Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.1.
Die EEP-Bau-Service GmbH, geschäftsansässig Garbecker Straße 9, 58802 Balve, Handelsregister: HRB, 14917, Registergericht: Amtsgericht Arnsberg ist Betreiberin der Internetseiten unter
https://energieeffizienzprofi.de/,
https://service.energieeffizienzprofi.de,
https://fensterzuschuss.de,
https://sanierungsplus.de und
https://partner.energieeffizienzprofi.de
(-im weiteren Unternehmen-). Das Unternehmen bietet über diese Plattformen diverse digitale, gebäudebezogene Dienstleistungen an. Die Inhalte der Plattformen richten sich an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sowie an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
1.2.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) gelten für alle Nutzungsverhältnisse der Nutzer mit dem Unternehmen im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform sowie für alle zwischen dem Unternehmen und den Nutzern geschlossenen Verträge über die auf der Plattform angebotenen Dienstleistungen, unabhängig davon, ob der Vertragsschluss online über die Plattform, per E-Mail, telefonisch oder in anderer Textform erfolgt. Sie sollen auch für künftige Verträge zwischen denselben Parteien Anwendung finden. Das Unternehmen wird die Nutzer bei künftigen Vertragsschlüssen jeweils in geeigneter Weise auf die Geltung dieser AGB hinweisen und ihnen die Möglichkeit zur Kenntnisnahme verschaffen.
Bei Verträgen, die nicht über die Plattform selbst geschlossen werden, weist das Unternehmen die Nutzer vor oder bei Vertragsschluss in geeigneter Weise auf die Geltung dieser AGB hin und stellt ihnen die AGB zur Verfügung (etwa durch Übersendung in Textform oder durch einen klar erkennbaren Link). Bei Verbrauchern werden die AGB in Textform mitgeteilt.
1.3.
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen der Nutzer werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn das Unternehmen ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. Dies gilt insbesondere für Allgemeine Geschäftsbedingungen von Unternehmern.
1.4.
Aussagen und Erläuterungen in Werbematerialien sowie auf der Website des Unternehmens verstehen sich ausschließlich als Beschreibung der Beschaffenheit und nicht als Garantie oder Zusicherung einer Eigenschaft. Verbindliche Garantien im Rechtssinne bestehen nur, wenn sie ausdrücklich als „Garantie“ bezeichnet sind und individuell in Textform vom Unternehmen abgegeben werden.
2. Dienstleistungen
2.1.
Das Unternehmen bietet folgende Dienstleistungen an:
- Eine unverbindliche, kostenlose Prüfung von Sanierungsmaßnahmen bzw. Handwerkerangeboten auf grundsätzliche Förderfähigkeit (umfasst noch keine Energieberatung im Sinne der jeweiligen Förderrichtlinien)
- Die Unterstützung bei der Vorbereitung und Einreichung von Förderanträgen für energetische Sanierungsmaßnahmen nach den jeweils einschlägigen BEG-EM- und KfW-Programmen (Antragsteller gegenüber BAFA und KfW bleibt der Nutzer selbst)
- Die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans oder Sanierungsleitfadens; erfolgt ausschließlich durch dazu anerkannte Energieeffizienz-Experten nach den jeweils geltenden Vorgaben der Förderinstitutionen
- Vermittlungsangebote für die Umsetzung von Bauvorhaben durch Bauunternehmer, Handwerker, Finanzdienstleister oder sonstige Dienstleister
Die nähere Ausgestaltung der einzelnen Dienstleistungen ergibt sich aus Ziffer 6 dieser AGB. Im Falle von Widersprüchen gehen die dortigen Leistungsbeschreibungen vor.
2.2.
Die Inanspruchnahme der Dienstleistungen ist insbesondere durch eine Online-Registrierung auf der Plattform des Unternehmens unter Angabe der erforderlichen Mindestangaben (Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) möglich. Einzelne Dienstleistungen können – soweit im Einzelfall angeboten – auch ohne Registrierung per E-Mail oder telefonisch beauftragt werden. Die Registrierung ist nicht zwingend, erleichtert jedoch die digitale Erfassung der für die Förderanträge erforderlichen Daten, die sichere Bereitstellung von Unterlagen sowie die Nachverfolgung des Bearbeitungsstandes. Registrierte Nutzer können darüber hinaus zusätzliche Funktionen und Services nutzen, soweit diese jeweils angeboten werden.
