Gute Aussichten

Neue Fenster fördern lassen – auch ohne Energie­berater*in vor Ort

Durchschnittlich

4.200 €

Zuschuss sichern 1

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Was muss ich bei der energieeffizienten Sanierung meiner Fenster beachten, wenn ich einen Zuschuss vom Staat erhalten will? Und ist die Antragstellung auch ohne Energieberater*in vor Ort möglich? Hier erfahren Sie alles rund um die verschiedenen Förderprogramme von BAFA, KfW & Co. und wie Sie diese mit unserem Förderservice auch ganz einfach online beantragen können.

¹ Durchschnitt basierend auf unserer 25-jährigen Erfahrung in der Beantragung von Fördermitteln für energetische Sanierung.

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Warum lohnt sich der Fenstertausch?​

Neue Fenster sind gut fürs Klima – drinnen und draußen. Dazu sparen sie Heizkosten und steigern den Wohnkomfort.

3 glasklare Vorteile

Fensterförderung – wie viel übernehmen BAFA & KfW?

Wollen Sie Ihre Fenster sanieren, greift Ihnen das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – kurz BAFA – unter die Arme. Die sogenannte „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) übernimmt dabei 15 % Ihrer Kosten. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan können Sie sogar 20 % zurück erhalten, auch wenn Sie nur einzelne Maßnahmen wie den Fenstertausch umsetzen. Zusätzlich gibt es die Option, einen zinsgünstigen Kredit von bis zu 120.000 € bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) aufzunehmen. Die Kosten für die Prüfung und Antragstellung durch eine*n Energieberater*in übernimmt der Bund zur Hälfte. Noch mehr Zahlen, Daten, Fakten gefällig? Hier gelangen Sie zu unserer Förder-Übersicht.

Die Umwelt schützen und sparen: Dank 15 % BAFA-Zuschuss lohnt sich der Wechsel zu energiesparenden Fenstern richtig.

Rechenbeispiel für den Fenstertausch:

Sanierungskosten

(Material, Lohn & Umfeldmaßnahmen)

25.000,- Euro

Förderung

(15 % BAFA-Zuschuss)
-3.750,- Euro

EEP Förderservice

(Gesamt)

+598,- Euro

Zuschuss Förderservice

(50 % BAFA-Zuschuss)

-299,- Euro

Tatsächliche Sanierungskosten:

= 21.549,- Euro

Effektive Ersparnis

3.451,- Euro

Förderung ohne Energie­berater*in vor Ort – wie geht das?

Eine Förderung darf laut Gesetz nur durch eine*n zertifizierte*n Energieberater*in beantragt werden. Diese sind jedoch häufig überlastet und Termine schwer zu bekommen. Unser Online-Förderservice erspart Ihnen die langwierige Suche und Abstimmung. Wir verfügen über die notwendige Zertifizierung und sind jederzeit online für Sie da. Von der Angebotsprüfung bis zur Antragstellung vergehen bei uns keine 48 Stunden. Und unsere Förderquote spricht für sich: In unserer 25-jährigen Tätigkeit wurden 100 % der von uns eingereichten Anträge vom Bund angenommen.

Rollläden, Türen, Handwerker – das wird zusätzlich gefördert

Der Bund bezuschusst neben Fenstern auch Außentüren, Rollläden oder Smart-Home-Systeme mit 15 bis 20 %. Zusätzlich können Sie die Arbeitskosten für den Aus- und Einbau der Fenster sowie Putz- und Malerarbeiten rund um die Fensterlaibung einreichen. Die Kosten für die Energieberatung oder Antragstellung werden sogar zu 50 % übernommen.

Geförderte Materialien

Geförderte Leistungen

Von Angebot bis U-Wert – welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Um eine Förderung vom Bund zu erhalten, gibt es einige Vorgaben. Zunächst müssen die neuen Fenster und Türen besonders dicht halten. Dafür gibt es den U-Wert. Je niedriger der U-Wert, desto energieeffizienter. Außerdem braucht es einen qualifizierten Fachbetrieb, der Ihnen ein Angebot erstellt und den Tausch durchführt. Der Antrag muss vor Beginn der Sanierung gestellt werden und die Umsetzung innerhalb von 36 Monaten erfolgen. Eine Liste mit allen Voraussetzungen finden Sie hier.

Tipp: Wir prüfen für Sie kostenlos und in 24 Stunden, ob Ihr Sanierungsangebot die Vorgaben erfüllt.

Häufige Fragen

Ja, die Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen können von der Einkommensteuer abgesetzt werden. Der Steuerbonus von 20 % wird jedoch nicht sofort ausgezahlt, sondern über 3 Jahre hinweg von der Steuerlast abgezogen. Eine Kombination mit einer BAFA- oder KfW-Förderung ist nicht möglich. Voraussetzung für den Bonus ist, dass das Objekt mindestens 10 Jahre alt ist, Sie es selbst bewohnen und die Sanierung durch einen Fachbetrieb durchgeführt und bescheinigt wurde.

