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Technische Mindest­­anforderungen

Technische Mindestanforderungen für Maßnahmen an der Gebäudehülle, die Sie unbedingt beachten müssen, um ein förderfähiges Angebot zu erhalten.

Geben Sie diese Anforderungen bei der Einholung von Angeboten zu geplanten Maßnahmen beim zuständigen Handwerkerbetrieb mit an und bitten um Einhaltung.

Fenster, Fenstertüren, Dachflächenfenster, Glasdächer, Außentüren und Vorhangfassaden für Wohngebäude und Nicht-Wohngebäude (über 19 Grad beheizt)

  • Fenster, Balkon- und Terrassentüren halten einen Uw-Wert von maximal 0,95 W/(m2K) ein
  • Ertüchtigte Fenster, Balkon- und Terrassentüren sowie Kastenfenstern oder Fenster mit Sonderverglasung halten einen Uw-Wert von maximal 1,3 W/(m2K) ein
  • Barrierearme oder einbruchhemmende Fenster, Balkon- und Terrassentüren halten einen Uw-Wert von maximal 1,1 W/(m2K) ein
  • Fenster, Balkon- und Terrassentüren mit Sonderverglasung gemäß TMA halten einen Uw-Wert von maximal 1,1 W/(m2K) ein
  • Dachflächenfenster halten einen Uw-Wert von maximal 1,0 W/(m2K) ein
  • Glasdächer halten einen Uw-Wert von maximal 1,6 W/(m2K) ein
  • Lichtbänder und Lichtkuppeln halten einen Uw-Wert von maximal 1,5 W/(m2K) ein
  • Vorhangfassaden halten einen Uw-Wert von maximal 1,3 W/(m2K) ein
  • Außentüren beheizter Räume sowie Hauseingangstüren halten einen Ud-Wert von maximal 1,3 W/(m2K) ein.
  • Tore (nur Nichtwohngebäude) halten einen Ud-Wert von maximal 1,0 ein.
  • Fenster, Balkon- und Terrassentüren bei Baudenkmalen für alle Gebäude und bei sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz nur für Wohngebäude halten einen Uw-Wert von maximal 1,4 ein
  • Fenster, Balkon- und Terrassentüren mit echten glasteilenden Sprossen bei Baudenkmalen für alle Gebäude und bei sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz nur für Wohngebäude halten einen Uw-Wert von maximal 1,6 ein
  • Ertüchtigung von Fenstern, Balkon- und Terrassentüren bei Baudenkmalen für alle Gebäude und bei sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz nur für Wohngebäude halten einen Uw-Wert von maximal 1,6 ein.

Fenster, Fenstertüren, Dachflächenfenster, Glasdächer, Außentüren und Vorhangfassaden für Nicht Wohngebäude (zwischen 12 – 19 Grad)

  • Fenster, Balkon- und Terrassentüren halten einen Uw-Wert von maximal 1,3 W/(m2K) ein
  • Ertüchtigte Fenster, Balkon- und Terrassentüren sowie Kastenfenstern oder Fenster mit Sonderverglasung halten einen Uw-Wert von maximal 1,6 W/(m2K) ein
  • Barrierearme oder einbruchhemmende Fenster, Balkon- und Terrassentüren halten einen Uw-Wert von maximal 1,4 W/(m2K) ein
  • Fenster, Balkon- und Terrassentüren mit Sonderverglasung gemäß TMA halten einen Uw-Wert von maximal 1,4 W/(m2K) ein
  • Dachflächenfenster halten einen Uw-Wert von maximal 1,1 W/(m2K) ein
  • Glasdächer halten einen Uw-Wert von maximal 1,9 W/(m2K) ein
  • Lichtbänder und Lichtkuppeln halten einen Uw-Wert von maximal 1,9 W/(m2K) ein
  • Vorhangfassaden halten einen Uw-Wert von maximal 1,6 W/(m2K) ein
  • Außentüren beheizter Räume sowie Hauseingangstüren halten einen Ud-Wert von maximal 1,6 W/(m2K) ein
  • Tore halten einen U-Wert von maximal 2,0 ein
  • Fenster, Balkon- und Terrassentüren bei Baudenkmalen für alle Gebäude und bei sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz nur für Wohngebäude halten einen Uw-Wert von maximal 1,7 ein
  • Fenster, Balkon- und Terrassentüren mit echten glasteilenden Sprossen bei Baudenkmalen für alle Gebäude und bei sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz nur für Wohngebäude halten einen Uw-Wert von maximal 1,7 ein
  • Ertüchtigung von Fenstern, Balkon- und Terrassentüren bei Baudenkmalen für alle Gebäude und bei sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz nur für Wohngebäude halten einen Uw-Wert von maximal 1,9 ein.

Dachflächen sowie Decken und Wände gegen unbeheizte Räume, Bodenflächen

  • Dachflächen von Schrägdächern und dazugehörigen Kehlbalkenlagen halten einen U-Wert von maximal 0,14 W/(m2K) ein
  • Bauteile von Dachgauben halten einen U-Wert von maximal 0,20 W/(m2K) ein
  • Oberste Geschossdecken und Wände (einschließlich Abseitenwände) gegen unbeheizte Dachräume halten einen U-Wert von maximal 0,14 W/(m2K) ein
  • Flachdächer und Dachflächen mit Abdichtung halten einen UWert von maximal 0,14 W/(m2K) ein
  • Wände gegen Erdreich oder unbeheizte Räume sowie Kellerräume halten einen U-Wert von maximal 0,25 W/(m2K) ein
  • Decken gegen unbeheizte Räume sowie Kellerdecken halten einen U-Wert von maximal 0,25 W/(m2K) ein
  • Geschossdecken gegen Außenluft von unten erreichen einen U-Wert von maximal 0,20 W/(m2K)
  • Bodenflächen gegen Erdreich erreichen einen U-Wert von maximal 0,25 W/(m2K)

Außenwände

  • Außenwände halten einen U-Wert von maximal 0,20 W/(m2K) ein
  • Einblasdämmung / Kerndämmung bei bestehendem zweischaligem Mauerwerk hält eine max. Wärmeleitfähigkeit von maximal 0,035 W/(mK) ein
  • Außenwände mit Sichtfachwerk halten einen U-Wert von maximal 0,65 W/(m2K) ein