3. Fakultativer Registrierungsprozess
3.1.
Um ein Nutzerkonto zu erstellen, muss der Nutzer das 18. Lebensjahr vollendet haben. Der Registrierungsprozess kann nur erfolgreich durchgeführt werden, wenn die jeweils als Pflichtfelder gekennzeichneten Angaben vollständig und richtig gemacht werden. Der Registrierungsprozess umfasst folgende Schritte:
- Aufrufen der Registrierungsseite auf der Website des Unternehmens.
- Ausfüllen des Registrierungsformulars mit den notwendigen Pflichtangaben, wie Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer.
- Einreichen des ausgefüllten Formulars.
- Erhalt einer Bestätigungs-E-Mail von der Betreiberin der Plattform.
- Bestätigung des Erhalts dieser E-Mail durch den Nutzer.
Mit Abschluss dieser Schritte und der Bestätigung durch das Unternehmen kommt ein unentgeltliches Nutzungsverhältnis über das Nutzerkonto zustande. Die Registrierung für Unternehmen darf nur durch eine vertretungsberechtigte und als Ansprechpartner des Unternehmens namentlich genannte natürliche Person erfolgen. Das Unternehmen kann bei begründeten Zweifeln jederzeit einen geeigneten Identitäts- oder Vollmachtsnachweis verlangen.
3.2.
Im Rahmen des Registrierungsprozesses wird der Nutzer auf die Geltung dieser AGB hingewiesen und kann sie jederzeit unter https://energieeffizienzprofi.de/ueber-uns/agb/ in speicherbarer Form abrufen. Mit Abschluss seiner Registrierung bestätigt der Nutzer die Einbeziehung dieser AGB in das Nutzungsverhältnis. Vertragssprache ist deutsch.
3.3.
Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Registrierung des Nutzers zu löschen, wenn vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche oder unvollständige Angaben gemacht wurden, die Dienstleistungen missbräuchlich genutzt werden (etwa durch Spam-Versand oder unbefugte Zugriffe auf fremde Konten) oder wenn der Nutzer wiederholt gegen wesentliche Pflichten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verstößt. Zudem kann die Registrierung gelöscht werden, wenn der Nutzer sein Konto für einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten nicht genutzt hat. Die Betreiberin wird den Nutzer in diesen Fällen per E-Mail über die bevorstehende Löschung informieren und ihm eine Frist zur Stellungnahme einräumen. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
4. Zustandekommen nicht kostenpflichtiger Verträge
4.1.
Nicht kostenpflichtige Dienstleistungen des Unternehmens umfassen insbesondere allgemeine, nicht vertiefte Beratungsgespräche, Erstgespräche und die Bereitstellung allgemeiner Informationsmaterialien rund um die energetische Sanierung sowie die unverbindliche, kostenlose Erst-Prüfung, ob die vom Nutzer geplanten Maßnahmen und vorliegenden Handwerkerangebote nach den öffentlich zugänglichen Förderbedingungen grundsätzlich als förderfähig in Betracht kommen. Die Prüfung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der vom Nutzer mitgeteilten Informationen und ersetzt keine umfassende Energieberatung oder fachliche Detailprüfung.
4.2.
Ein Vertrag über die Inanspruchnahme nicht kostenpflichtiger Leistungen kommt zustande, wenn der Nutzer die Anfrage telefonisch, per E-Mail oder über das entsprechende Formular auf der Website des Unternehmens stellt und das Unternehmen diese Anfrage in Textform (z.B. per E-Mail) bestätigt. Mit Zugang der Bestätigung beim Nutzer ist der unentgeltliche Beratungsvertrag geschlossen. Dem Nutzer entstehen hierdurch keine Vergütungspflichten.
