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Förderungen für
Wohngebäude

Übersicht der bundesweiten Förderungen für die energetische Sanierung von Wohngebäuden in 2024

Dachdämmung
15 % Basisförderung
+5 % mit individuellem Sanierungsfahrplan
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Geschossdeckendämmung
15 % Basisförderung
+5 % mit individuellem Sanierungsfahrplan
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Fassadendämmung
15 % Basisförderung
+5 % mit individuellem Sanierungsfahrplan
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Kellerdeckendämmung
15 % Basisförderung
+5 % mit individuellem Sanierungsfahrplan
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Hitzeschutz
15 % Basisförderung
+5 % mit individuellem Sanierungsfahrplan
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Dachfenster
15 % Basisförderung
+5 % mit individuellem Sanierungsfahrplan
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Außentüren
15 % Basisförderung
+5 % mit individuellem Sanierungsfahrplan
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Fenster
15 % Basisförderung
+5 % mit individuellem Sanierungsfahrplan
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Gebäude- oder Wärmenetzanschluss
(Errichtung, Umbau, Erweiterung)
30 % Basisförderung
+20 % Klimabonus
+20 % bei Einkommen unter 40.000 € pro Jahr

Fußbodenheizung
15 % Basisförderung
+5 % mit individuellem Sanierungsfahrplan
bis zu 70 % in Verbindung mit Heizungstausch

Heizungsoptimierung
(bspw. Austausch von Heizkörpern)
15 % Basisförderung
+5 % mit individuellem Sanierungsfahrplan
bis zu 70 % in Verbindung mit Heizungstausch

Solarthermie
(nur in Verbindung mit Heizungstausch)
30 % Basisförderung
+20 % Klimabonus
+20 % bei Einkommen unter 40.000 € pro Jahr

Heizungstausch
(bspw. Wärmepumpe, Pelletheizung)
30 % Basisförderung
+20 % Klimabonus
+5 % für effiziente Wärmepumpen
+15-20 % bei Einkommen unter 40.000 € pro Jahr

Smart Home
15 % Basisförderung
+5 % mit individuellem Sanierungsfahrplan

Lüftungsanlage
15 % Basisförderung
+5 % mit individuellem Sanierungsfahrplan

Planungsleistungen
(bspw. individueller Sanierungsfahrplan, Energieberatung, Antragstellung Fördermittel)
50 % Förderung

Handwerkerleistungen
15 % Basisförderung
+5 % mit individuellem Sanierungsfahrplan

Regionale Förderungen
Bereitgestellt von Ländern, Kommunen und Energieagenturen oder Stadtwerken

Förderkredite
KfW Förderkredite für Einzelmaßmahmen oder Komplettsanierungen
bis zu 45 % Tilgungszuschuss
bis zu 100 % Finanzierung

EEP Plus Retusche V 1000 LA08 zugeschnitten ohne verlauf mann rechts
EEP Plus Retusche V 1000 LA08 zugeschnitten verlauf mann rechts

Förderungen für Wohngebäude

Übersicht der bundesweiten Förderungen für die energetische Sanierung von Wohngebäuden in 2024

Dachdämmung
15 % Basisförderung
+5 % mit individuellem Sanierungsfahrplan
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Geschossdeckendämmung
15 % Basisförderung
+5 % mit individuellem Sanierungsfahrplan
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Fassadendämmung
15 % Basisförderung
+5 % mit individuellem Sanierungsfahrplan
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Kellerdeckendämmung
15 % Basisförderung
+5 % mit individuellem Sanierungsfahrplan
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Hitzeschutz
15 % Basisförderung
+5 % mit individuellem Sanierungsfahrplan
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Dachfenster
15 % Basisförderung
+5 % mit individuellem Sanierungsfahrplan
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Außentüren
15 % Basisförderung
+5 % mit individuellem Sanierungsfahrplan
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Fenster
15 % Basisförderung
+5 % mit individuellem Sanierungsfahrplan
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Gebäude- oder Wärmenetzanschluss
(Errichtung, Umbau, Erweiterung)
15 % Basisförderung
+5 % mit individuellem Sanierungsfahrplan

