Förderungen für
Wohngebäude
Übersicht der bundesweiten Förderungen für die energetische Sanierung von Wohngebäuden in 2024
Dachdämmung
15 % Basisförderung
+5 % mit individuellem Sanierungsfahrplan
Mehr erfahren
Geschossdeckendämmung
15 % Basisförderung
+5 % mit individuellem Sanierungsfahrplan
Mehr erfahren
Fassadendämmung
15 % Basisförderung
+5 % mit individuellem Sanierungsfahrplan
Mehr erfahren
Kellerdeckendämmung
15 % Basisförderung
+5 % mit individuellem Sanierungsfahrplan
Mehr erfahren
Hitzeschutz
15 % Basisförderung
+5 % mit individuellem Sanierungsfahrplan
Mehr erfahren
Dachfenster
15 % Basisförderung
+5 % mit individuellem Sanierungsfahrplan
Mehr erfahren
Außentüren
15 % Basisförderung
+5 % mit individuellem Sanierungsfahrplan
Mehr erfahren
Fenster
15 % Basisförderung
+5 % mit individuellem Sanierungsfahrplan
Mehr erfahren
Gebäude- oder Wärmenetzanschluss
(Errichtung, Umbau, Erweiterung)
30 % Basisförderung
+20 % Klimabonus
+20 % bei Einkommen unter 40.000 € pro Jahr
Fußbodenheizung
15 % Basisförderung
+5 % mit individuellem Sanierungsfahrplan
bis zu 70 % in Verbindung mit Heizungstausch
Heizungsoptimierung
(bspw. Austausch von Heizkörpern)
15 % Basisförderung
+5 % mit individuellem Sanierungsfahrplan
bis zu 70 % in Verbindung mit Heizungstausch
Solarthermie
(nur in Verbindung mit Heizungstausch)
30 % Basisförderung
+20 % Klimabonus
+20 % bei Einkommen unter 40.000 € pro Jahr
Heizungstausch
(bspw. Wärmepumpe, Pelletheizung)
30 % Basisförderung
+20 % Klimabonus
+5 % für effiziente Wärmepumpen
+15-20 % bei Einkommen unter 40.000 € pro Jahr
Smart Home
15 % Basisförderung
+5 % mit individuellem Sanierungsfahrplan
Lüftungsanlage
15 % Basisförderung
+5 % mit individuellem Sanierungsfahrplan
Planungsleistungen
(bspw. individueller Sanierungsfahrplan, Energieberatung, Antragstellung Fördermittel)
50 % Förderung
bis zu 70 % in Verbindung mit Heizungstausch
Handwerkerleistungen
15 % Basisförderung
+5 % mit individuellem Sanierungsfahrplan
bis zu 70 % in Verbindung mit Heizungstausch
Regionale Förderungen
Bereitgestellt von Ländern, Kommunen und Energieagenturen oder Stadtwerken
Förderkredite
KfW Förderkredite für Einzelmaßmahmen oder Komplettsanierungen
bis zu 45 % Tilgungszuschuss
bis zu 100 % Finanzierung

Förderungen für Wohngebäude
Übersicht der bundesweiten Förderungen für die energetische Sanierung von Wohngebäuden in 2024
Dachdämmung
15 % Basisförderung
+5 % mit individuellem Sanierungsfahrplan
Mehr erfahren
Geschossdeckendämmung
15 % Basisförderung
+5 % mit individuellem Sanierungsfahrplan
Mehr erfahren
Fassadendämmung
15 % Basisförderung
+5 % mit individuellem Sanierungsfahrplan
Mehr erfahren
Kellerdeckendämmung
15 % Basisförderung
+5 % mit individuellem Sanierungsfahrplan
Mehr erfahren
Hitzeschutz
15 % Basisförderung
+5 % mit individuellem Sanierungsfahrplan
Mehr erfahren
Dachfenster
15 % Basisförderung
+5 % mit individuellem Sanierungsfahrplan
Mehr erfahren
Außentüren
15 % Basisförderung
+5 % mit individuellem Sanierungsfahrplan
Mehr erfahren
Fenster
15 % Basisförderung
+5 % mit individuellem Sanierungsfahrplan
Mehr erfahren
Gebäude- oder Wärmenetzanschluss
(Errichtung, Umbau, Erweiterung)
15 % Basisförderung
+5 % mit individuellem Sanierungsfahrplan
Fußbodenheizung
15 % Basisförderung
+5 % mit individuellem Sanierungsfahrplan
Heizungsoptimierung
(bspw. Austausch von Heizkörpern)
15 % Basisförderung
