Aktuelles Sparpotential durch BAFA und KfW

Förderung für den Fenster­tausch

bis zu

20%

Zuschuss
bis zu 100 %
finanzieren

bis zu

20%

Zuschuss

bis zu 100 %

finanzieren

Themenübersicht

Stand: August 2024

BAFA und KfW Förderungen für den Fenstertausch

Fenstertausch lohnt sich: Mit neuen, energieeffizienten Fenstern sparen Sie bis zu 40% Heizkosten und schonen die Umwelt. Die staatliche Förderung macht die Investition noch attraktiver und bietet enormes Sparpotential. Sie erhalten über das Bundesamt BAFA eine Fenster Förderung von bis zu 20% und können den Fenstertausch sogar bis zu 100% mit zinsgünstigen KfW-Krediten finanzieren.

Eine umfassende Sanierung oder ein Neubau nach KfW-Effizienzhaus-Standard wird mit einem attraktiven Tilgungszuschuss von bis zu 45% belohnt. Der hohe KfW Effizienzhaus-Standard ist jedoch nur durch den Fenstertausch kaum zu erreichen.

Ein zertifizierter Energieberater hilft Ihnen, die optimalen Fenster auszuwählen und Fördermittel zu beantragen.

Gut zu wissen: Die BAFA-Förderung für den Fenstertausch kann nicht von Privatpersonen beantragt werden und setzt die Antragstellung durch einen zertifizierten Energieberater voraus.

Jetzt kostenlos individuellen Zuschuss prüfen lassen

Sie erhalten an Werktagen innerhalb von 24 Stunden eine kostenlose Prüfung Ihres Sanierungsvorhabens per E- Mail.
100%
Förderquote
nach
erfolgreicher
Prüfung

Um welche Immobilie geht es?

100%
Förderquote
nach
erfolgreicher
Prüfung

Bereits mehr als 8 Millionen Fördervolumen bewilligt

EEE Logo
Ingenieurkammer Bau Logo
Dekra Logo
Energiewechsel Logo
Logo wta
dena logo

Was wird gefördert?

Neben Fenstern und Außentüren werden auch Sonnenschutz oder Smart-Home Komponenten gefördert. Material und Handwerkerleistungen werden beim Fenstertausch mit 15 % bezuschusst. Auch zusätzliche Maßnahmen wie das Verputzen oder Streichen von Wänden werden gefördert. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan werden sogar 20 % bezuschusst. Zusätzlich werden 50% der Kosten für die Fachplanung und Antragstellung mit einem zertifizierten Energie-Effizienz-Experten gefördert.

Wieviel Förderung bekommt man für neue Fenster?

Förderprogramm
BAFA-Basisförderung (BEG EM)
KfW Ergänzungskredit 358 / 359
Steuerbonus
Fördermittel

Zuschuss über 15% der förderfähigen Ausgaben + 5% Bonus mit individuellem Sanierungsfahrplan

Förderkredit mit tilgungsfreier Anlaufzeit von 1-5 Jahren und einem Sollzins von 0,01%-3,6% pro Jahr

20% steuerlich absetzbar in der Steuererklärung

Förderhöhe

Mindestens 2.000 € – maximal 30.000 € – 60.000 € mit individuellem Sanierungsfahrplan – pro Wohngebäude, pro Wohneinheit, pro Jahr

bis zu 120.000 € Kredit je Wohneinheit

bis zu 200.000 € pro Wohnobjekt

Kombinierbar

Zusätzlich kombinierbar mit KfW Ergänzungskredit 358 / 359 – nicht kombinierbar mit Steuerbonus

Vorraussetzung ist eine beantragte BAFA Basisförderung – keine weitere Kombination möglich

Nicht zusätzlich kombinierbar

Auszahlung

Nach Einreichung der Handwerker-Rechnung

ca. 4 Wochen nach Antragsstellung

1/3 pro Jahr in der Steuererklärung absetzbar

BAFA-Basisförderung (BEG EM)
Fördermittel:

Zuschuss über 15% der förderfähigen Ausgaben + 5% Bonus mit individuellem Sanierungsfahrplan

Förderhöhe:

Mindestens 2.000 € – maximal 30.000 € – 60.000 € mit individuellem Sanierungsfahrplan – pro Wohngebäude, pro Wohneinheit, pro Jahr

Kombinierbar:

Zusätzlich kombinierbar mit KfW Ergänzungskredit 358 / 359 – nicht kombinierbar mit Steuerbonus

Auszahlung:

Nach Einreichung der Handwerker-Rechnung

Fördermittel:

Förderkredit mit tilgungsfreier Anlaufzeit von 1-5 Jahren und einem Sollzins von 0,01%-3,6% pro Jahr

Förderhöhe:

bis zu 120.000 € Kredit je Wohneinheit

Kombinierbar:

Vorraussetzung ist eine beantragte BAFA Basisförderung – keine weitere Kombination möglich

Auszahlung:

ca. 4 Wochen nach Antragsstellung

Fördermittel:

20% steuerlich absetzbar in der Steuererklärung

Förderhöhe:

bis zu 200.000 € pro Wohnobjekt

Kombinierbar:

Nicht zusätzlich kombinierbar

Auszahlung:

1/3 pro Jahr in der Steuererklärung absetzbar

Zusätzlich gibt es den KfW-Kredit 261, der auch für den Neubau geeignet ist. Allerdings ist der hohe KfW Effizienzhaus-Standard nur durch einen Fenstertausch kaum zu erreichen und daher nicht aufgeführt.

