Aktuelles Sparpotential durch BAFA und KfW
Förderung für den Fenstertausch
bis zu
20%
finanzieren
bis zu
20%
bis zu 100 %
finanzieren
Themenübersicht
Stand: August 2024
BAFA und KfW Förderungen für den Fenstertausch
Fenstertausch lohnt sich: Mit neuen, energieeffizienten Fenstern sparen Sie bis zu 40% Heizkosten und schonen die Umwelt. Die staatliche Förderung macht die Investition noch attraktiver und bietet enormes Sparpotential. Sie erhalten über das Bundesamt BAFA eine Fenster Förderung von bis zu 20% und können den Fenstertausch sogar bis zu 100% mit zinsgünstigen KfW-Krediten finanzieren.
Eine umfassende Sanierung oder ein Neubau nach KfW-Effizienzhaus-Standard wird mit einem attraktiven Tilgungszuschuss von bis zu 45% belohnt. Der hohe KfW Effizienzhaus-Standard ist jedoch nur durch den Fenstertausch kaum zu erreichen.
Ein zertifizierter Energieberater hilft Ihnen, die optimalen Fenster auszuwählen und Fördermittel zu beantragen.
Gut zu wissen: Die BAFA-Förderung für den Fenstertausch kann nicht von Privatpersonen beantragt werden und setzt die Antragstellung durch einen zertifizierten Energieberater voraus.
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Förderquote
nach
erfolgreicher
Prüfung
Um welche Immobilie geht es?
Förderquote
nach
erfolgreicher
Prüfung
Bereits mehr als 8 Millionen Fördervolumen bewilligt
Was wird gefördert?
Neben Fenstern und Außentüren werden auch Sonnenschutz oder Smart-Home Komponenten gefördert. Material und Handwerkerleistungen werden beim Fenstertausch mit 15 % bezuschusst. Auch zusätzliche Maßnahmen wie das Verputzen oder Streichen von Wänden werden gefördert. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan werden sogar 20 % bezuschusst. Zusätzlich werden 50% der Kosten für die Fachplanung und Antragstellung mit einem zertifizierten Energie-Effizienz-Experten gefördert.
- Aussenfenster
- Balkon-, Terrassen und Außentüren
- Dachfenster
- Sonnenschutz
- Efficiency Smart Home
Wieviel Förderung bekommt man für neue Fenster?
Förderprogramm
BAFA-Basisförderung (BEG EM)
KfW Ergänzungskredit 358 / 359
Steuerbonus
Fördermittel
Zuschuss über 15% der förderfähigen Ausgaben + 5% Bonus mit individuellem Sanierungsfahrplan
Förderkredit mit tilgungsfreier Anlaufzeit von 1-5 Jahren und einem Sollzins von 0,01%-3,6% pro Jahr
20% steuerlich absetzbar in der Steuererklärung
Förderhöhe
Mindestens 2.000 € – maximal 30.000 € – 60.000 € mit individuellem Sanierungsfahrplan – pro Wohngebäude, pro Wohneinheit, pro Jahr
bis zu 120.000 € Kredit je Wohneinheit
bis zu 200.000 € pro Wohnobjekt
Kombinierbar
Zusätzlich kombinierbar mit KfW Ergänzungskredit 358 / 359 – nicht kombinierbar mit Steuerbonus
Vorraussetzung ist eine beantragte BAFA Basisförderung – keine weitere Kombination möglich
Nicht zusätzlich kombinierbar
Auszahlung
Nach Einreichung der Handwerker-Rechnung
ca. 4 Wochen nach Antragsstellung
1/3 pro Jahr in der Steuererklärung absetzbar
BAFA-Basisförderung (BEG EM)
Fördermittel:
Zuschuss über 15% der förderfähigen Ausgaben + 5% Bonus mit individuellem Sanierungsfahrplan
Förderhöhe:
Mindestens 2.000 € – maximal 30.000 € – 60.000 € mit individuellem Sanierungsfahrplan – pro Wohngebäude, pro Wohneinheit, pro Jahr
Kombinierbar:
Zusätzlich kombinierbar mit KfW Ergänzungskredit 358 / 359 – nicht kombinierbar mit Steuerbonus
Auszahlung:
Nach Einreichung der Handwerker-Rechnung
KfW Ergänzungskredit 358 / 359
Fördermittel:
Förderkredit mit tilgungsfreier Anlaufzeit von 1-5 Jahren und einem Sollzins von 0,01%-3,6% pro Jahr
Förderhöhe:
bis zu 120.000 € Kredit je Wohneinheit
Kombinierbar:
Vorraussetzung ist eine beantragte BAFA Basisförderung – keine weitere Kombination möglich
Auszahlung:
ca. 4 Wochen nach Antragsstellung
Steuerbonus
Fördermittel:
20% steuerlich absetzbar in der Steuererklärung
Förderhöhe:
bis zu 200.000 € pro Wohnobjekt
Kombinierbar:
Nicht zusätzlich kombinierbar
Auszahlung:
1/3 pro Jahr in der Steuererklärung absetzbar
Zusätzlich gibt es den KfW-Kredit 261, der auch für den Neubau geeignet ist. Allerdings ist der hohe KfW Effizienzhaus-Standard nur durch einen Fenstertausch kaum zu erreichen und daher nicht aufgeführt.
