Nichtwohngebäude energetisch sanieren

Gewerbeimmobilien: Diese Förderungen können Sie bequem online beantragen

Bis zu

500

€/m²

Zuschuss sichern

Durchschnittlich

500 €/m²

Zuschuss sichern

Bis 2050 sollen alle Gebäude in der EU klimaneutral sein. Um dieses Ziel zu erreichen, unterstützt der Staat alle, die den Energiebedarf Ihrer Immobilie senken wollen. Mit Zuschüssen von bis zu 50 % lohnt sich der Einbau neuer Fenster, Heizungsanlagen oder Dämmung für Gewerbeflächen besonders. Wir erklären Ihnen, welche Maßnahmen gefördert werden und wie Sie den Zuschuss ganz einfach online beantragen können.

Für mehr Durchblick im Förderdschungel –
das Wichtigste zur Gewerbesanierung

Einzelmaßnahmen 
(BAFA & KfW)

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Neubau und Komplett-sanierung (KfW)

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Der Bund unterstützt energetische Sanierungen mit bis zu 50 % – egal ob Sie die Gewerbeimmobilie besitzen oder nur mieten.

Wer kann eine BAFA-Förderung für Gewerbeimmobilien beantragen?

Gewerbeimmobilien – wie viel fördern BAFA & KfW?

Ob Sie nur Ihre Energiesparlampen gegen LEDs tauschen oder das gesamte Dach sanieren wollen – das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) greift Ihnen schon ab einer Investitionssumme von 300 € brutto unter die Arme. Maximal werden pro Jahr 500 € netto pro m² Nettogrundfläche bezuschusst. Ausnahme bilden Anlagen zur Wärmeerzeugung: Hier werden 30.000 € gefördert für Gebäude bis 150 m² Nettogrundfläche. Kosten für die Planung und Antragstellung durch eine*n Energieberater*in übernimmt der Bund zu 50 %. 

KfW-Kredite für Nichtwohngebäude

Für die Sanierung eines Gebäudes zum Effizienzhaus oder den Kauf eines solchen bietet die KfW Kredite mit einem Tilgungszuschuss zwischen 5 und 35 % an. Je höher die Energieeffizienz, desto größer fällt der Zuschuss aus. Auch für den Neubau gibt es zinsgünstige Kredite. Dafür muss das Gebäude aber mindestens die Energieeffizienz-Stufe 40 erreichen. Es darf nur wenig Treibhausgase ausstoßen und nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden.

Die Umwelt schützen und sparen: Dank 15 % BAFA-Zuschuss lohnt sich der Wechsel zu energiesparenden Fenstern richtig.

Rechenbeispiel für eine BAFA-Förderung:

Sanierungskosten

(Material, Lohn & Umfeldmaßnahmen)

25.000,- Euro

Förderung

(15 % BAFA-Zuschuss)
-3.750,- Euro

EEP Förderservice

(Gesamt)

+598,- Euro

Zuschuss Förderservice

(50 % BAFA-Zuschuss)

-299,- Euro

Tatsächliche Sanierungskosten:

= 21.549,- Euro

Effektive Ersparnis

3.451,- Euro

Förderung ohne Energieberatung vor Ort – wie geht das?

Eine Förderung darf laut Gesetz nur durch eine*n zertifizierte*n Energieberater*in beantragt werden. Diese sind jedoch häufig überlastet und Termine schwer zu bekommen. Unser Online-Förderservice erspart Ihnen die langwierige Suche und Abstimmung. Wir verfügen über die notwendige Zertifizierung und sind jederzeit online für Sie da.

48 h

… bis zur Antragstellung¹

25 +

… Jahre Erfahrung

100 %

… der von uns eingereichten Anträge wurden vom Bund angenommen²

¹ Wir erstellen den Antrag an Arbeitstagen max. 48 Stunden nach vollständiger Dateneingabe durch die Antragsteller*innen.
² Bezogen auf die Anträge, die erfolgreich bezuschusst wurden. Ausgenommen sind Missachtungen der Förderrichtlinien, Falschangaben oder doppelt gestellte Anträge durch Antragsteller*innen.

