Gute Aussichten
Neue Fenster fördern lassen – auch ohne Energieberater*in vor Ort
Durchschnittlich
4.200 €
Zuschuss sichern 1
Durchschnittlich
Was muss ich bei der energieeffizienten Sanierung meiner Fenster beachten, wenn ich einen Zuschuss vom Staat erhalten will? Und ist die Antragstellung auch ohne Energieberater*in vor Ort möglich? Hier erfahren Sie alles rund um die verschiedenen Förderprogramme von BAFA, KfW & Co. und wie Sie diese mit unserem Förderservice auch ganz einfach online beantragen können.
Für mehr Durchblick im Förderdschungel –
das Wichtigste kurz & knapp
Direkter Zuschuss
- Erfüllen Ihre neuen Fenster und Außentüren bestimmte Voraussetzungen, beteiligt sich der Staat an den Kosten für den Tausch mit 15 bis 20 %.
- Erfahrungsgemäß können sich Antragstellende über einen BAFA-Zuschuss von durchschnittlich 4.200 € 1 freuen.
- Zusätzlich kann die Sanierung mit einem zinsgünstigen KfW-Kredit finanziert werden.
- Für die Prüfung und Antragstellung brauchen Sie einen zertifizierten Profi. Das geht bei uns ganz bequem online, in wenigen Tagen und ohne Energieberater*in vor Ort.
Steuerbonus
- Alternativ können Sie 20 % Steuerbonus vom Staat erhalten.
- Dieser wird nicht sofort ausgezahlt, sondern über 3 Jahre von der Einkommensteuer abgezogen.
- Der Bonus wird durch die Inflation jedoch teilweise wieder nichtig gemacht.
- Der Bonus ist nicht kombinierbar mit anderen Förderprogrammen.
- Lassen Sie sich dazu am besten von einem Steuerprofi beraten. In unserem kostenlosen Förderrechner können Sie die verschiedenen Optionen miteinander vergleichen.
Regionale Förderungen
- Je nach Standort gibt es weitere regionale Fördermöglichkeiten für energetische Fenster-sanierungen, beispielsweise durch Stadtwerke, Energieversorger oder Landesbanken.
- Manche lassen sich auch mit einem direkten Zuschuss vom Staat kombinieren.
- Unser kostenloser Förderrechner zeigt Ihnen neben der maximalen staatlichen Förderung auch regionale Programme für Ihr Bundesland oder Ihre Kommune an. Das können z. B. Zuschüsse für Schallschutzfenster oder zinsgünstige Kredite sein.
Warum lohnt sich der Fenstertausch?
Neue Fenster sind gut fürs Klima – drinnen und draußen. Dazu sparen sie Heizkosten und steigern den Wohnkomfort.
3 glasklare Vorteile
- Energieeffiziente Fenster schützen vor Wärme, Kälte, Einbruch & Lärm – das schont den Geldbeutel und die Nerven.
- Wer von Einfachverglasung zu Dreifachverglasung wechselt, kann bis zu 40 % Heizkosten sparen. Win-Win für Sie und die Umwelt.
- Eine klimafreundliche Sanierung sorgt nicht nur für mehr Wohnkomfort, sie steigert auch den Wert Ihres Hauses.
Fensterförderung – wie viel übernehmen BAFA & KfW?
Wollen Sie Ihre Fenster sanieren, greift Ihnen das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – kurz BAFA – unter die Arme. Die sogenannte „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) übernimmt dabei 15 % Ihrer Kosten. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan können Sie sogar 20 % zurück erhalten, auch wenn Sie nur einzelne Maßnahmen wie den Fenstertausch umsetzen. Zusätzlich gibt es die Option, einen zinsgünstigen Kredit von bis zu 120.000 € bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) aufzunehmen. Die Kosten für die Prüfung und Antragstellung durch eine*n Energieberater*in übernimmt der Bund zur Hälfte. Noch mehr Zahlen, Daten, Fakten gefällig? Hier gelangen Sie zu unserer Förder-Übersicht.
Die Umwelt schützen und sparen: Dank 15 % BAFA-Zuschuss lohnt sich der Wechsel zu energiesparenden Fenstern richtig.
Rechenbeispiel für den Fenstertausch:
Sanierungskosten
(Material, Lohn & Umfeldmaßnahmen)
25.000,- Euro
Förderung
EEP Förderservice
(Gesamt)
Zuschuss Förderservice
(50 % BAFA-Zuschuss)
Tatsächliche Sanierungskosten:
= 21.549,- Euro
Effektive Ersparnis
3.451,- Euro
Förderung ohne Energieberater*in vor Ort – wie geht das?
Eine Förderung darf laut Gesetz nur durch eine*n zertifizierte*n Energieberater*in beantragt werden. Diese sind jedoch häufig überlastet und Termine schwer zu bekommen. Unser Online-Förderservice erspart Ihnen die langwierige Suche und Abstimmung. Wir verfügen über die notwendige Zertifizierung und sind jederzeit online für Sie da. Von der Angebotsprüfung bis zur Antragstellung vergehen bei uns keine 48 Stunden. Und unsere Förderquote spricht für sich: In unserer 25-jährigen Tätigkeit wurden 100 % der von uns eingereichten Anträge vom Bund angenommen.