+5 % mit individuellem Sanierungsfahrplan
Solarthermie
(als Ergänzung zur Heizungsanlage)
15 % Basisförderung
+5 % mit individuellem Sanierungsfahrplan
Heizungstausch
(bspw. Wärmepumpe, Pelletheizung)
30 % Basisförderung
+20 % Klimabonus
+5 % für effiziente Wärmepumpen
+15-20 % bei Einkommen unter 40.000 € pro Jahr
Smart Home
15 % Basisförderung
+5 % mit individuellem Sanierungsfahrplan
Lüftungsanlage
15 % Basisförderung
+5 % mit individuellem Sanierungsfahrplan
Planungsleistungen
(bspw. individueller Sanierungsfahrplan, Energieberatung, Antragstellung Fördermittel)
50 % Förderung
bis zu 70 % in Verbindung mit Heizungstausch
Handwerkerleistungen
15 % Basisförderung
+5 % mit individuellem Sanierungsfahrplan
bis zu 70 % in Verbindung mit Heizungstausch
Regionale Förderungen
Bereitgestellt von Ländern, Kommunen und Energieagenturen oder Stadtwerken
Förderkredite
KfW Förderkredite für Einzelmaßmahmen oder Komplettsanierungen
bis zu 45 % Tilgungszuschuss
bis zu 100 % Finanzierung
Förderprogramme für die energetische Sanierung
In Deutschland gibt es verschiedene Förderprogramme für die energetische Sanierung von Wohngebäuden. Besonders relevant ist die KfW-Förderung für Sanierung, die Kredite und Zuschüsse für den Heizungstausch bietet. Auch das BAFA unterstützt mit Zuschüssen, vor allem für Einzelmaßnahmen, wie bspw. Fenstertausch oder Dämmung. Hier erfahren Sie, welche Programme für Sie geeignet sind.
Diese Maßnahmen werden gefördert
Bis zu
70 %
Wärmepumpe
Wärmepumpen werden bis zu
70 % gefördert, wenn Sie eine Ölheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung ersetzen, Sie sich für ein besonders effizientes Gerät entscheiden und die Einkommengrenze nicht überschreiten.
Bis zu
70 %
Solarthermie
Solarthermie-Anlagen werden bis zu 70 % gefördert. Um diese Förderung zu erhalten, ist es erforderlich, einen Energie Effizienz Experten zu beauftragen
Bis zu
70 %
Pelletheizung
Beim Austausch einer Ölheizung oder einer mindestens 20 Jahre alten Gasheizung durch eine Biomasseheizung wird diese bis zu 70 % gefördert.
Bis zu
20 %
Dachdämmung
Die Dämmung vom Dach wird zu 15 % gefördert. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan erhöht sich die Förderung auf 20 % und maximal 12.000 Euro pro Wohneinheit bzw. Wohnung.
Bis zu
20 %
Fassadendämmung
Die Dämmung von Fassaden wird zu 15% gefördert. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan erhöht sich die Förderung auf 20 % und maximal 12.000 Euro pro Wohneinheit bzw. Wohnung.
Bis zu
20 %
Keller- und Geschossdecken
Die Dämmung von Geschossdecken wird zu 15% gefördert. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan erhöht sich die Förderung auf 20 % und maximal 12.000 Euro pro Wohneinheit bzw. Wohnung.
Bis zu
20 %
Fensteraustausch
Der Austausch von Fenstern wird zu 15 % gefördert. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan erhöht sich die Förderung auf 20 % und maximal 12.000 Euro pro Wohneinheit bzw. Wohnung.
Bis zu
20 %
Haustüren
Der Austausch von Außentüren wird zu 15 % gefördert. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan erhöht sich die Förderung auf 20 % und maximal 12.000 Euro pro Wohneinheit bzw. Wohnung.
Bis zu
20 %
Sonnenschutz
Der Einbau von Sonnenschutz wird zu 20 % gefördert. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan erhöht sich die Förderung auf 20 % und maximal 12.000 Euro pro Wohneinheit bzw. Wohnung.
