglasung

Erhaltenswerte Bausubstanz

Glasteilende Sprossen bei Baudenkmalen

Ertüchtigung erhaltens­werte Bausubstanz

Dachflächenfenster

Glasdächer

Lichtbänder und Lichtkuppeln

Außentüren

Balkon- und Terrassentüren

Standard

Ertüchtigt

Barrierearm oder einbruchhemmend

Sonderverglasung

Erhaltenswerte Bausubstanz

Glasteilende Sprossen bei Baudenkmalen

Ertüchtigung erhaltenswerte Bausubstanz
Gebäude über
19 Grad beheizt

Nicht-Wohngebäude 12 – 19 Grad beheizt

0,95

1,30

1,30

1,60

1,10

1,40

1,30

1,60

1,10

1,40

1,40

1,70

1,60

1,70

1,60

1,90

1,00

1,10

1,60

1,90

1,50

1,90

1,30

1,30

Gebäude über
19 Grad beheizt

Nicht-Wohngebäude 12 – 19 Grad beheizt

0,95

1,30

1,10

1,10

1,40

1,60

1,60

Gewerbe- und Nichtwohngebäude
Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik zur
Realisierung eines Gebäudeautomatisierungsgrades
(mindestens Klasse B nach DIN V 18599-11)
Allgemeine Systeme
Bedarfsabhängige Regelung von Lüftungs-, Klima- und Heizungssystemen
Tageslicht- oder präsenzabhängige Steuerung der Beleuchtung
Komponenten für technisches Energiemanagement zur Energieeinsparung
Erstellung von Konzepten für Mess-, Steuerungs- und Regelungssysteme
Wärmegetriebene Kälteanlagen (z. B. Nutzung von Abwärme oder Kraft-Wärme-Kopplung)
Kompressionskälteanlagen mit Leistungsregelung
Hydraulischer Abgleich
Verbesserung der Heizungs- und Kühlwasserleitungen durch Abgleich und Dämmung
Einbau von Beleuchtungssystemen mit hoher Lichtausbeute und Lichtstromerhalt
Nur kompletter Leuchtentausch förderfähig (keine Einzelkomponenten)
Erstellung eines Beleuchtungskonzepts

Fenster

Standard

Ertüchtigt

Barrierearm oder einbruchhemmend

Kastenfenster

Sonderverglasung

Erhaltenswerte Bausubstanz

Glasteilende Sprossen bei Baudenkmalen

Ertüchtigung erhaltens­werte Bausubstanz

Dachflächenfenster

Glasdächer

Lichtbänder und Lichtkuppeln

Außentüren

Balkon- und Terrassentüren

Standard

Ertüchtigt

Barrierearm oder einbruchhemmend

Sonderverglasung

Erhaltenswerte Bausubstanz

Glasteilende Sprossen bei Baudenkmalen

Ertüchtigung erhaltenswerte Bausubstanz
Gebäude über
19 Grad beheizt

Nicht-Wohngebäude 12 – 19 Grad beheizt

0,95

1,30

1,30

1,60

1,10

1,40

1,30

1,60

1,10

1,40

1,40

1,70

1,60

1,70

1,60

1,90

1,00

1,10

1,60

1,90

1,50

1,90

1,30

1,30

Gebäude über
19 Grad beheizt

Nicht-Wohngebäude 12 – 19 Grad beheizt

0,95

1,30

1,10

1,10

1,40

1,60

1,60

Wie hoch ist die Förderung?

Leuchtentausch

Seit 2021 gibt es auch Förderung für den Leuchtentausch im Einzelhandel. Welche technischen Mindestanforderungen eine neue Beleuchtung erfüllen muss und was laut Förderrichtlinien 2025 zu beachten ist, können Sie der folgenden Tabelle entnehmen.

Technische Mindestanforderungen
Lichtstromerhalt für LED-Leuchten
mindestens L80 bei 50.000 Betriebsstunden
mindestens 140 Lumen je Watt bei LED-Lichtbandleuchten
mindestens 120 Lumen je Watt bei allen anderen LED Beleuchtungssystemen
Das Gebäude ist über 12 Grad beheizt

Fenster

Standard

Ertüchtigt

Barrierearm oder einbruchhemmend

Kastenfenster

Sonderverglasung

Erhaltenswerte Bausubstanz

Glasteilende Sprossen bei Baudenkmalen

Ertüchtigung erhaltens­werte Bausubstanz

Dachflächenfenster

Glasdächer

Lichtbänder und Lichtkuppeln

Außentüren

Balkon- und Terrassentüren

Standard

Ertüchtigt

Barrierearm oder einbruchhemmend

Sonderverglasung

Erhaltenswerte Bausubstanz

Glasteilende Sprossen bei Baudenkmalen

Ertüchtigung erhaltenswerte Bausubstanz
Gebäude über
19 Grad beheizt

Nicht-Wohngebäude 12 – 19 Grad beheizt

0,95

1,30

1,30

1,60

1,10

1,40

1,30

1,60

1,10

1,40

1,40

1,70

1,60

1,70

1,60

1,90

1,00

1,10

1,60

1,90

1,50

1,90

1,30

1,30

Gebäude über
19 Grad beheizt

Nicht-Wohngebäude 12 – 19 Grad beheizt

0,95

1,30

1,10

1,10

1,40

1,60

1,60