Aktuelles Sparpotential durch BAFA und KfW
Förderung für die Fassadendämmung
mind.
15%
finanzieren
bis zu
20%
bis zu 100 %
finanzieren
Themenübersicht
Stand: August 2024
BAFA und KfW Förderungen für die Fassadendämmung
Mit einer Fassadendämmung senken Sie Ihre Heizkosten um bis zu 20%. Dank staatlicher Zuschüsse wird Ihre Investition noch attraktiver. Sie erhalten über das Bundesamt BAFA eine Förderung für die Fassadendämmung von bis zu 20% und können den Rest sogar bis zu 100% mit zinsgünstigen KfW-Krediten finanzieren.
Eine umfassende Sanierung oder ein Neubau nach KfW-Effizienzhaus-Standard wird mit einem attraktiven Tilgungszuschuss von bis zu 45% belohnt. Der hohe KfW Effizienzhaus-Standard ist jedoch nur durch eine Fassadendämmung kaum zu erreichen.
Ein zertifizierter Energieberater hilft Ihnen, die optimalen Dämmstoffe und den idealen Fassadenaufbau auszuwählen und Fördermittel zu beantragen. Wichtig ist, auch den Dämmwert der Fenster zu berücksichtigen, da ansonsten Schimmelprobleme auftreten können. In den meißten Fällen, lohnt es sich die neue Fassade direkt mit einem Fenstertausch zu kombinieren.
Gut zu wissen: Die BAFA-Förderung für die Fassadendämmung kann nicht von Privatpersonen beantragt werden und setzt die Antragstellung durch einen zertifizierten Energieberater voraus.
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Förderquote
nach
erfolgreicher
Prüfung
Um welche Immobilie geht es?
Förderquote
nach
erfolgreicher
Prüfung
Bereits mehr als 3,6 Millionen Förderzuschüsse bewilligt
Was wird gefördert?
Bei der Fassadendämmung werden unterschiedliche Methoden, wie z.B. die Einblasdämmung oder ein Wärmedämmverbundsystem (WDVS), gefördert. Wichtig ist dabei, die geforderten U-Werte einzuhalten. Material und Handwerkerleistungen werden generell mit 15 % bezuschusst. Auch zusätzliche Maßnahmen wie der Abriss, das Verputzen oder Streichen der Fassade werden gefördert. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan werden sogar 20 % bezuschusst. Zusätzlich werden 50 % der Kosten für die Fachplanung und Antragstellung mit einem zertifizierten Energie-Effizienz-Experten gefördert.
Produkte
- Kern- & Einblasdämmung
- Vorhangfassaden
- Wärmedämmverbundsystem (WDVS)
- Isolierklinker
Leistungen
- Handwerkerleistung
- Umfeldmaßnahmen (bspw. Abriss, oder Putz- und Malerarbeiten)
- Energieberatung & Fachplanung
- BAFA & KfW Antragstellung
Wieviel Förderung bekommt man für die Dämmung der Fassade?
Förderprogramm
BAFA-Basisförderung (BEG EM)
KfW Ergänzungskredit 358 / 359
Steuerbonus
Fördermittel
Zuschuss über 15% der förderfähigen Ausgaben + 5% Bonus mit individuellem Sanierungsfahrplan
Förderkredit mit tilgungsfreier Anlaufzeit von 1-5 Jahren und einem Sollzins von 0,01%-3,6% pro Jahr
20% steuerlich absetzbar in der Steuererklärung
Förderhöhe
Mindestens 2.000 € – maximal 30.000 € – 60.000 € mit individuellem Sanierungsfahrplan – pro Wohngebäude, pro Wohneinheit, pro Jahr
bis zu 120.000 € Kredit je Wohneinheit
bis zu 200.000 € pro Wohnobjekt
Kombinierbar
Zusätzlich kombinierbar mit KfW Ergänzungskredit 358 / 359 – nicht kombinierbar mit Steuerbonus
Voraussetzung ist eine beantragte BAFA Basisförderung – keine weitere Kombination möglich
Nicht zusätzlich kombinierbar
Auszahlung
Nach Einreichung der Handwerker-Rechnung
ca. 4 Wochen nach Antragsstellung
1/3 pro Jahr in der Steuererklärung absetzbar
BAFA-Basisförderung (BEG EM)
Fördermittel:
