Nichtwohngebäude energetisch sanieren
Gewerbeimmobilien: Diese Förderungen können Sie bequem online beantragen
Bis zu
500
€/m²
Zuschuss sichern
Durchschnittlich
500 €/m²
Zuschuss sichern
Bis 2050 sollen alle Gebäude in der EU klimaneutral sein. Um dieses Ziel zu erreichen, unterstützt der Staat alle, die den Energiebedarf Ihrer Immobilie senken wollen. Mit Zuschüssen von bis zu 50 % lohnt sich der Einbau neuer Fenster, Heizungsanlagen oder Dämmung für Gewerbeflächen besonders. Wir erklären Ihnen, welche Maßnahmen gefördert werden und wie Sie den Zuschuss ganz einfach online beantragen können.
Für mehr Durchblick im Förderdschungel –
das Wichtigste zur Gewerbesanierung
Einzelmaßnahmen (BAFA & KfW)
- Eigentümer*innen und Mieter*innen von Gewerbeflächen können im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eine Förderung beantragen.
- Dabei beteiligen sich das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) oder die KfW mit 15 bis 50 % an den Kosten für eine energetische Sanierung.
- Zusätzlich kann die Sanierung mit einem zinsgünstigen KfW-Kredit finanziert werden.
- Antragstellende können sich über einen Zuschuss von bis zu 500 € pro m² Gewerbefläche freuen.
- Für die Prüfung und Antragstellung brauchen Sie einen zertifizierten Profi. Mit unserem Online-Förderservice geht das in wenigen Tagen und ohne Energieberatung vor Ort.
Neubau und Komplett-sanierung (KfW)
- Wer ein klimafreundliches Gewerbegebäude neu errichtet, kann von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zinsgünstige Kredite erhalten.
- Voraussetzung ist das Erreichen der Energieeffizienz-Stufe 40, ein geringer Ausstoß von Treibhausgasen sowie eine nachhaltige Heizung, z. B. Wärmepumpe.
- Für die Sanierung zum Effizienzgebäude oder den Kauf eines solchen bietet die KfW Kredite mit 5 bis 35 % Tilgungszuschuss.
- Um so energieeffizienter das Gebäude nach der Sanierung wird, desto höher fällt der Zuschuss aus.
- Zusätzlich gibt es spezielle Förderangebote für bestimmte Branchen oder Nutzungstypen, wie z. B. für Hotels oder öffentliche Einrichtungen.
Regionale
Förderungen
- Je nach Standort gibt es weitere regionale Fördermöglichkeiten für Gewerbeimmobilien, beispielsweise durch kommunale Wirtschaftsförderungen oder Entwicklungsfonds.
- Manche lassen sich auch mit einem direkten Zuschuss vom Staat kombinieren.
- Förderbedingungen, Förderhöhen und Antragsverfahren sind bei lokalen Programmen ganz unterschiedlich – hier helfen Energieberater*innen weiter.
- Unser kostenloser Förderrechner zeigt Ihnen neben der maximalen staatlichen Förderung auch regionale Programme für Ihr Bundesland oder Ihre Kommune an. Das können z. B. Zuschüsse für Photovoltaikanlagen oder Heiztechnik sein.
Wer kann eine BAFA-Förderung für Gewerbeimmobilien beantragen?
- Private oder gewerbliche Eigentümer*innen von Nichtwohngebäuden oder Mischgebäuden (z. B. Bürogebäude, Filialen, Produktionsstätten entsprechend Gebäudeenergiegesetz §2)
- Unternehmen, die Ihre beheizten Gewerbeflächen sanieren möchten
- Gewerbliche Mieter*innen mit Einverständnis der Vermieter*innen
Gewerbeimmobilien – wie viel fördern BAFA & KfW?
KfW-Kredite für Nichtwohngebäude
Die Umwelt schützen und sparen: Dank 15 % BAFA-Zuschuss lohnt sich der Wechsel zu energiesparenden Fenstern richtig.