Rechenbeispiel für den Fenstertausch

Investitions-Summe
(Material & Lohn)

15.000, – €

15 % Zuschuss
(BAFA Einzelmaßnahme)

– 2.500, – €

Kosten Energieberater
(Energie Effizienz Profi)

+ 598, – €

Zuschuss Energieberater
(50 %)

– 299, – €

Tatsächliche
Investitions­summe:

= 13.049, – €

Effektive Ersparnis

1.951, – €

Lassen Sie kostenlos Ihren individuellen Zuschuss prüfen

Sie erhalten an Werktagen innerhalb von 24 Stunden eine kostenlose Prüfung Ihres Sanierungsvorhabens per E- Mail.

Welche Voraussetzung müssen erfüllt werden?

Um einen Zuschuss für die Fenstersanierung zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Die Fenster müssen bestimmte energetische Standards erfüllen, wie zum Beispiel einen niedrigen U-Wert, der eine hohe Wärmedämmung gewährleistet. Zudem müssen die Arbeiten von einem qualifizierten Fachbetrieb ausgeführt oder geprüft werden, und ein Energieberater muss für die Planung und Antragstellung eingebunden sein.

Voraussetzung
Beschreibung

U-Wert der Fenster

Die Fenster müssen den energetischen Standards entsprechen und mind. 3-fach-verglast sein. Detaillierte Anforderungen können Sie dieser Auflistung entnehmen.

Ausführung oder Prüfung durch Fachbetrieb

Die Arbeiten müssen von einem qualifizierten Fachbetrieb durchgeführt oder bei einem Einbau in Eigenleistung durch einen Fachbetrieb geprüft und die korrekte Umsetzung bestätigt werden.

Einbindung eines Energieberaters

Ein zertifizierter Energieberater muss in die Planung und Antragstellung einbezogen werden

Zeitpunkt der Antragstellung

Anträge müssen vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen gestellt werden. Der Auftrag darf noch nicht vergeben und es darf keine Anzahlung getätigt sein.

Energieeffizienz

Es werden nur Maßnahmen die zu Energieeffizienz beitragen gefördert

Sanierungsmaßnahme

Das Gebäude muss älter als 5 Jahre sein

Umsetzungszeitraum

Die Umsetzung muss innerhalb von 36 Monaten erfolgen

Investitionsvolumen

Die Mindest- und Maximalinvestitionen müssen beachtet werden (siehe Tabelle oben)

Förderung leicht gemacht

Wieviel Förderung steckt für Sie drin?

Nutzen Sie den kostenlosen Online-Förderrechner, für eine sofortige Berechnung Ihrer individuellen BAFA-Förderung.

Was kostet Ihre Sanierung?

Nutzen Sie den kostenlosen Online-Sanierungskostenrechner, um eine sofortige Berechnung Ihrer potenziellen Handwerkerkosten zu erhalten.

Express-Antrag stellen

Stellen Sie Ihren 48h Express-Antrag für BAFA-Fördermittel bequem und einfach mit Energie Effizienz Profi. Kostenlose Prüfung Ihres Vorhabens in 24h.

50% gefördert –
ab 299,- Euro
Eigenanteil

Welche U-Werte müssen bei Fenstern eingehalten werden?

Der U-Wert, auch Wärmedurchgangskoeffizient genannt, ist ein entscheidender Faktor bei der Bewertung der Energieeffizienz von Fenstern. Er gibt an, wie viel Wärme durch das Fenster von innen nach außen verloren geht. Je niedriger der U-Wert, desto besser ist die Wärmedämmung des Fensters. Das bedeutet, dass weniger Wärme entweicht und somit Heizkosten gespart werden können. Daher ist der U-Wert ein zentrales Kriterium bei der Auswahl förderfähiger Fenster im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen. In der folgenden Tabelle finden Sie eine Übersicht der Mindestanforderungen für die BAFA BEG-EM Förderung:

max. U-Wert in W.(m2K)