Das Angebot muss von einem Fachbetrieb auf Sie ausgestellt sein. Außerdem ist es wichtig, dass die U-Werte für Fenster und Türen im Angebot enthalten sind. Da ein Einbau in Eigenleistung nicht direkt gefördert wird, sollte das Angebot auch die Montage beinhalten. Beim Einbau in Eigenleistung werden nur die Materialien gefördert. Wichtig: Der korrekte Einbau muss fachlich geprüft und bestätigt werden.

Gern prüfen wir Ihre Handwerkerangebote innerhalb von 24 Stunden kostenlos auf Förderfähigkeit.

Es werden nur Verschattungssysteme bezuschusst, welche parallel zur Fassade verlaufen. Dazu gehören Rollläden oder Raffstoren. Markisen sind daher leider nicht förderfähig.

Bei einem älteren, ungedämmten Haus sollte idealerweise zuerst die Fassade gedämmt werden, bevor es an die Fenster geht. Der Grund: Moderne dreifachverglaste Fenster schließen besonders dicht. Die Feuchtigkeit aus der Raumluft kann nicht mehr durch die Fenster entweichen, sondern setzt sich an den Wänden ab. Haben diese eine geringere Dämmwirkung als die Fenster, kann es zu Schimmel kommen. Ihr Fensterfachbetrieb berät Sie gerne dazu.

Neue Fenster, Dachfenster oder Türen müssen einen bestimmten Wärmedurchgangskoeffizienten oder U-Wert erreichen, um gefördert zu werden. Bei Standardfenstern gilt z. B. einen U-Wert von maximal 0,95 W/m²K haben. Das erreichen Sie in der Regel nur mit einer Dreifachverglasung und entsprechenden Fensterrahmen. Sonderregelungen gibt es für Denkmalschutz, Einbruchsicherung oder Schallschutzglas. Eine Liste mit allen U-Werten finden Sie hier.

Anhand Ihres Handwerkerangebots prüfen wir gern kostenlos, ob Ihre Bauteile die Voraussetzungen erfüllen.

Ja, mit unserem Online-Förderservice. Unsere Energie-Effizienz-Profis verfügen über die notwendige Zertifizierung, um Anträge beim Bund einreichen zu dürfen. Statt monatelang auf einen Termin mit einer*m Energieberater*in zu warten, sind wir jederzeit online für Sie da: Von der kostenlosen Angebotsprüfung bis zur Antragstellung geht bei uns alles mit ein paar Klicks und in wenigen Tagen.

Ein individueller Sanierungsfahrplan ist ein Leitfaden, der Ihnen aufschlüsselt, wie Sie Ihr Wohnobjekt Stück für Stück energetisch modernisieren können. Darin wird der Ist-Zustands Ihres Objekts genau unter die Lupe genommen und passend zu Ihren Wünschen und Möglichkeiten verschiedene Maßnahmen festgelegt, die Ihr Haus klimafreundlicher machen, wie z. B. Fenstertausch oder Außendämmung. Nur mit einem iSFP erhalten Sie 20 % statt 15 % Zuschuss vom BAFA, auch wenn Sie nur einzelne Maßnahmen daraus umsetzen.

Einen Sanierungsfahrplan erstellen wir schnell und einfach im Rahmen einer persönlichen Energieberatung vor Ort für Sie.

Handelt es sich um eine Einzelmaßnahme, werden Kosten von bis zu 30.000 € pro Jahr und Wohneinheit anteilig gefördert. Die BAFA übernimmt dann bis zu 15 %, also maximal 4.500 €. Für die Energieberatung mit Antragstellung gibt es einen Zuschuss von 50 %. Diese kostet bei Energie Effizienz Profi 598,- €. Mit dem Zuschuss beträgt Ihr Eigenanteil nur 299,- €.

Tauschen Sie die Fenster im Rahmen eines Sanierungsfahrplans (iSFP), verdoppelt sich die förderfähige Gesamtsumme auf 60.000 €. Der höchstmögliche Zuschuss liegt dann bei 20 %, also 12.000 €. Wir prüfen gern, ob sich ein Sanierungsfahrplan für Sie lohnt, und erstellen diesen für Sie. Die zusätzlichen Kosten werden auch hier zu 50 % bezuschusst (Eigenanteil max. 1000,- €).

Die individuellen Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie der Größe des Objekts und dem Baujahr. Den genauen Preis kann Ihnen nur ein Fachbetrieb nennen. Bei der Suche nach geeigneten Handwerkerfirmen in Ihrer Nähe helfen wir Ihnen gern hier.

Für eine BAFA-Förderung muss das Gebäude mindestens 5 Jahre alt sein und der Fenstertausch darf noch nicht durchgeführt worden sein. Anders sieht es bei einem Anbau aus. Ist er als Wohnraum für ein bestehendes Wohngebäude geplant, so können hier ebenfalls neue Fenster, Dämmung oder Fußbodenheizung bezuschusst werden.

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