Rechenbeispiel für eine BAFA-Förderung:
Sanierungskosten
(Material, Lohn & Umfeldmaßnahmen)
25.000,- Euro
Förderung
EEP Förderservice
(Gesamt)
Zuschuss Förderservice
(50 % BAFA-Zuschuss)
Tatsächliche Sanierungskosten:
= 21.549,- Euro
Effektive Ersparnis
3.451,- Euro
Förderung ohne Energieberatung vor Ort – wie geht das?
48 h
… bis zur Antragstellung¹
25 +
… Jahre Erfahrung
100 %
… der von uns eingereichten Anträge wurden vom Bund angenommen²
¹ Wir erstellen den Antrag an Arbeitstagen max. 48 Stunden nach vollständiger Dateneingabe durch die Antragsteller*innen.
² Bezogen auf die Anträge, die erfolgreich bezuschusst wurden. Ausgenommen sind Missachtungen der Förderrichtlinien, Falschangaben oder doppelt gestellte Anträge durch Antragsteller*innen.
Wir vermitteln Sie gern unverbindlich an lokale Handwerksprofis aus unserem Netzwerk.
Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot für Ihr Vorhaben. Dazu benötigen wir nur ein paar Angaben zu Ihrem Sanierungsprojekt und Ihre Kontaktdaten.
Sie können auch ohne Handwerkerangebot die Förderhöhe berechnen und das Angebot später zur Prüfung nachreichen.
Hinweis:
Ohne Angebot müssen Sie die Sanierungskosten möglichst genau schätzen.
Eine Sanierung gilt auch dann schon als begonnen, wenn eine Anzahlung geleistet oder das Handwerkerangebot ohne eine aufschiebende Bedingung schriftlich akzeptiert wurde.
Nur verklickt?
Weiteres Gebäude?
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Weiteres Gebäude?
Hinweis:
Neben dem Angebot können auch Produktdatenblätter und weitere Informationen hochgeladen werden. Zulässig sind gängige Bilddateien und PDF-Dateien.
Weitere Dateien hochladen
Hiermit sind alle Kosten gemeint, die rund um die förderfähige Maßnahme anfallen. Dazu zählen Lohn- und Materialkosten, aber auch Kosten für Putz- oder Malerarbeiten. Planen Sie mehrere Maßnahmen, sind hier die Gesamtkosten einzutragen.
Nur vertippt?
Weiteres Gebäude?
Ausschlaggebend ist, wie das Gebäude überwiegend genutzt wird. Ein Haus mit 80% Wohnfläche und 20% Gewerbefläche zählt beispielsweise als Wohngebäude.
Als Wohneinheit gilt eine abgeschlossene Wohnung (eigener Zugang, Kochgelegenheit, fließend Wasser und Toilette), die zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und bestimmt ist. Einliegerwohnungen zählen als separate Wohneinheiten, wenn sie abgeschlossen sind. Einfamilienhäuser zählen als 1 Wohneinheit.
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) zeigt den energetischen Zustand des Gebäudes und sinnvolle Sanierungsmaßnahmen auf. Dafür muss das Gebäude vor Ort im Rahmen einer zertifizierten Energieberatung besichtigt werden. Ein iSFP ist nicht verpflichtend für eine Förderung.
Tipp: Wenn Sie verschiedene Varianten berechnen möchten, empfehlen wir Ihnen unseren Förderrechner. Er gibt Ihnen sofort einen Überblick über mögliche Förderhöhen – für beliebig viele Szenarien, direkt und kostenlos.
Bitte senden Sie Rückfragen oder ergänzende Informationen direkt per E-Mail an beratung@energieeffizienzprofi.de. Dieses Formular ist nur für neue Förderanfragen vorgesehen.
Material, Handwerker, Energieberatung – dafür gibt’s Geld zurück
Der Bund zahlt den Zuschuss für alle Kosten rund um die förderfähige Einzelmaßnahme. Dazu zählen die Bauteile (z. B. Fenster, Dämmung, technische Anlagen) genauso wie das Material für Umfeldmaßnahmen (z. B. Innenausbau, Dachrinnen, Elektrik). Gefördert werden außerdem alle Handwerksleistungen – vom Abriss bis zur Montage. Die Kosten für unseren Online-Förderservice inklusive Fachplanung und Antragstellung werden zu 50 % vom BAFA übernommen.