Bis zu
20 %
Smart Home
Einbau, Austausch und Optimierung von Efficiency Smart Home Systemen werden zu 15% gefördert. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan erhöht sich die Förderung auf 20 % und maximal 12.000 Euro pro Wohneinheit bzw. Wohnung.
Bis zu
20 %
Lüftungsanlagen
Einbau, Austausch und Optimierung von Lüftungsanlagen werden zu 15% gefördert. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan erhöht sich die Förderung auf 20 % und maximal 12.000 Euro pro Wohneinheit bzw. Wohnung.
Bis zu
20 %
Sonnenschutz
Der Einbau von Sonnenschutz wird zu 15% gefördert. Bitte beachten Sie die technischen Mindestanforderungen für Maßnahmen an der Gebäudehülle. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan erhöht sich die Förderung auf 20 % und maximal 12.000 Euro pro Wohneinheit bzw. Wohnung.
Diese Förderprogramm gibt es aktuell
Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW)
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- Förderart: Direkter Zuschuss - Auszahlung nach Abschluss der Maßnahme
- Förderhöhe: 50 % der förderfähigen Kosten
- Geeignete Maßnahmen: Energieberatung, Fachplanung, Antragstellung Fördermittel & Erstellung individueller Sanierungsfahrplan (ISFP)
Das Förderprogramm „Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ unterstützt Eigentümer von Wohngebäuden bei der Planung energetischer Sanierungen. Es bietet Zuschüsse für eine professionelle Energieberatung, die von qualifizierten Energieberatern durchgeführt wird. Ziel der Beratung ist es, maßgeschneiderte Sanierungsempfehlungen zu geben, die Energieeinsparungen und CO₂-Reduktion ermöglichen. Dabei kann sowohl eine Vor-Ort-Beratung als auch die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans gefördert werden.
Die Beratung soll Hauseigentümern helfen, wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz ihrer Immobilie umzusetzen.
Weitere Details gibt es auf der BAFA-Seite.
Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG-EM)
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- Förderart: Direkter Zuschuss - Auszahlung nach Abschluss der Maßnahme
- Förderhöhe: 15 % - 20 % der förderfähigen Kosten
- Geeignete Maßnahmen: Einzelmaßnahmen wie Fenster- und Türentausch, Dämmung, Smart Home, Lüftungsanlage oder Heizungsoptimierung (bspw. Austausch von Heizkörpern)
Die „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ (BEG-EM) bietet Unterstützung für energetische Sanierungsmaßnahmen, die einzelne Aspekte eines Gebäudes betreffen. Förderfähig sind unter anderem die Optimierung von Heizsystemen, der Tausch von Fenster & Türen sowie Maßnahmen zur Dämmung der Gebäudehülle. Die Förderung kann als direkter Zuschuss beantragt werden.
Ein wichtiger Teil des Prozesses ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten, der bei der Planung und Umsetzung der Maßnahmen hilft. Zudem kann ein sogenannter iSFP-Bonus gewährt werden, wenn die Maßnahmen in einem individuellen Sanierungsfahrplan integriert sind.
Weitere Details gibt es auf der BAFA-Seite.
Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (Zuschuss Nr. 458)
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
- Förderart: Direkter Zuschuss - Auszahlung nach Abschluss der Maßnahme
- Förderhöhe: Bis zu 70 % der förderfähigen Kosten
- Geeignete Maßnahmen: Tausch der Heizungsanlage
Das Programm „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (Zuschuss Nr. 458)“ der KfW richtet sich an Eigentümer von Wohngebäuden, die ihre Heizungsanlagen modernisieren möchten. Gefördert werden unter anderem Heizungen, die erneuerbare Energien nutzen, wie Solarthermieanlagen, Wärmepumpen, und Pelletheizungen. Die Zuschüsse betragen bis zu 70 % der förderfähigen Kosten. Zusätzlich gibt es Förderungen für sogenannte Hybridheizungen, die fossile und erneuerbare Energiequellen kombinieren. Es wird auch der Austausch von alten Heizungsanlagen gefördert, um die Klimaziele zu unterstützen.
Weitere Details gibt es auf der KfW-Seite.