Wir vermitteln Sie gern unverbindlich an lokale Handwerksprofis aus unserem Netzwerk.
Sie können auch ohne Handwerkerangebot die Förderhöhe berechnen und das Angebot später zur Prüfung nachreichen.
Hinweis:
Ohne Angebot müssen Sie die Sanierungskosten möglichst genau schätzen.
Eine Sanierung gilt auch dann schon als begonnen, wenn eine Anzahlung geleistet oder das Handwerkerangebot ohne eine aufschiebende Bedingung schriftlich akzeptiert wurde.
Nur verklickt?
Weiteres Gebäude?
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Hinweis:
Neben dem Angebot können auch Produktdatenblätter und weitere Informationen hochgeladen werden. Zulässig sind gängige Bilddateien und PDF-Dateien.
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Hiermit sind alle Kosten gemeint, die rund um die förderfähige Maßnahme anfallen. Dazu zählen Lohn- und Materialkosten, aber auch Kosten für Putz- oder Malerarbeiten. Planen Sie mehrere Maßnahmen, sind hier die Gesamtkosten einzutragen.
Nur vertippt?
Weiteres Gebäude?
Ausschlaggebend ist, wie das Gebäude überwiegend genutzt wird. Ein Haus mit 80% Wohnfläche und 20% Gewerbefläche zählt beispielsweise als Wohngebäude.
Als Wohneinheit gilt eine abgeschlossene Wohnung (eigener Zugang, Kochgelegenheit, fließend Wasser und Toilette), die zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und bestimmt ist. Einliegerwohnungen zählen als separate Wohneinheiten, wenn sie abgeschlossen sind. Einfamilienhäuser zählen als 1 Wohneinheit.
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) zeigt den energetischen Zustand des Gebäudes und sinnvolle Sanierungsmaßnahmen auf. Dafür muss das Gebäude vor Ort im Rahmen einer zertifizierten Energieberatung besichtigt werden. Ein iSFP ist nicht verpflichtend für eine Förderung.
Rollläden, Türen, Handwerker – das wird zusätzlich gefördert
Der Bund bezuschusst neben Fenstern auch Außentüren, Rollläden oder Smart-Home-Systeme mit 15 bis 20 %. Zusätzlich können Sie die Arbeitskosten für den Aus- und Einbau der Fenster sowie Putz- und Malerarbeiten rund um die Fensterlaibung einreichen. Die Kosten für die Energieberatung oder Antragstellung werden sogar zu 50 % übernommen.
Geförderte Materialien
- Außenfenster
- Dachfenster
- Balkon-, Terrassen- und Außentüren
- Sonnenschutz
- Smart-Home-Systeme
Geförderte Leistungen
- Handwerkerleistung
-
Umfeldmaßnahmen
(z. B. Malerarbeiten) - Energieberatung & Fachplanung
- BAFA- und KfW-Antragstellung
Von Angebot bis U-Wert – welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Um eine Förderung vom Bund zu erhalten, gibt es einige Vorgaben. Zunächst müssen die neuen Fenster und Türen besonders dicht halten. Dafür gibt es den U-Wert. Je niedriger der U-Wert, desto energieeffizienter. Außerdem braucht es einen qualifizierten Fachbetrieb, der Ihnen ein Angebot erstellt und den Tausch durchführt. Der Antrag muss vor Beginn der Sanierung gestellt werden und die Umsetzung innerhalb von 36 Monaten erfolgen. Eine Liste mit allen Voraussetzungen finden Sie hier.
Tipp: Wir prüfen für Sie kostenlos und in 24 Stunden, ob Ihr Sanierungsangebot die Vorgaben erfüllt.
Häufige Fragen
Kann ich eine Fenstersanierung auch von der Steuer absetzen?
Ja, die Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen können von der Einkommensteuer abgesetzt werden. Der Steuerbonus von 20 % wird jedoch nicht sofort ausgezahlt, sondern über 3 Jahre hinweg von der Steuerlast abgezogen. Eine Kombination mit einer BAFA- oder KfW-Förderung ist nicht möglich. Voraussetzung für den Bonus ist, dass das Objekt mindestens 10 Jahre alt ist, Sie es selbst bewohnen und die Sanierung durch einen Fachbetrieb durchgeführt und bescheinigt wurde.
Was muss in meinem Fensterangebot enthalten sein?
Das Angebot muss von einem Fachbetrieb auf Sie ausgestellt sein. Außerdem ist es wichtig, dass die U-Werte für Fenster und Türen im Angebot enthalten sind. Da ein Einbau in Eigenleistung nicht direkt gefördert wird, sollte das Angebot auch die Montage beinhalten. Beim Einbau in Eigenleistung werden nur die Materialien gefördert. Wichtig: Der korrekte Einbau muss fachlich geprüft und bestätigt werden.