4.3.
Das Unternehmen behält sich das Recht vor, nicht kostenpflichtige Verträge jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu beenden, insbesondere wenn die kostenlosen Dienstleistungen missbräuchlich genutzt werden oder ein sachlicher Grund (z. B. Kapazitätsengpässe, Änderung des Leistungsangebots) vorliegt. Hierdurch bleiben bereits erbrachte unentgeltliche Leistungen unberührt.
5. Zustandekommen kostenpflichtiger Verträge
5.1.
Nachfolgende Dienstleistungen des Unternehmens sind kostenpflichtig:
- Die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans nach den jeweils geltenden Fördervorgaben
- Die Vorbereitung und fachliche Begleitung der Beantragung von Fördermitteln für die energetische Sanierung der Immobilie (insbesondere Erstellung der förderrechtlich erforderlichen Nachweise und Unterstützung bei der Antragstellung)
- Die Vermittlung von Angeboten für die Umsetzung von Bauvorhaben mit externen Bauunternehmern, Handwerkern, Finanzdienstleistern oder sonstigen Dienstleistern, soweit im Einzelfall vertraglich eine Vergütung des Unternehmens vereinbart ist
- Sonstige Energieberatungs- bzw. Ingenieursdienstleistungen
5.2.
Ein Vertrag über die Inanspruchnahme kostenpflichtiger Leistungen kommt wie folgt zustande: Das Unternehmen stellt Informationen zu Leistungen und Preisen dem Nutzer über die Plattform oder in Unterlagen bereit, die dem Nutzer übermittelt werden. Der Nutzer gibt sein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab, indem er das entsprechende Auftrags- bzw. Anfrageformular vollständig ausfüllt und über das Serviceportal oder per E-Mail an das Unternehmen übermittelt. Dem Unternehmen reicht eine Einreichung per E-Mail oder ein Klick in unserem Serviceportal „Ich bestelle kostenpflichtig“ aus. Das Unternehmen wird dieses Angebot prüfen und innerhalb angemessener Frist durch ausdrückliche Auftragsbestätigung in Textform, insbesondere per E-Mail, annehmen, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.
6. Inhalt der Dienstleistungen
6.1. Kostenlose Förderprüfung
Das Unternehmen bietet eine unverbindliche, kostenlose Prüfung an, um festzustellen, ob die vom Nutzer geplante Sanierungsmaßnahme und das hierzu vorliegende Handwerkerangebot nach den öffentlich zugänglichen Förderbedingungen grundsätzlich als förderfähig in Betracht kommt. Die Prüfung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der vom Nutzer bereitgestellten Unterlagen und Angaben und ersetzt keine umfassende Energieberatung oder detaillierte technische Prüfung der Maßnahme.
6.2. Die Beantragung von Fördermitteln für die energetische Sanierung der Immobilie
Das Unternehmen bietet Nutzern einen digitalen Förderservice zur Vorbereitung und Abwicklung von Förderanträgen für die energetische Sanierung im Rahmen der einschlägigen BEG-EM-Richtlinien und KfW-Programme. Das Unternehmen unterstützt den Nutzer beim gesamten administrativen Prozess, insbesondere bei der Zusammenstellung der für den Antrag erforderlichen Unterlagen, der Erstellung der förderrechtlichen Nachweise durch eine eingebundene Energieeffizienz-Expertin bzw. einen eingebundenen Energieeffizienz-Experten (EEE) sowie der fristgerechten Übermittlung der Antragsunterlagen über die Portale der Förderinstitutionen. Antragsteller gegenüber BAFA und KfW bleibt stets der Nutzer selbst.
Die eingebundenen EEE sind nach den jeweils geltenden Förderbedingungen zugelassen und fachlich unabhängig. Sie erbringen die für die Förderanträge zwingend erforderlichen Prüf- und Bestätigungsleistungen (insbesondere Technische Projektbeschreibung/BzA und Technischer Projektnachweis/BnD) in eigener fachlicher Verantwortung. Der digitale Service des Unternehmens bereitet diese Leistungen vor und unterstützt ihre Übermittlung, ersetzt sie jedoch nicht.