Rechenbeispiel für den Fenstertausch
Investitions-Summe
(Material & Lohn)
15.000, – €
15 % Zuschuss
(BAFA Einzelmaßnahme)
– 2.500, – €
Kosten Energieberater
(Energie Effizienz Profi)
+ 598, – €
Zuschuss Energieberater
(50 %)
– 299, – €
Tatsächliche
Investitionssumme:
= 13.049, – €
Effektive Ersparnis
1.951, – €
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Welche Voraussetzung müssen erfüllt werden?
Um einen Zuschuss für die Fenstersanierung zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Die Fenster müssen bestimmte energetische Standards erfüllen, wie zum Beispiel einen niedrigen U-Wert, der eine hohe Wärmedämmung gewährleistet. Zudem müssen die Arbeiten von einem qualifizierten Fachbetrieb ausgeführt oder geprüft werden, und ein Energieberater muss für die Planung und Antragstellung eingebunden sein.
Voraussetzung
Beschreibung
U-Wert der Fenster
Die Fenster müssen den energetischen Standards entsprechen und mind. 3-fach-verglast sein. Detaillierte Anforderungen können Sie dieser Auflistung entnehmen.
Ausführung oder Prüfung durch Fachbetrieb
Die Arbeiten müssen von einem qualifizierten Fachbetrieb durchgeführt oder bei einem Einbau in Eigenleistung durch einen Fachbetrieb geprüft und die korrekte Umsetzung bestätigt werden.
Einbindung eines Energieberaters
Ein zertifizierter Energieberater muss in die Planung und Antragstellung einbezogen werden
Zeitpunkt der Antragstellung
Anträge müssen vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen gestellt werden. Der Auftrag darf noch nicht vergeben und es darf keine Anzahlung getätigt sein.
Energieeffizienz
Es werden nur Maßnahmen die zu Energieeffizienz beitragen gefördert
Sanierungsmaßnahme
Das Gebäude muss älter als 5 Jahre sein
Umsetzungszeitraum
Die Umsetzung muss innerhalb von 36 Monaten erfolgen
Investitionsvolumen
Die Mindest- und Maximalinvestitionen müssen beachtet werden (siehe Tabelle oben)
Förderung leicht gemacht
Wieviel Förderung steckt für Sie drin?
Nutzen Sie den kostenlosen Online-Förderrechner, für eine sofortige Berechnung Ihrer individuellen BAFA-Förderung.
Was kostet Ihre Sanierung?
Nutzen Sie den kostenlosen Online-Sanierungskostenrechner, um eine sofortige Berechnung Ihrer potenziellen Handwerkerkosten zu erhalten.
Express-Antrag stellen
Stellen Sie Ihren 48h Express-Antrag für BAFA-Fördermittel bequem und einfach mit Energie Effizienz Profi. Kostenlose Prüfung Ihres Vorhabens in 24h.
50% gefördert –
ab 299,- Euro
Eigenanteil
Welche U-Werte müssen bei Fenstern eingehalten werden?
