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Allgemeine Fragen zur Förderung und zum Ablauf

Hier finden Sie exemplarisch den Ablauf eines Förderantrags:

Ablauf Förderantrag

Als Effizienzhaus werden Wohngebäude mit einem energetischen Standard bezeichnet. Entscheidend für die Klassifizierung sind der Gesamtenergiebedarf der Immobilie sowie die Wärmedämmung der Gebäudehülle. Darüber hinaus gibt es verschiedene Effizienzhaus-Stufen für den Energiebedarf eines Gebäudes (40, 55, 70, 80).

Mehr dazu hier.

Für eine BAFA-Förderung muss ein Gebäude mindestens 5 Jahre alt sein.

Weitere Infos finden Sie direkt bei der KFW.

Nein, Photovoltaik-Anlagen (PV) werden nicht staatlich gefördert.

Alternative Fördermöglichkeiten?

Begonnene und beauftragte Maßnahmen sind nicht förderfähig.

Ausschließlich Materialkosten sind bei einer Eigenleistung förderfähig. Bei einem anstehenden Heizungstausch ist die Eigenleistung nicht möglich – aufgrund einer einzureichenden Fachunternehmererklärung. (vom Heizungsbetrieb)

Entweder jeder Wohnungseigentümer stellt einen Antrag für sich oder die Eigentümergemeinschaft stellt die Anträge gemeinschaftlich. Grundsätzlich gilt: Nur wer die Maßnahme bezahlt, kann die Förderung bekommen.
Nein, das ist nicht möglich. Mit der Umsetzung darf bis zur Bestätigung der Förderung nicht begonnen werden.
Jede:r Wohneigentümer:in in Deutschland.
Für den Bundeshaushalt 2024 ist ein Fördertopf in Höhe von 16 Mrd. Euro beschlossen worden. Bis zum Ende der Fördermittel können Anträge gestellt werden.
Ja. Pro Wohneinheit werden maximal 30.000 Euro gefördert.
Die Mittel sind für das sogenannte Programm „Förderungen für effiziente Maßnahmen (BEG)“ vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bereitgestellt.
Lokale Ingenieurbüros und Energieberater rechnen in der Regel individuell nach Aufwand ab und können sich daher stark in den Preisen unterscheiden. Energie Effizienz Profi bietet die Antragstellung zum pauschalen Eigenanteil von 299,- Euro inklusive Umsatzsteuer an.
Die Unterlagen können als Scan per E-Mail gesendet werden. Es ist auch ausreichend, diese in einer hohen Auflösung abzufotografieren. Folgende Formate sind gestattet: PNG, JPG/JPEG, TIFF, PDF. Die Zusendung per Post ist selbstverständlich gestattet, kann den Prozess aber unnötig verlangsamen.
Nein, das ist nicht möglich. Der Zuschuss für die Maßnahme für die Gebäudehülle dürfen nur wir als Energieberater.
Ein ISFP ist eine „geförderte Beratung“ welche sich mit den Energetischen Maßnahmen einer Immobilie befasst. Für die Beantragung bei BAFA müssen die Maßnahmen nachgewiesener Bestandteil des ISFP sein und in der richtigen Reihenfolge durchgeführt werden! Nur dann erhält man den 5% Bonus sowie die Erweiterung des max. förderfähigen Investitionsvolumen.
Der ISFP bringt 5% Extra-Förderung auf die Maßnahme und verdopptelt das förderfähige Investitionsvolumen von 30.000 Euro auf 60.000 Euro.
Nein. Bevor Sie den Handwerker mit einer Maßnahme beauftragen, muss der Antrag auf Förderung gestellt worden sein. Die notwendigen Handwerkerangebote können Sie jedoch bereits im Vorfeld einholen. Eine Anzahlung, entsprechende Bestellungen oder eben die Auftragsvergabe darf noch nicht erfolgt sein.
Um sich beraten zu lassen, ist nichts weiter erforderlich. Einen Antrag auf Förderung stellen wir jedoch nur auf Basis eines förderfähigen Handwerkerangebotes.
Der Antrag auf Förderung darf nur durch den Eigentümer der Immobilie beauftragt werden.
Wir prüfen Ihr Angebot für Sie gerne kostenlos und unverbindlich auf Förderfähigkeit. Parameter zu den technischen Mindestanforderungen, wie etwa der Uw-Wert bei Fenstern, gibt jedoch ebenfalls Aufschluss hierüber.
Ist der Anbau als Wohnraum für ein bestehendes Wohngebäude geplant, so lassen sich hier ebenfalls Dinge wie Dämmung, Fenster oder Fußbodenheizung inklusive Umfeldmaßnahmen fördern.
Es muss auf den Antragsteller ausgestellt sein. Außerdem müssen Informationen zu den technischen Mindestanforderungen enthalten sein (wie etwa der Uw-Wert von Fenstern, oder die Wärmeleitgruppe und geplante Stärke von Dämmungen). Des Weiteren sollten Informationen zur Montage gegeben sein. Werden ausländische Firmen involviert, muss das Angebot Komplett auf Deutsch übersetzt sein.
Sie können die Maßnahme direkt nach Bestätigung der Antragstellung beauftragen. Dies erfolgt jedoch auf eigenes Risiko, wenn der Zuwendungsbescheid noch nicht eingegangen ist. Dieser entscheidet darüber, ob die Fördermittel bereitgestellt werden.
Nein. Dies erfolgt erst mit dem sogenannten Zuwendungsbescheid.

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Wir freuen uns auf Sie!

Ihr Team von Energie Effizienz Profi.