Im Service der Antragstellung für BAFA BEG EM Förderungen sind insbesondere folgende Leistungen enthalten:
- Fachliche Beschreibung der geplanten energetischen Maßnahme und der förderfähigen Ausgaben in der „Bestätigung zum Antrag“ / „gewerblichen Bestätigung zum Antrag“ beziehungsweise der „technischen Projektbeschreibung“ sowie Bestätigung der Einhaltung der technischen Mindestanforderungen gemäß der BEG-EM-Richtlinie für diese Maßnahme
- Prüfung der Herstellernachweise, Herstellerangaben und Fachunternehmererklärungen auf Übereinstimmung mit den technischen Mindestanforderungen
- Einreichung des Förderantrags im BAFA-Portal als bevollmächtigter Dritter im Namen des Nutzers sowie laufende Kommunikation mit der Behörde zwecks Rückfragen
- Erstellung der „Bestätigung nach Durchführung“ / „gewerblichen Bestätigung nach Durchführung“ beziehungsweise dem „technischen Projektnachweis“ der Umsetzung des geförderten Vorhabens und der förderfähigen Ausgaben und die Bestätigung der Einhaltung der technischen Mindestanforderungen für die Maßnahmen
- Übermittlung der die förderfähigen Ausgaben belegenden Rechnungen an das BAFA
Sämtliche förderrechtlich zwingenden Prüf- und Bestätigungsleistungen (insbesondere TMA-Prüfung, TPB/BzA und TPN/BnD) werden dabei persönlich durch die verantwortliche EEE-Person erbracht. Der digitale Prozess bereitet diese Leistungen lediglich vor und bildet sie technisch ab.
Im Service der Antragstellung für KfW Heizungsförderungen sind insbesondere folgende Leistungen enthalten:
- Fachliche Beschreibung der geplanten energetischen Maßnahme und der förderfähigen Ausgaben in der „Bestätigung zum Antrag“ / „gewerblichen Bestätigung zum Antrag“ beziehungsweise der „technischen Projektbeschreibung“ sowie Bestätigung der Einhaltung der technischen Mindestanforderungen gemäß der KfW-Richtlinien für diese Maßnahme
- Prüfung der Herstellernachweise, Herstellerangaben und Fachunternehmererklärungen auf Übereinstimmung mit den technischen Mindestanforderungen
- Berechnung der prognostizierten CO2-Einsparung auf Grundlage der vom Nutzer zur Verfügung gestellten Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre (Nichtwohngebäude)
- Erstellung der „Bestätigung nach Durchführung“ / „gewerblichen Bestätigung nach Durchführung“ beziehungsweise des „technischen Projektnachweises“ der Umsetzung des geförderten Vorhabens und der förderfähigen Ausgaben und die Bestätigung der Einhaltung der technischen Mindestanforderungen für die Maßnahmen
- Prüfung und Bestätigung, dass die Maßnahmen einem vorliegenden individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) entsprechen, soweit dieser vom Nutzer bereitgestellt wird
Der eigentliche Förderantrag im KfW-Portal ist von dem Nutzer als Antragsteller selbst einzureichen. Das Unternehmen und die eingebundene EEE-Person bereiten die hierfür erforderlichen Nachweise vor und stellen dem Nutzer die notwendigen Unterlagen zur Verfügung.
Da es sich um einen im Grundsatz digital organisierten Förderservice handelt, umfasst die Leistung des Unternehmens keine baubegleitenden Vor-Ort-Leistungen, keine bautechnische Überwachung vor Ort, keine Erstellung eines Lüftungskonzeptes oder vergleichbare planerische Sonderleistungen, sofern diese nicht ausdrücklich gesondert vereinbart wurden. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Ausführung der Bauleistungen sowie die Einhaltung der Förder-Richtlinien nach BEG-EM / KfW im eigenen Zuständigkeitsbereich verbleibt beim jeweils beauftragten Fachunternehmen bzw. beim Nutzer als Bauherr.