Zuschuss über 15% der förderfähigen Ausgaben + 5% Bonus mit individuellem Sanierungsfahrplan
Förderhöhe:
Mindestens 2.000 € – maximal 30.000 € – 60.000 € mit individuellem Sanierungsfahrplan – pro Wohngebäude, pro Wohneinheit, pro Jahr
Kombinierbar:
Zusätzlich kombinierbar mit KfW Ergänzungskredit 358 / 359 – nicht kombinierbar mit Steuerbonus
Auszahlung:
Nach Einreichung der Handwerker-Rechnung
KfW Ergänzungskredit 358 / 359
Fördermittel:
Förderkredit mit tilgungsfreier Anlaufzeit von 1-5 Jahren und einem Sollzins von 0,01%-3,6% pro Jahr
Förderhöhe:
bis zu 120.000 € Kredit je Wohneinheit
Kombinierbar:
Voraussetzung ist eine beantragte BAFA Basisförderung – keine weitere Kombination möglich
Auszahlung:
ca. 4 Wochen nach Antragsstellung
Steuerbonus
Fördermittel:
20% steuerlich absetzbar in der Steuererklärung
Förderhöhe:
bis zu 200.000 € pro Wohnobjekt
Kombinierbar:
Nicht zusätzlich kombinierbar
Auszahlung:
1/3 pro Jahr in der Steuererklärung absetzbar
Zusätzlich gibt es den KfW-Kredit 261, der auch für den Neubau geeignet ist. Allerdings ist der hohe KfW Effizienzhaus-Standard nur durch einen Fenstertausch kaum zu erreichen und daher nicht aufgeführt.
Rechenbeispiel für eine BAFA-Förderung
Investitions-Summe
(Material & Lohn)
15.000, – €
15 % Zuschuss
(BAFA Einzelmaßnahme)
– 2.250, – €
Kosten Energieberater
(Energie Effizienz Profi)
+ 598, – €
Zuschuss Energieberater
(50 %)
– 299, – €
Tatsächliche
Investitionssumme:
= 13.049, – €
Effektive Ersparnis
1.951, – €
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Welche Voraussetzung müssen erfüllt werden?
Um einen Zuschuss für die Fassadendämmung zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Die Dämmmaterialien müssen bestimmte energetische Standards erfüllen, wie zum Beispiel einen niedrigen U-Wert, der eine hohe Wärmedämmung gewährleistet. Entscheidend ist eine Berechnung eines Energieberaters oder des ausführenden Fachbetriebes, um den zukünftigen U-Wert der gesamten Fassade zu ermitteln. Zudem müssen die Arbeiten von einem qualifizierten Fachbetrieb ausgeführt oder geprüft werden, und ein Energieberater muss für die Planung und Antragstellung eingebunden sein.
Voraussetzung
Beschreibung
Technische Mindestanforderungen
Die Maßnahme muss gewissen energetischen Standards entsprechen. Detaillierte Anforderungen können Sie dieser Auflistung entnehmen.
Ausführung oder Prüfung durch Fachbetrieb
Die Arbeiten müssen von einem qualifizierten Fachbetrieb durchgeführt oder bei einem Einbau in Eigenleistung durch einen Fachbetrieb geprüft und die korrekte Umsetzung bestätigt werden.
Einbindung eines Energieberaters
Ein zertifizierter Energieberater muss in die Planung und Antragstellung einbezogen werden
Zeitpunkt der Antragstellung
Anträge müssen vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen gestellt werden. Der Auftrag darf noch nicht vergeben und es darf keine Anzahlung getätigt sein.
Energieeffizienz
Es werden nur Maßnahmen die zu Energieeffizienz beitragen gefördert
Sanierungsmaßnahme
Das Gebäude muss älter als 5 Jahre sein
Umsetzungszeitraum
Die Umsetzung muss innerhalb von 36 Monaten erfolgen
Investitionsvolumen
Die Mindest- und Maximalinvestitionen müssen beachtet werden (siehe Tabelle oben)
Schnell & einfach von Förderungen profitieren:
Förderung prüfen
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50% gefördert –
ab 299,- Euro
Eigenanteil
Welche U-Werte müssen bei der Fassadendämmung eingehalten werden?