KfW Ergänzungskredit 358 / 359
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
- Förderart: Förderkredit als Ergänzung zum BAFA BEG-EM Zuschuss
- Förderhöhe: Bis zu 85 % der förderfähigen Kosten
- Geeignete Maßnahmen: Einzelmaßnahmen wie Fenster- und Türentausch, Dämmung, Smart Home, Lüftungsanlage oder Heizungsoptimierung (bspw. Austausch von Heizkörpern)
Der „KfW Ergänzungskredit 358 / 359“ unterstützt Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden, die bereits eine Förderung nach der „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ (BEG-EM) erhalten haben. Mit dem Kredit können zusätzliche Finanzierungslücken geschlossen werden. Förderfähige Maßnahmen umfassen u.a. den Austausch von Fenstern, Türen, die Heizungsoptimierung sowie Dämmarbeiten.
Der Kreditrahmen beträgt bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit, und es gibt zinsgünstige Konditionen mit Laufzeiten von 4 bis 35 Jahren.
Weitere Details gibt es auf der KfW-Seite.
KfW Kredit 261 - Haus und Wohnung energieeffizient sanieren
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
- Förderart: Förderkredit mit Tilgungszuschuss
- Förderhöhe: Bis zu 45 % Tilgungszuschuss
- Geeignete Maßnahmen: Komplettsanierungen mit dem Ziel einen Effizienzhaus-Standard zu erreichen
Das KfW-Programm 261 bietet zinsgünstige Kredite für die energetische Sanierung von Wohngebäuden in Deutschland. Es unterstützt Eigentümer und Vermieter bei der Modernisierung von Bestandsbauten, um deren Energieeffizienz zu steigern. Besonders hohe Förderungen gibt es für Maßnahmen, die zu einem KfW-Effizienzhaus-Standard führen. Zudem werden erneuerbare Energien in Sanierungsprojekten gefördert. Pro Wohneinheit sind bis zu 150.000 Euro finanzierbar. Das Programm ist Teil der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“.
Weitere Details gibt es auf der KfW-Seite.
KfW Kredit 308 - "Jung kauft Alt"
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
- Förderart: Förderkredit mit Tilgungszuschuss
- Förderhöhe: Förderkredit ab 0,12 % effektivem Jahreszins
- Geeignete Maßnahmen: Kauf einer alten Immobilie, mit dem Ziel diese zu sanieren
Der KfW-Förderkredit 308 unterstützt Familien beim Kauf von bestehendem Wohneigentum. Für den Erwerb von Häusern oder Wohnungen im Bestand bietet der Kredit sehr günstige Konditionen und eine flexible Laufzeit. Ziel ist es, Familien mit Kindern den Einstieg ins eigene Heim zu erleichtern und damit Eigentumsbildung zu fördern. Die Förderung gilt für Privatpersonen ist an ein maximales Hauhaltseinkommen von 90.000 bzw. 110.000 Euro gekoppelt. Weitere Informationen finden Sie direkt auf der KfW-Website.
KfW Kredit 270 - Förderkredit für Strom und Wärme
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
- Förderart: Förderkredit mit Tilgungszuschuss
- Förderhöhe: Förderkredit ab 4,53 % effektivem Jahreszins
- Geeignete Maßnahmen: für Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme, für Netze und Speicher
Der KfW-Förderkredit Nr. 270 – Erneuerbare Energien – Standard unterstützt die Finanzierung von Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien. Förderfähig sind dabei Technologien wie Solar-, Wind-, Wasser- und Biomasseanlagen sowie dazugehörige Speicherlösungen und Verteilnetze. Auch Flexibilitätsmaßnahmen zur Speicherung und Nutzung von Energie, etwa durch Power-to-X-Technologien und Stromspeicher, sind abgedeckt. Der Kredit bietet bis zu 150 Millionen Euro pro Vorhaben und hat eine Laufzeit von bis zu 30 Jahren, inklusive bis zu fünf tilgungsfreier Jahre zu Beginn der Laufzeit. Dieses Förderprogramm richtet sich an Unternehmen, Freiberufler, Landwirte und Privatpersonen, die einen Teil der erzeugten Energie verkaufen oder ins Netz einspeisen. Weitere Informationen finden Sie direkt auf der KfW-Website.
