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Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet eine Bundesförderung für Einzelmaßnahmen der Sanierung von Wohngebäuden an (Förderprogramm BEG), die als Förderzuschüsse gewährt werden. Diese Förderungen sind für diejenigen, die daran interessiert sind, ihre Wohngebäude zu modernisieren und auf den neuesten Stand der Technik zu bringen und die Energieeffizienz zu steigern, ein hervorragendes Mittel, um Kosten zu sparen und gleichzeitig das Wohlbefinden der Bewohner zu verbessern.
Im Folgenden werden wir kurz die wichtigsten Aspekte der BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen der Sanierung von Wohngebäuden (Bestandsgebäude) und deren Fachplanung betrachten. Zunächst ist es wichtig zu verstehen, dass diese Förderungen nur für Einzelmaßnahmen im Rahmen eines bestehenden Sanierungsprogramms gewährt werden. Sie sind nicht für den Kauf oder Bau neuer Wohngebäude oder Nichtwohngebäude vorgesehen.
Darüber hinaus gibt es bei dieser Bundesförderung drei Hauptkategorien von Sanierungsmaßnahmen, die für die BAFA-Förderung in Frage kommen: energetische Sanierung, bauliche Sanierung und andere Sanierungsmaßnahmen. Für die energetische Sanierung werden Förderungen für die Installation energiesparender Komponenten wie Wärmepumpen, Dämmstoffe, Wärmedämmfenster und Solaranlagen gewährt. Für die bauliche Sanierung werden Förderungen für die Renovierung von Wänden, Decken, Böden, Fenstern, Türen und Heizungen gewährt.
An der Gebäudehülle werden folgende Kosten gefördert:
Im Anlagenbereich werden folgende Kosten gefördert:
Im Heizungsanlagenbereich werden gefördert und ist förderfähig:
Im Bereich der Heizungsoptimierung wird gefördert und ist förderfähig:
Voraussetzung für alle Maßnahmen ist bei wassergeführten Heizungssystemen ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B gemäß Formular „Bestätigung des hydraulischen Abgleichs für die BEG-Förderung (Einzelmaßnahmen)“ der VdZ-Wirtschaftsvereinigung Gebäude und Energie e. V. der mindestens 2 Jahre alten Anlage zur Wärmeerzeugung.
Bei Errichtung sowie Nachrüstung von Wärmepumpen und Biomasseanlagen als Heizung inkl. der Nachrüstung bivalenter Systeme müssen die durch die Anlagen versorgten Wohneinheiten oder Flächen nach Durchführung der Maßnahme zu mindestens 65 % durch erneuerbare Energien beheizt werden.
Gefördert wird die Errichtung, der Umbau oder die Erweiterung eines Gebäudenetzes, sofern die Wärmeerzeugung, mit der das Netz gespeist wird, nach Durchführung der Maßnahme zu mindestens 65 % aus Anlagen nach BEG EM TMA Nummern 3.2 bis 3.6 und/oder unvermeidbarer Abwärme erfolgt.
Bei luftheizenden Systemen ist in der Fachunternehmererklärung zu bestätigen, dass die Luftvolumenströme gemäß den rechnerisch ermittelten Einstellwerten einreguliert wurden.
Diese Bundesförderung in allen diesen Bereichen bedarf einer hohen Fachkompetenz. Nur sehr wenige Energieberater besitzen hier eine solche ausreichende Qualifikation. Um bei diesen Förderdschungel nicht auf der Strecke zu bleiben, ist der Einsatz eines Energieeffizienzexperten nicht nur hilfreich, sondern in den meisten Fällen sogar verpflichtend. Dies ist dem Gesetzgeber durchaus bewusst. Daher werden auch diese energetische Leistung zur Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit der Umsetzung von geförderten Maßnahmen im Sinne dieses Förderprogramms ebenfalls gefördert.
Diese Förderung einer energetischen Fachplanung und Baubegleitung zur Steigerung der Energieeffizienz kann nur im Zusammenhang mit einer Förderung von folgenden Einzelmaßnahmen im Rahmen dieser Richtlinie beantragt werden:
Die Antragstellung erfordert die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE). Bei den Energieeffizienzprofis sind Sie hier gut beraten. Unsere Experten sind bereits seit vielen Jahren in diesem Bereich tätig. Sie helfen die Energieeffizienz des Gebäudes, mittels dieser Antragstellung, der Fachplanung bis hin zur Baubegleitung und Überwachung der Umsetzung zu steigern.
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