Fußbodenheizung
15 % Basisförderung
+5 % mit individuellem Sanierungsfahrplan

Heizungsoptimierung
(bspw. Austausch von Heizkörpern)
15 % Basisförderung
+5 % mit individuellem Sanierungsfahrplan

Solarthermie
(als Ergänzung zur Heizungsanlage)
15 % Basisförderung
+5 % mit individuellem Sanierungsfahrplan

Heizungstausch
(bspw. Wärmepumpe, Pelletheizung)
30 % Basisförderung
+20 % Klimabonus
+5 % für effiziente Wärmepumpen
+15-20 % bei Einkommen unter 40.000 € pro Jahr

Smart Home
15 % Basisförderung
+5 % mit individuellem Sanierungsfahrplan

Lüftungsanlage
15 % Basisförderung
+5 % mit individuellem Sanierungsfahrplan

Planungsleistungen
(bspw. individueller Sanierungsfahrplan, Energieberatung, Antragstellung Fördermittel)
50 % Förderung

Handwerkerleistungen
15 % Basisförderung
+5 % mit individuellem Sanierungsfahrplan

Regionale Förderungen
Bereitgestellt von Ländern, Kommunen und Energieagenturen oder Stadtwerken

Förderkredite
KfW Förderkredite für Einzelmaßmahmen oder Komplettsanierungen
bis zu 45 % Tilgungszuschuss
bis zu 100 % Finanzierung

EEP Plus Retusche LA08 mobile zugeschnitten

Förderprogramme für die energetische Sanierung

In Deutschland gibt es verschiedene Förderprogramme für die energetische Sanierung von Wohngebäuden. Besonders relevant ist die KfW-Förderung für Sanierung, die Kredite und Zuschüsse für den Heizungstausch bietet. Auch das BAFA unterstützt mit Zuschüssen, vor allem für Einzelmaßnahmen, wie bspw. Fenstertausch oder Dämmung. Hier erfahren Sie, welche Programme für Sie geeignet sind.

Diese Maßnahmen werden gefördert

Diese Förderprogramm gibt es aktuell

BAFA Logo

Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW)

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Das Förderprogramm „Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ unterstützt Eigentümer von Wohngebäuden bei der Planung energetischer Sanierungen. Es bietet Zuschüsse für eine professionelle Energieberatung, die von qualifizierten Energieberatern durchgeführt wird. Ziel der Beratung ist es, maßgeschneiderte Sanierungsempfehlungen zu geben, die Energieeinsparungen und CO₂-Reduktion ermöglichen. Dabei kann sowohl eine Vor-Ort-Beratung als auch die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans gefördert werden.

Die Beratung soll Hauseigentümern helfen, wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz ihrer Immobilie umzusetzen.

Weitere Details gibt es auf der BAFA-Seite.

BAFA Logo

Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG-EM)

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Die „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ (BEG-EM) bietet Unterstützung für energetische Sanierungsmaßnahmen, die einzelne Aspekte eines Gebäudes betreffen. Förderfähig sind unter anderem die Optimierung von Heizsystemen, der Tausch von Fenster & Türen sowie Maßnahmen zur Dämmung der Gebäudehülle. Die Förderung kann als direkter Zuschuss beantragt werden.

Ein wichtiger Teil des Prozesses ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten, der bei der Planung und Umsetzung der Maßnahmen hilft. Zudem kann ein sogenannter iSFP-Bonus gewährt werden, wenn die Maßnahmen in einem individuellen Sanierungs­fahrplan integriert sind.

Weitere Details gibt es auf der BAFA-Seite.

KfW Bankengruppe 20xx logo.svg

Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (Zuschuss Nr. 458)

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Das Programm „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (Zuschuss Nr. 458)“ der KfW richtet sich an Eigentümer von Wohngebäuden, die ihre Heizungsanlagen modernisieren möchten. Gefördert werden unter anderem Heizungen, die erneuerbare Energien nutzen, wie Solarthermieanlagen, Wärmepumpen, und Pelletheizungen. Die Zuschüsse betragen bis zu 70 % der förderfähigen Kosten. Zusätzlich gibt es Förderungen für sogenannte Hybridheizungen, die fossile und erneuerbare Energiequellen kombinieren. Es wird auch der Austausch von alten Heizungsanlagen gefördert, um die Klimaziele zu unterstützen.