Steuerbonus
Bundesministerium der Finanzen
- Förderart: Steuervorteil über 3 Jahre
- Förderhöhe: 20 % der förderfähigen Kosten
- Geeignete Maßnahmen: Einzelmaßnahmen & Komplettsanierungen
Die steuerliche Förderung für energetische Gebäudesanierungen ermöglicht Haus- und Wohnungseigentümern, die ihre Immobilie selbst nutzen, 20 % der Investitionskosten über drei Jahre von ihrer Einkommenssteuer abzuziehen. Diese Förderung gilt für verschiedene Maßnahmen, wie den Einbau energieeffizienter Heizsysteme oder die Dämmung der Gebäudehülle. Ein Fachunternehmen muss die Arbeiten ausführen, und eine entsprechende Bescheinigung muss dem Finanzamt vorgelegt werden. Voraussetzung ist, dass die Immobilie mindestens zehn Jahre alt ist. Eine Kombination mit KfW- oder BAFA-Förderprogrammen ist nicht möglich.
Mehr Informationen finden Sie hier.
Regionale Förderungen
Neben den bundesweiten Programmen gibt es auch zahlreiche regionale Förderungen für energetische Sanierungen. Bundesländer, Städte und Kommunen bieten oft zusätzliche Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite, um Maßnahmen wie Wärmedämmung, Heizungstausch oder den Einbau von Solaranlagen zu unterstützen. Diese Förderungen können auch spezielle Anreize für Einzelmaßnahmen oder die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans beinhalten. Es lohnt sich, lokale Programme zu prüfen, um Ihre Sanierungskosten weiter zu senken.
Förderprogramme im Vergleich
Den Überblick behalten: Angesichts der Vielzahl an Förderprogrammen fällt es nicht immer leicht, die für das eigene Sanierungsprojekt passende Förderung zu finden. In unserer Vergleichsübersicht zeigen wir Ihnen auf einen Blick, welche Programme für Ihre geplanten Maßnahmen in Frage kommen.
Förderprogramm
BAFA-Basisförderung (BEG EM)
KfW Ergänzungskredit 358 / 359
Steuerbonus
Fördermittel
Zuschuss über 15% der förderfähigen Ausgaben + 5% Bonus mit individuellem Sanierungsfahrplan
Förderkredit mit tilgungsfreier Anlaufzeit von 1-5 Jahren und einem Sollzins von 0,01%-3,6% pro Jahr
20% steuerlich absetzbar in der Steuererklärung
Förderhöhe
Mindestens 2.000 € – maximal 30.000 € – 60.000 € mit individuellem Sanierungsfahrplan – pro Wohngebäude, pro Wohneinheit, pro Jahr
bis zu 120.000 € Kredit je Wohneinheit
bis zu 200.000 € pro Wohnobjekt
Kombinierbar
Zusätzlich kombinierbar mit KfW Ergänzungskredit 358 / 359 – nicht kombinierbar mit Steuerbonus
Voraussetzung ist eine beantragte BAFA Basisförderung – keine weitere Kombination möglich
Nicht zusätzlich kombinierbar
Auszahlung
Nach Einreichung der Handwerker-Rechnung
ca. 4 Wochen nach Antragsstellung
1/3 pro Jahr in der Steuererklärung absetzbar
BAFA-Basisförderung (BEG EM)
Fördermittel:
Zuschuss über 15% der förderfähigen Ausgaben + 5% Bonus mit individuellem Sanierungsfahrplan
Förderhöhe:
Mindestens 2.000 € – maximal 30.000 € – 60.000 € mit individuellem Sanierungsfahrplan – pro Wohngebäude, pro Wohneinheit, pro Jahr
Kombinierbar:
Zusätzlich kombinierbar mit KfW Ergänzungskredit 358 / 359 – nicht kombinierbar mit Steuerbonus
Auszahlung:
Nach Einreichung der Handwerker-Rechnung
KfW Ergänzungskredit 358 / 359
Fördermittel:
Förderkredit mit tilgungsfreier Anlaufzeit von 1-5 Jahren und einem Sollzins von 0,01%-3,6% pro Jahr
Förderhöhe:
bis zu 120.000 € Kredit je Wohneinheit
Kombinierbar:
Voraussetzung ist eine beantragte BAFA Basisförderung – keine weitere Kombination möglich
Auszahlung:
ca. 4 Wochen nach Antragsstellung
Steuerbonus
Fördermittel:
20% steuerlich absetzbar in der Steuererklärung
Förderhöhe:
bis zu 200.000 € pro Wohnobjekt
Kombinierbar:
Nicht zusätzlich kombinierbar
Auszahlung:
1/3 pro Jahr in der Steuererklärung absetzbar
Neu!
Neu!