Gebäude über 19 Grad beheizt
Nicht-Wohngebäude 12 - 19 Grad beheizt
Fenster

Standard

0,95

1,30

Ertüchtigt

1,30

1,60

Barrierearm oder einbruchhemmend

1,10

1,40

Kastenfenster

1,30

1,60

Sonderverglasung

1,10

1,40

Erhaltenswerte Bausubstanz

1,40

1,70

Glasteilende Sprossen bei Baudenkmalen

1,60

1,70

Ertüchtigung erhaltenswerte Bausubstanz

1,60

1,90

Dachflächenfenster

1,00

1,10

Glasdächer

1,60

1,90

Lichtbänder und Lichtkuppeln

1,50

1,90

Außentüren

1,30

1,60

Standard

0,95

1,30

Ertüchtigt

1,30

1,60

Barrierearm oder einbruchhemmend

1,10

1,40

Sonderverglasung

1,10

1,40

Erhaltenswerte Bausubstanz

1,40

1,70

Glasteilende Sprossen bei Baudenkmalen

1,60

1,70

Ertüchtigung erhaltenswerte Bausubstanz

1,60

1,90

Tore

1,00

2,00

Fenster

Standard

Ertüchtigt

Barrierearm oder einbruchhemmend

Kastenfenster

Sonderverglasung

Erhaltenswerte Bausubstanz

Glasteilende Sprossen bei Baudenkmalen

Ertüchtigung erhaltens­werte Bausubstanz

Dachflächenfenster

Glasdächer

Lichtbänder und Lichtkuppeln

Außentüren

Balkon- und Terrassentüren

Standard

Ertüchtigt

Barrierearm oder einbruchhemmend

Sonderverglasung

Erhaltenswerte Bausubstanz

Glasteilende Sprossen bei Baudenkmalen

Ertüchtigung erhaltenswerte Bausubstanz
Gebäude über
19 Grad beheizt

Nicht-Wohngebäude 12 – 19 Grad beheizt

0,95

1,30

1,30

1,60

1,10

1,40

1,30

1,60

1,10

1,40

1,40

1,70

1,60

1,70

1,60

1,90

1,00

1,10

1,60

1,90

1,50

1,90

1,30

1,30

Gebäude über
19 Grad beheizt

Nicht-Wohngebäude 12 – 19 Grad beheizt

0,95

1,30

1,10

1,10

1,40

1,60

1,60

Allgemeine Fragen und Antworten

In der Regel können Sie pro Kalenderjahr und Wohneinheit Maßnahmen von bis zu 60.000 € Investition anteilig fördern lassen. Um in den Genuss der maximalen Förderung von 20 % zu kommen, ist ein individueller Sanierungsfahrplan erforderlich.

Ja. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet in 2024 eine Förderung, mit der 15-20 % der förderfähigen Kosten für den Tür- und Fenstertausch, sowie den Einbau von Sonnenschutz übernommen werden. Förderfähige Kosten sind zum Beispiel Handwerker- und Materialkosten. Auch sogenannte Umfeldmaßnahmen, wie zum Beispiel Putz- und Malerarbeiten um das Fenster herum, werden bezuschusst.

Ja, neue Rollläden oder Raffstoren sind förderfähig.

Nein. Es sind nur Verschattungssysteme förderfähig, welche parallel zur Fassade verlaufen, wie etwa Rollläden.

Doppelverglaste Fenster halten in der Regel nicht die technischen Mindestanforderungen (Uw-Wert) ein. Hierzu ist mindestens eine Dreifachverglasung notwendig.

Das Angebot muss auf den Antragssteller ausgestellt sein. Außerdem ist es wichtig, dass die Uw-Werte (Fenster) bzw. Ud-Werte (Türen) im Angebot enthalten sind. Da ein Einbau in Eigenleistung nicht direkt gefördert wird, sollte das Angebot auch die Montage beinhalten. Beim Einbau in Eigenleistung werden nur die Materialen gefördert. Wichtig: Eine Prüfung und Bestätigung des fachlich korrekten Einbaus durch ein Fachunternehmen ist in diesem Fall vorrausgesetzt.

Nein, das ist nicht möglich. Den Zuschuss für die Maßnahme dürfen nur zertifizierte Energie-Effizienz-Experten beim BAFA beantragen.

Bei selbstgenutzten Immobilien liegt der Zuschuss bei 15%, bzw. bei 20 % mit einer individuellen Energieberatung (individueller Sanierungsfahrplan).

Der Tausch von Türen und Fenstern und auch der Einbau von Sonnenschutz. Auch sogenannte Umfeldmaßnahmen, wie zum Beispiel Putz- und Malerarbeiten um das Fenster herum, werden bezuschusst. Wichtig zu wissen: Die Handwerkerangebote und anschließenden Rechnungen unterliegen strengen Förderrichtlinien und müssen zwingend die Vorraussetzungen des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) erfüllen.

Bei Energie Effizienz Profi prüfen wir Ihre Handwerkerangebote innerhalb von 24 Stunden kostenlos auf Förderfähigkeit.

Kontakt

Interessiert oder noch Fragen?

Buchen Sie jetzt ein Telefonat für ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch oder nutzen Sie für alle weiteren Fragen oder Anregungen unser Kontaktformular.

Wir freuen uns auf Sie!

Ihr Team von Energie Effizienz Profi.

Die Energieberatung durch unsere zertifizierten Energieeffizienz-Experten wird zu 50 % gefördert.

EEE Logo
Ingenieurkammer Bau Logo
Dekra Logo
Energiewechsel Logo
Logo wta
dena logo