Weitere Details gibt es auf der KfW-Seite.

KfW Bankengruppe 20xx logo.svg

KfW Ergänzungskredit 358 / 359

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Der „KfW Ergänzungskredit 358 / 359“ unterstützt Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden, die bereits eine Förderung nach der „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ (BEG-EM) erhalten haben. Mit dem Kredit können zusätzliche Finanzierungslücken geschlossen werden. Förderfähige Maßnahmen umfassen u.a. den Austausch von Fenstern, Türen, die Heizungsoptimierung sowie Dämmarbeiten.

Der Kreditrahmen beträgt bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit, und es gibt zinsgünstige Konditionen mit Laufzeiten von 4 bis 35 Jahren.

Weitere Details gibt es auf der KfW-Seite.

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KfW Kredit 261 - Haus und Wohnung energieeffizient sanieren

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Das KfW-Programm 261 bietet zinsgünstige Kredite für die energetische Sanierung von Wohngebäuden in Deutschland. Es unterstützt Eigentümer und Vermieter bei der Modernisierung von Bestandsbauten, um deren Energieeffizienz zu steigern. Besonders hohe Förderungen gibt es für Maßnahmen, die zu einem KfW-Effizienzhaus-Standard führen. Zudem werden erneuerbare Energien in Sanierungsprojekten gefördert. Pro Wohneinheit sind bis zu 150.000 Euro finanzierbar. Das Programm ist Teil der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“.

Weitere Details gibt es auf der KfW-Seite.

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KfW Kredit 308 - "Jung kauft Alt"

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Der KfW-Förderkredit 308 unterstützt Familien beim Kauf von bestehendem Wohneigentum. Für den Erwerb von Häusern oder Wohnungen im Bestand bietet der Kredit sehr günstige Konditionen und eine flexible Laufzeit. Ziel ist es, Familien mit Kindern den Einstieg ins eigene Heim zu erleichtern und damit Eigentumsbildung zu fördern. Die Förderung gilt für Privatpersonen ist an ein maximales Hauhaltseinkommen von 90.000 bzw. 110.000 Euro gekoppelt. Weitere Informationen finden Sie direkt auf der KfW-Website.

KfW Bankengruppe 20xx logo.svg

KfW Kredit 270 - Förderkredit für Strom und Wärme

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Der KfW-Förderkredit Nr. 270 – Erneuerbare Energien – Standard unterstützt die Finanzierung von Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien. Förderfähig sind dabei Technologien wie Solar-, Wind-, Wasser- und Biomasseanlagen sowie dazugehörige Speicherlösungen und Verteilnetze. Auch Flexibilitätsmaßnahmen zur Speicherung und Nutzung von Energie, etwa durch Power-to-X-Technologien und Stromspeicher, sind abgedeckt. Der Kredit bietet bis zu 150 Millionen Euro pro Vorhaben und hat eine Laufzeit von bis zu 30 Jahren, inklusive bis zu fünf tilgungsfreier Jahre zu Beginn der Laufzeit. Dieses Förderprogramm richtet sich an Unternehmen, Freiberufler, Landwirte und Privatpersonen, die einen Teil der erzeugten Energie verkaufen oder ins Netz einspeisen. Weitere Informationen finden Sie direkt auf der KfW-Website.

bundesministerium der Finanzen

Steuerbonus

Bundesministerium der Finanzen

Die steuerliche Förderung für energetische Gebäudesanierungen ermöglicht Haus- und Wohnungseigentümern, die ihre Immobilie selbst nutzen, 20 % der Investitionskosten über drei Jahre von ihrer Einkommenssteuer abzuziehen. Diese Förderung gilt für verschiedene Maßnahmen, wie den Einbau energieeffizienter Heizsysteme oder die Dämmung der Gebäudehülle. Ein Fachunternehmen muss die Arbeiten ausführen, und eine entsprechende Bescheinigung muss dem Finanzamt vorgelegt werden. Voraussetzung ist, dass die Immobilie mindestens zehn Jahre alt ist. Eine Kombination mit KfW- oder BAFA-Förderprogrammen ist nicht möglich.