Der U-Wert, auch Wärmedurchgangskoeffizient genannt, ist ein entscheidender Faktor bei der Bewertung der Energieeffizienz von Fenstern. Er gibt an, wie viel Wärme durch das Fenster von innen nach außen verloren geht. Je niedriger der U-Wert, desto besser ist die Wärmedämmung des Fensters. Das bedeutet, dass weniger Wärme entweicht und somit Heizkosten gespart werden können. Daher ist der U-Wert ein zentrales Kriterium bei der Auswahl förderfähiger Fenster im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen. In der folgenden Tabelle finden Sie eine Übersicht der Mindestanforderungen für die BAFA BEG-EM Förderung:
max. U-Wert in W.(m2K)
Gebäude über 19 Grad beheizt
Nicht-Wohngebäude 12 - 19 Grad beheizt
Fenster
Standard
0,95
1,30
Ertüchtigt
1,30
1,60
Barrierearm oder einbruchhemmend
1,10
1,40
Kastenfenster
1,30
1,60
Sonderverglasung
1,10
1,40
Erhaltenswerte Bausubstanz
1,40
1,70
Glasteilende Sprossen bei Baudenkmalen
1,60
1,70
Ertüchtigung erhaltenswerte Bausubstanz
1,60
1,90
Dachflächenfenster
Dachflächenfenster
1,00
1,10
Glasdächer
Glasdächer
1,60
1,90
Lichtbänder und Lichtkuppeln
Lichtbänder und Lichtkuppeln
1,50
1,90
Außentüren
Außentüren
1,30
1,60
Balkon- und Terrassentüren
Standard
0,95
Ertüchtigt
1,30
Barrierearm oder einbruchhemmend
1,10
Sonderverglasung
1,10
Erhaltenswerte Bausubstanz
1,40
Glasteilende Sprossen bei Baudenkmalen
1,60
Ertüchtigung erhaltenswerte Bausubstanz
1,60
Tore
Tore
1,00
2,00
Fenster
Standard
Ertüchtigt
Barrierearm oder einbruchhemmend
Kastenfenster
Sonderverglasung
Erhaltenswerte Bausubstanz
Glasteilende Sprossen bei Baudenkmalen
Dachflächenfenster
Glasdächer
Lichtbänder und Lichtkuppeln
Außentüren
Standard
Ertüchtigt
Barrierearm oder einbruchhemmend
Sonderverglasung
Erhaltenswerte Bausubstanz
Glasteilende Sprossen bei Baudenkmalen
19 Grad beheizt
Nicht-Wohngebäude 12 – 19 Grad beheizt
0,95
1,30
1,30
1,60
1,10
1,40
1,30
1,60
1,10
1,40
1,40
1,70
1,60
1,70
1,60
1,90
1,00
1,10
1,60
1,90
1,50
1,90
1,30
1,30
19 Grad beheizt
Nicht-Wohngebäude 12 – 19 Grad beheizt
0,95
1,30
1,10
1,10
1,40
1,60
1,60
Allgemeine Fragen und Antworten
Wie viel kann ich fördern lassen? Ist die Förderung begrenzt?
In der Regel können Sie pro Kalenderjahr und Wohneinheit Maßnahmen von bis zu 60.000 € Investition anteilig fördern lassen. Um in den Genuss der maximalen Förderung von 20 % zu kommen, ist ein individueller Sanierungsfahrplan erforderlich.
Werden Fenster in 2024 gefördert?
Ja. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet in 2024 eine Förderung, mit der 15-20 % der förderfähigen Kosten für den Tür- und Fenstertausch, sowie den Einbau von Sonnenschutz übernommen werden. Förderfähige Kosten sind zum Beispiel Handwerker- und Materialkosten. Auch sogenannte Umfeldmaßnahmen, wie zum Beispiel Putz- und Malerarbeiten um das Fenster herum, werden bezuschusst.
Sind neue Rollläden föderfähig?
Ja, neue Rollläden oder Raffstoren sind förderfähig.
Kann ich eine Markise fördern lassen?
Nein. Es sind nur Verschattungssysteme förderfähig, welche parallel zur Fassade verlaufen, wie etwa Rollläden.
Sind auch Fenster mit Doppelverglasung förderfähig?
Doppelverglaste Fenster halten in der Regel nicht die technischen Mindestanforderungen (Uw-Wert) ein. Hierzu ist mindestens eine Dreifachverglasung notwendig.
Was muss in meinem Fensterangebot enthalten sein?
Das Angebot muss auf den Antragssteller ausgestellt sein. Außerdem ist es wichtig, dass die Uw-Werte (Fenster) bzw. Ud-Werte (Türen) im Angebot enthalten sind. Da ein Einbau in Eigenleistung nicht direkt gefördert wird, sollte das Angebot auch die Montage beinhalten. Beim Einbau in Eigenleistung werden nur die Materialen gefördert. Wichtig: Eine Prüfung und Bestätigung des fachlich korrekten Einbaus durch ein Fachunternehmen ist in diesem Fall vorrausgesetzt.
Kann ich den Antrag selbst stellen?
Nein, das ist nicht möglich. Den Zuschuss für die Maßnahme dürfen nur zertifizierte Energie-Effizienz-Experten beim BAFA beantragen.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Bei selbstgenutzten Immobilien liegt der Zuschuss bei 15%, bzw. bei 20 % mit einer individuellen Energieberatung (individueller Sanierungsfahrplan).
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Der Tausch von Türen und Fenstern und auch der Einbau von Sonnenschutz. Auch sogenannte Umfeldmaßnahmen, wie zum Beispiel Putz- und Malerarbeiten um das Fenster herum, werden bezuschusst. Wichtig zu wissen: Die Handwerkerangebote und anschließenden Rechnungen unterliegen strengen Förderrichtlinien und müssen zwingend die Vorraussetzungen des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) erfüllen.
Bei Energie Effizienz Profi prüfen wir Ihre Handwerkerangebote innerhalb von 24 Stunden kostenlos auf Förderfähigkeit.
Kontakt
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Ihr Team von Energie Effizienz Profi.
Die Energieberatung durch unsere zertifizierten Energieeffizienz-Experten wird zu 50 % gefördert.