Geförderte Materialien
(Beispiele)
- Fenster & Türen
- Dämmmaterial
- Dachziegel & Dachaufbau (auch Flachdächer)
- Vorhangfassaden
- Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
- Material für Umfeldmaßnahmen (z. B. Innenausbau)
Geförderte Leistungen
-
Handwerkerleistung
(Abriss, Fenstereinbau, Dacheindeckung, Dämmung) -
Umfeldmaßnahmen
(z. B. Innenausbau oder Steuertechnik) -
Energieberatung & Fachplanung
(50 % Zuschuss) -
BAFA- und KfW-Antragstellung
(50 % Zuschuss)
Von Angebot bis U-Wert – Voraussetzungen für Nichtwohngebäude
Häufige Fragen
Wann kann ich mit der Sanierung beginnen?
Die Förderung muss vor Beginn der Sanierung beantragt werden. Wurde der Antrag vom BAFA bestätigt, können Sie die Maßnahme beim Fachbetrieb beauftragen. Dies erfolgt jedoch auf eigenes Risiko. Die Förderung gilt erst als genehmigt, wenn der Zuwendungsbescheid bei Ihnen eingeht.
Was kostet der Online-Förderservice?
Die Energieberatung inkl. Antragstellung und Abwicklung beginnt bei 598,- € für bis zu 250 m² beheizte Netto-Nutzfläche. Für größere Gewerbeflächen gilt unsere Preisliste für Gewerbe-Immobilien. Die gute Nachricht: 50 % werden Ihnen vom Bund erstattet und zusammen mit der Förderung ausgezahlt. Der Service muss erst nach Antragstellung bezahlt werden und wird bei Nichtbewilligung komplett zurückgezahlt.
Kann ich den BAFA-Antrag auch ohne Energieberatung vor Ort stellen?
Ja, mit unserem Online-Förderservice ist das problemlos möglich. Unsere qualifizierten Energie-Effizienz-Profis verfügen über die notwendige Zertifzierung, um Anträge beim BAFA einreichen zu dürfen. Von der kostenlosen Angebotsprüfung bis zur Antragstellung geht bei uns alles mit ein paar Klicks und in wenigen Tagen. Hier erfahren Sie mehr über unseren Online-Förderservice.
Was zählt als Gewerbeimmobilie?
Gefördert werden nur Gewerbeimmobilien nach Gebäudeenergiegesetz §2, wie z. B. Büroflächen, Ladenlokale oder Fabriken. Ausgeschlossen sind beispielsweise Kirchen, unbeheizte Lagerhallen oder Ställe sowie Ferienhäuser mit Nutzung unter 4 Monaten. Außerdem müssen die Gewerbeflächen wärmer als 12 Grad beheizt sein. Eine genaue Übersicht finden Sie unter www.eep.digital/geg.
Wer kann die BAFA-Förderung beantragen?
Eigentümer*innen und Mieter*innen von Gewerbeimmobilien mit Sitz in Deutschland. Mieter*innen benötigen vor der Sanierung das schriftliche Einverständnis der Vermieter*in. Die Antragstellung muss über eine*n zertifizierte*n Energieberater*in erfolgen. Für Einzelmaßnahmen wie Dach- und Fenstersanierung übernehmen wir das gern für Sie – online und ohne Termin vor Ort.
Kann auch ein Neubau oder Anbau gefördert werden?
Für eine BAFA-Förderung einzelner Maßnahmen (z. B. Fenstertausch oder Dachsanierung) muss das Gebäude mindestens 5 Jahre alt sein und die Sanierung darf noch nicht durchgeführt worden sein. Anders sieht es bei einem neu geplanten gewerblichen Anbau aus. Hier können ebenfalls das Dach oder andere energetische Produkte, wie Fenster oder Heizung vom BAFA bezuschusst werden.
Für Neubau und Komplettsanierung eines Nichtwohngebäudes bietet die KfW günstige Kredite und Tilgungszuschüsse an. Dafür müssen jedoch bestimmte Effizienzhaus-Standards erreicht werden.
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