Mehr Informationen finden Sie hier.

Regionale Förderungen

Neben den bundesweiten Programmen gibt es auch zahlreiche regionale Förderungen für energetische Sanierungen. Bundesländer, Städte und Kommunen bieten oft zusätzliche Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite, um Maßnahmen wie Wärmedämmung, Heizungstausch oder den Einbau von Solaranlagen zu unterstützen. Diese Förderungen können auch spezielle Anreize für Einzelmaßnahmen oder die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans beinhalten. Es lohnt sich, lokale Programme zu prüfen, um Ihre Sanierungskosten weiter zu senken.

Förderprogramme im Vergleich

Den Überblick behalten: Angesichts der Vielzahl an Förderprogrammen fällt es nicht immer leicht, die für das eigene Sanierungsprojekt passende Förderung zu finden. In unserer Vergleichsübersicht zeigen wir Ihnen auf einen Blick, welche Programme für Ihre geplanten Maßnahmen in Frage kommen.

Förderprogramm
BAFA-Basisförderung (BEG EM)
KfW Ergänzungskredit 358 / 359
Steuerbonus
Fördermittel

Zuschuss über 15% der förderfähigen Ausgaben + 5% Bonus mit individuellem Sanierungsfahrplan

Förderkredit mit tilgungsfreier Anlaufzeit von 1-5 Jahren und einem Sollzins von 0,01%-3,6% pro Jahr

20% steuerlich absetzbar in der Steuererklärung

Förderhöhe

Mindestens 2.000 € – maximal 30.000 € – 60.000 € mit individuellem Sanierungsfahrplan – pro Wohngebäude, pro Wohneinheit, pro Jahr

bis zu 120.000 € Kredit je Wohneinheit

bis zu 200.000 € pro Wohnobjekt

Kombinierbar

Zusätzlich kombinierbar mit KfW Ergänzungskredit 358 / 359 – nicht kombinierbar mit Steuerbonus

Voraussetzung ist eine beantragte BAFA Basisförderung – keine weitere Kombination möglich

Nicht zusätzlich kombinierbar

Auszahlung

Nach Einreichung der Handwerker-Rechnung

ca. 4 Wochen nach Antragsstellung

1/3 pro Jahr in der Steuererklärung absetzbar

BAFA-Basisförderung (BEG EM)
Fördermittel:

Zuschuss über 15% der förderfähigen Ausgaben + 5% Bonus mit individuellem Sanierungsfahrplan

Förderhöhe:

Mindestens 2.000 € – maximal 30.000 € – 60.000 € mit individuellem Sanierungsfahrplan – pro Wohngebäude, pro Wohneinheit, pro Jahr

Kombinierbar:

Zusätzlich kombinierbar mit KfW Ergänzungskredit 358 / 359 – nicht kombinierbar mit Steuerbonus

Auszahlung:

Nach Einreichung der Handwerker-Rechnung

Fördermittel:

Förderkredit mit tilgungsfreier Anlaufzeit von 1-5 Jahren und einem Sollzins von 0,01%-3,6% pro Jahr

Förderhöhe:

bis zu 120.000 € Kredit je Wohneinheit

Kombinierbar:

Voraussetzung ist eine beantragte BAFA Basisförderung – keine weitere Kombination möglich

Auszahlung:

ca. 4 Wochen nach Antragsstellung

Fördermittel:

20% steuerlich absetzbar in der Steuererklärung

Förderhöhe:

bis zu 200.000 € pro Wohnobjekt

Kombinierbar:

Nicht zusätzlich kombinierbar

Auszahlung:

1/3 pro Jahr in der Steuererklärung absetzbar

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Individueller Sanierungsfahrplan

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Antragstellung für Fördermittel