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Förderung Heizung BEG

Eine Chance für ihr Zuhause

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Kurz und knapp

Die Förderung Heizung nach BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bzw. BAFA, das private Haushalte bei der Modernisierung und dem Einbau von energieeffizienten Heizsystemen unterstützt. Viele Heizungen sind in die Jahre gekommen. Dieses Programm bietet eine finanzielle Unterstützung für den Einbau energiesparender Heizungsanlagen, die zu einer nachhaltigeren und kostengünstigeren Energieversorgung beitragen und den Austausch der Öl- Gasheizungen unterstützen.

Die Förderung Heizung nach BEG ist eine einmalige Chance für private Haushalte, ihr Zuhause mit modernen und energiesparenden Heiztechnologien auszustatten und somit nicht nur Energiekosten zu reduzieren, sondern auch einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Die Förderung Heizung beträgt bis zu 40 % der Investitionskosten und kann bis zu einem Investitionsbetrag von 60.000 Euro je Wohneinheit beantragt werden.

Das Programm wurde im Jahr 2015 ins Leben gerufen, um private Haushalte bei der Modernisierung von Heizungsanlagen zu unterstützen. Ziel des Programms ist es, den Energieverbrauch in privaten Haushalten zu senken und gleichzeitig die Energieeffizienz von Heizungsanlagen zu erhöhen.

Um Anspruch auf die Förderung Heizung nach BEG zu haben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. So muss die Heizungsanlage nach dem Stand der Technik erneuert werden und die neue Anlage muss mindestens eine vorgegebene Effizienzklasse aufweisen. Hierzu sind alle förderfähigen Anlagen in Listen des BAFA aufgeführt.

Förderung Heizung Fördersatz

Diese Wärmeanlagen werden gefördert

Gefördert werden:

  • Solarkollektoranlagen
  • Heizungen mit Biomasse (jahreszeitbedingter Raumheizungsnutzungsgrad (ETAs) mindestens 81 %, Staub-Emissionsgrenzwert max. 2,5 mg/m³) nur in Kombination mit Solarthermie oder Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung und/oder Raumheizungsunterstützung
  • Wärmepumpen (Jahresarbeitszahl mind. 2,7)
  • Stationäre Brennstoffzellenheizungen (Betrieb nur mit grünem Wasserstoff oder Biomethan)
  • Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbaren Energien
  • Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes
  • Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz
  • Maßnahmen zur Visualisierung des Ertrags Erneuerbarer Energien

Bei Errichtung, sowie Nachrüstung von Wärmepumpen und Biomasseanlagen zur Raumheizung inkl. der Nachrüstung bivalenter Systeme müssen die durch die Anlagen versorgten Wohneinheiten oder Flächen nach Durchführung der Maßnahme zu mindestens 65 % durch erneuerbare Energien beheizt werden. Dies ist eine zwingende Voraussetzung.

Nicht gefördert werden:

  • Eigenbauanlagen und Anlagen, die in weniger als vier Exemplaren betrieben werden oder betrieben worden sind (Prototypen)
  • gebrauchte Anlagen und Anlagen mit wesentlich gebraucht erworbenen Anlagenteilen

Voraussetzung: Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro brutto. Die förderfähigen Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr, insgesamt auf maximal 600.000 Euro pro Gebäude.

Förderung Heizung Anlagen

Fördersatz für Wärmeerzeuger

Die aufgeführten Anlagen zur Wärmeerzeugung werden beim BAFA mit folgendem Fördersatz gefördert:

  • Solarkollektoranlagen mit 25 %
  • Biomasseheizungen mit 10 %
  • Wärmepumpen mit 25 % (für Wärmepumpen wird zusätzlich ein Bonus von 5 % gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird)
    Es wird ein Bonus von 5 %-Punkten für Wärmepumpen gewährt, wenn ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird (nicht kumulierbar mit Bonus für Wärmequellen)
  • Stationäre Brennstoffzellenheizungen mit 25 %
  • Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbaren Energien mit 25 %
  • Errichtung, Erweiterung und Umbau von Gebäudenetzen
    • wenn keine Biomasse als Brennstoff eingesetzt wird mit 30 %
    • wenn Biomasse als Brennstoff für die Spitzenlast eingesetzt wird (maximal 25 % Wärmeenergie aus Biomasse) mit 25 %
    • wenn auch Biomasse als Brennstoff eingesetzt wird (maximal 75 % Wärmeenergie aus Biomasse) mit 20 %
  • Anschluss an ein Gebäudenetz mit 25 %
  • Anschluss an ein Wärmenetz mit 30 %

Zusätzlich zu den genannten Fördersätzen kann beim Austausch (Ersetzen und fachgerechter Entsorgung) einer betriebsfähigen Öl-, Gasetagen-, Gaszentral-, Kohle- oder Nachtspeicherheizungsanlage ein Bonus in Höhe von 10 Prozentpunkten gewährt werden, sofern eine der nachfolgend genannten Anlagen zur Wärmeerzeugung errichtet wird. Gasheizungen müssen für den Heizungs-Tausch-Bonus ein Mindestalter von 20 Jahren aufweisen.

(Ausnahme: Gasetagenheizungen). Nach dem Austausch dürfen die versorgten Wohneinheiten oder Flächen nicht mehr mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder gebäudenah beheizt werden. Davon ausgenommen sind gasbetriebene Brennstoffzellenheizungen.

Die Förderung Heizung BEG ist ein sehr attraktives Förderprogramm, das es privaten Haushalten ermöglicht, die Energieeffizienz ihrer Heizungsanlage zu verbessern und so nicht nur Energiekosten zu senken, sondern auch einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Es ist daher empfehlenswert, das Programm bei der Modernisierung der eigenen Heizungsanlage zu berücksichtigen.

Auf diesem Weg können Sie Unterstützung beim Austausch Ihrer, meist 20-30 Jahre alten Öl- und Gasheizungen erhalten.

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