Gern prüfen wir Ihre Handwerkerangebote innerhalb von 24 Stunden kostenlos auf Förderfähigkeit.
Kann ich neue Rollläden oder Markisen fördern lassen?
Es werden nur Verschattungssysteme bezuschusst, welche parallel zur Fassade verlaufen. Dazu gehören Rollläden oder Raffstoren. Markisen sind daher leider nicht förderfähig.
Muss mein Haus gedämmt sein, wenn ich die Fenster austausche?
Bei einem älteren, ungedämmten Haus sollte idealerweise zuerst die Fassade gedämmt werden, bevor es an die Fenster geht. Der Grund: Moderne dreifachverglaste Fenster schließen besonders dicht. Die Feuchtigkeit aus der Raumluft kann nicht mehr durch die Fenster entweichen, sondern setzt sich an den Wänden ab. Haben diese eine geringere Dämmwirkung als die Fenster, kann es zu Schimmel kommen. Ihr Fensterfachbetrieb berät Sie gerne dazu.
Wie hoch darf der U-Wert für meine Fenster maximal sein, damit sie gefördert werden?
Neue Fenster, Dachfenster oder Türen müssen einen bestimmten Wärmedurchgangskoeffizienten oder U-Wert erreichen, um gefördert zu werden. Bei Standardfenstern gilt z. B. einen U-Wert von maximal 0,95 W/m²K haben. Das erreichen Sie in der Regel nur mit einer Dreifachverglasung und entsprechenden Fensterrahmen. Sonderregelungen gibt es für Denkmalschutz, Einbruchsicherung oder Schallschutzglas. Eine Liste mit allen U-Werten finden Sie hier.
Anhand Ihres Handwerkerangebots prüfen wir gern kostenlos, ob Ihre Bauteile die Voraussetzungen erfüllen.
Kann ich den Antrag ohne eine*n Energieberater*in vor Ort stellen?
Ja, mit unserem Online-Förderservice. Unsere Energie-Effizienz-Profis verfügen über die notwendige Zertifizierung, um Anträge beim Bund einreichen zu dürfen. Statt monatelang auf einen Termin mit einer*m Energieberater*in zu warten, sind wir jederzeit online für Sie da: Von der kostenlosen Angebotsprüfung bis zur Antragstellung geht bei uns alles mit ein paar Klicks und in wenigen Tagen.
Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?
Ein individueller Sanierungsfahrplan ist ein Leitfaden, der Ihnen aufschlüsselt, wie Sie Ihr Wohnobjekt Stück für Stück energetisch modernisieren können. Darin wird der Ist-Zustands Ihres Objekts genau unter die Lupe genommen und passend zu Ihren Wünschen und Möglichkeiten verschiedene Maßnahmen festgelegt, die Ihr Haus klimafreundlicher machen, wie z. B. Fenstertausch oder Außendämmung. Nur mit einem iSFP erhalten Sie 20 % statt 15 % Zuschuss vom BAFA, auch wenn Sie nur einzelne Maßnahmen daraus umsetzen.
Einen Sanierungsfahrplan erstellen wir schnell und einfach im Rahmen einer persönlichen Energieberatung vor Ort für Sie.
Wie viel kann ich beim Fenstertausch maximal fördern lassen?
Handelt es sich um eine Einzelmaßnahme, werden Kosten von bis zu 30.000 € pro Jahr und Wohneinheit anteilig gefördert. Die BAFA übernimmt dann bis zu 15 %, also maximal 4.500 €. Für die Energieberatung mit Antragstellung gibt es einen Zuschuss von 50 %. Diese kostet bei Energie Effizienz Profi 598,- €. Mit dem Zuschuss beträgt Ihr Eigenanteil nur 299,- €.
Tauschen Sie die Fenster im Rahmen eines Sanierungsfahrplans (iSFP), verdoppelt sich die förderfähige Gesamtsumme auf 60.000 €. Der höchstmögliche Zuschuss liegt dann bei 20 %, also 12.000 €. Wir prüfen gern, ob sich ein Sanierungsfahrplan für Sie lohnt, und erstellen diesen für Sie. Die zusätzlichen Kosten werden auch hier zu 50 % bezuschusst (Eigenanteil max. 1000,- €).
Was kostet der Einbau energieeffizienter Fenster?
Die individuellen Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie der Größe des Objekts und dem Baujahr. Den genauen Preis kann Ihnen nur ein Fachbetrieb nennen. Bei der Suche nach geeigneten Handwerkerfirmen in Ihrer Nähe helfen wir Ihnen gern hier.
Kann auch ein Neubau oder Anbau gefördert werden?
Für eine BAFA-Förderung muss das Gebäude mindestens 5 Jahre alt sein und der Fenstertausch darf noch nicht durchgeführt worden sein. Anders sieht es bei einem Anbau aus. Ist er als Wohnraum für ein bestehendes Wohngebäude geplant, so können hier ebenfalls neue Fenster, Dämmung oder Fußbodenheizung bezuschusst werden.
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