Material, Handwerker, Energieberatung – dafür gibt’s Geld zurück

Der Bund zahlt den Zuschuss für alle Kosten rund um die förderfähige Einzelmaßnahme. Dazu zählen die Bauteile (z. B. Fenster, Dämmung, technische Anlagen) genauso wie das Material für Umfeldmaßnahmen (z. B. Innenausbau, Dachrinnen, Elektrik). Gefördert werden außerdem alle Handwerksleistungen – vom Abriss bis zur Montage. Die Kosten für unseren Online-Förderservice inklusive Fachplanung und Antragstellung werden zu 50 % vom BAFA übernommen.

Geförderte Materialien
(Beispiele)

Geförderte Leistungen

gewerbegebaeude sanierung

Von Angebot bis U-Wert – Voraussetzungen für Nichtwohngebäude

Egal ob Fenstertausch oder Dachsanierung – für eine BAFA-Förderung muss ein hoher Grad an Energieeffizienz erreicht werden. Für neue Fenster gilt daher ein U-Wert von maximal 0,95 W/m²K. Bei Dächern sind es 0,14 W/m²K. Außerdem braucht es einen qualifizierten Fachbetrieb, der ein Angebot erstellt und die Sanierung durchführt. Der Antrag muss vor Beginn der Sanierung gestellt werden und die geförderten Anlagen müssen mindestens 10 Jahre lang zweckmäßig genutzt werden Eine Liste mit allen Voraussetzungen finden Sie hier. Tipp: Wir prüfen für Sie kostenlos und in 24 Stunden, ob Ihr Sanierungsangebot die Vorgaben erfüllt.

Häufige Fragen

Die Förderung muss vor Beginn der Sanierung beantragt werden. Wurde der Antrag vom BAFA bestätigt, können Sie die Maßnahme beim Fachbetrieb beauftragen. Dies erfolgt jedoch auf eigenes Risiko. Die Förderung gilt erst als genehmigt, wenn der Zuwendungsbescheid bei Ihnen eingeht.

Die Energieberatung inkl. Antragstellung und Abwicklung beginnt bei 598,- € für bis zu 250 m² beheizte Netto-Nutzfläche. Für größere Gewerbeflächen gilt unsere Preisliste für Gewerbe-Immobilien. Die gute Nachricht: 50 % werden Ihnen vom Bund erstattet und zusammen mit der Förderung ausgezahlt. Der Service muss erst nach Antragstellung bezahlt werden und wird bei Nichtbewilligung komplett zurückgezahlt.

Ja, mit unserem Online-Förderservice ist das problemlos möglich. Unsere qualifizierten Energie-Effizienz-Profis verfügen über die notwendige Zertifzierung, um Anträge beim BAFA einreichen zu dürfen. Von der kostenlosen Angebotsprüfung bis zur Antragstellung geht bei uns alles mit ein paar Klicks und in wenigen Tagen. Hier erfahren Sie mehr über unseren Online-Förderservice.

Gefördert werden nur Gewerbeimmobilien nach Gebäudeenergiegesetz §2, wie z. B. Büroflächen, Ladenlokale oder Fabriken. Ausgeschlossen sind beispielsweise Kirchen, unbeheizte Lagerhallen oder Ställe sowie Ferienhäuser mit Nutzung unter 4 Monaten. Außerdem müssen die Gewerbeflächen wärmer als 12 Grad beheizt sein. Eine genaue Übersicht finden Sie unter www.eep.digital/geg.

Eigentümer*innen und Mieter*innen von Gewerbeimmobilien mit Sitz in Deutschland. Mieter*innen benötigen vor der Sanierung das schriftliche Einverständnis der Vermieter*in. Die Antragstellung muss über eine*n zertifizierte*n Energieberater*in erfolgen. Für Einzelmaßnahmen wie Dach- und Fenstersanierung übernehmen wir das gern für Sie – online und ohne Termin vor Ort.

Für eine BAFA-Förderung einzelner Maßnahmen (z. B. Fenstertausch oder Dachsanierung) muss das Gebäude mindestens 5 Jahre alt sein und die Sanierung darf noch nicht durchgeführt worden sein. Anders sieht es bei einem neu geplanten gewerblichen Anbau aus. Hier können ebenfalls das Dach oder andere energetische Produkte, wie Fenster oder Heizung vom BAFA bezuschusst werden.

Für Neubau und Komplettsanierung eines Nichtwohngebäudes bietet die KfW günstige Kredite und Tilgungszuschüsse an. Dafür müssen jedoch bestimmte Effizienzhaus-Standards erreicht werden.

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