Der U-Wert, auch Wärmedurchgangskoeffizient genannt, ist ein entscheidender Faktor bei der Bewertung der Energieeffizienz von Fassaden. Er gibt an, wie viel Wärme durch die gedämmte Fläche von innen nach außen verloren geht. Je niedriger der U-Wert, desto besser ist die Wärmedämmung. Das bedeutet, dass weniger Wärme entweicht und somit Heizkosten gespart werden können. Daher ist der U-Wert ein zentrales Kriterium bei der Auswahl förderfähiger Dämmstoffe im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen. In der folgenden Tabelle finden Sie eine Übersicht der Mindestanforderungen für die BAFA BEG-EM Förderung:
max. U-Wert in W/(m²K)
Gebäude über 19 Grad beheizt
Nicht-Wohngebäude 12 - 19 Grad beheizt
Außenwände und Fassaden
Standard
0,20
0,25
Einblasdämmung/Kerndämmung
WLG ≤ 0,035
WLG ≤ 0,040
Sichtfachwerk
0,65
0,80
Vorhangfassaden
1,30
1,30
Dachflächen
Schrägdächer
Flachdächer und Dachflächen mit Abdichtung
Bauteile von Dachgauben
Decken
Geschossdecken
Kellerdecken
Oberste Geschossdecken
Boden & Erdreich
Bodenflächen gegen Erdreich
Wände gegen Erdreich
Außenwände und Fassaden
Standard
Einblasdämmung/ Kerndämmung
Sichtfachwerk
Vorhangfassaden
19 Grad beheizt
Nicht-Wohngebäude 12 – 19 Grad beheizt
0,14
0,25
0,14
0,20
0,20
0,25
19 Grad beheizt
Nicht-Wohngebäude 12 – 19 Grad beheizt
0,25
0,25
0,20
0,25
0,14
0,25
19 Grad beheizt
Nicht-Wohngebäude 12 – 19 Grad beheizt
0,25
0,25
0,25
0,25
19 Grad beheizt
Nicht-Wohngebäude 12 – 19 Grad beheizt
0,20
0,25
≤ 0,035
≤ 0,040
0,65
0,80
1,30
1,30
Allgemeine Fragen und Antworten
Wie viel kann ich fördern lassen? Ist die Förderung begrenzt?
In der Regel können Sie pro Kalenderjahr und Wohneinheit Maßnahmen von bis zu 60.000 € Investition anteilig fördern lassen. Um in den Genuss der maximalen Förderung von 20 % zu kommen, ist ein individueller Sanierungsfahrplan erforderlich.
Wie viel Dämmung braucht meine Wand?
Außenwände müssen in der Regel einen U-Wert von 0,2 W/m2K einhalten. Wie viel Dämmung Sie hierfür benötigen, ist beispielsweise von der Wärmeleitgruppe (WLG) des Dämmstoffs und dem Aufbau des Mauerwerks abhängig. Ist die WLG und der geplante Wandaufbau im Angebot enthalten, prüfen wir gerne für Sie, ob die im Angebot enthaltene Dämmung bereits ausreicht. Hierzu benötigen wir außerdem Informationen zum Baujahr und Wandaufbau.
Kann ich den Antrag selbst stellen?
Nein, das ist nicht möglich. Den Zuschuss für die Maßnahme dürfen nur zertifizierte Energie-Effizienz-Experten beim BAFA beantragen.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Bei selbstgenutzten Immobilien liegt der Zuschuss bei 15%, bzw. bei 20 % mit einer individuellen Energieberatung (individueller Sanierungsfahrplan).
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Fast alle Dämmungsmaßnahmen am Gebäude. Dazu gehören zum Beispiel:
- Dachdämmung
- Fassadendämmung
- Kellerdeckendämmung
- Geschossdeckendämmung
Wichtig zu wissen: Die Handwerkerangebote unterliegen strengen Förderrichtlinien und müssen zwingend die Voraussetzungen des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) erfüllen.
Bei Energie Effizienz Profi prüfen wir Ihre Handwerkerangebote innerhalb von 24 Stunden kostenlos auf Förderfähigkeit.
Kontakt
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Wir freuen uns auf Sie!
Ihr Team von Energie Effizienz Profi.
Die Energieberatung durch unsere zertifizierten Energieeffizienz-Experten wird zu 50 % gefördert.