Förderrechtlich zwingende Prüf-, Planungs- und Bestätigungsleistungen, die nach den BEG-EM-Richtlinien und den einschlägigen KfW-Programmen von einem EEE persönlich zu erbringen sind, werden nicht auf den Nutzer oder die ausführenden Unternehmen verlagert, sondern von der verantwortlichen EEE-Person wahrgenommen. Der Nutzer ist dagegen dafür verantwortlich, alle für die Antragstellung und Nachweisführung erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen und die Umsetzung der Maßnahmen entsprechend den technischen und förderrechtlichen Vorgaben sicherzustellen.
Eine Haftung des Unternehmens für Baumängel oder sonstige Pflichtverletzungen der vom Nutzer beauftragten Fachunternehmen besteht nicht. Gesetzliche Haftungsregelungen für eigene Beratungs-, Prüf- und Dokumentationsleistungen des Unternehmens und der eingebundenen EEE bleiben unberührt.
Im Übrigen gelten die allgemeinen Haftungsregelungen nach Ziffer 12 dieser AGB.
Die notwendigen Informationen zur Antragstellung werden entweder in einem von dem Unternehmen zur Verfügung gestellten PDF-Formular oder in dem Online-Portal unter https://service.energieffizienzprofi.de vom Nutzer erfasst. Der Nutzer ist verpflichtet, sämtliche dort abgefragten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen. Soweit die Förderinstitutionen für bestimmte Dokumente derzeit eigenhändige Unterschriften verlangen, stellt das Unternehmen dem Nutzer diese Dokumente in entsprechender Form zur Verfügung. Maßgeblich sind insoweit die jeweils geltenden Formvorgaben der Förderinstitutionen. Muss ein Förderantrag aufgrund von unrichtigen, unvollständigen oder verspätet korrigierten Angaben des Nutzers oder seines Handwerkers zurückgenommen und erneut gestellt werden, kann das Unternehmen für den hierdurch entstehenden zusätzlichen Aufwand eine gesonderte, angemessene Vergütung verlangen. Diese wird dem Nutzer vorab in Textform angeboten.
Für die Förderkonditionen sind die jeweils maßgeblichen Förderrichtlinien und Programmbedingungen zum einschlägigen Stichtag maßgeblich, etwa der Tag der ersten Übergabe des Sanierungsfahrplans (iSFP) oder bei der Beantragung von Einzelmaßnahmen der Tag der Antragstellung (BAFA und KfW), soweit die jeweiligen Programme dies vorsehen. Das Unternehmen erbringt seine Leistungen auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Beauftragung und Antragstellung geltenden Förderbedingungen. Anpassungen an spätere Änderungen der Förderrichtlinien sind nicht geschuldet, können aber auf Wunsch des Nutzers gegen gesonderte Vergütung vereinbart werden. Das Unternehmen schuldet keine fortlaufende Überwachung möglicher, zukünftiger Programmänderungen oder lokaler Förderungen und ist nicht verpflichtet, den Nutzer auf solche Änderungen oder zusätzliche Fördermöglichkeiten hinzuweisen.
Wird ein durch das Unternehmen fachlich vorbereiteter und fristgerecht eingereichter Förderantrag allein aus Gründen abgelehnt, die in der Verantwortung des Unternehmens oder der eingebundenen EEE liegen (insbesondere fachliche Fehlbewertung der Förderfähigkeit bei zutreffenden Nutzerangaben), erstattet das Unternehmen dem Nutzer die für die konkrete Förderantragsleistung gezahlte Vergütung. Kein Rückerstattungsanspruch besteht insbesondere, wenn die Ablehnung darauf beruht, dass der Nutzer oder das von ihm beauftragte Fachunternehmen die technischen oder sonstigen Fördervoraussetzungen nicht einhält, Fördermittel aus haushaltsrechtlichen Gründen ausgeschöpft sind oder sich die Förderbedingungen nach Beauftragung wesentlich ändern.
Das Unternehmen ist berechtigt, die Erbringung noch ausstehender Dienstleistungen aus laufenden Verträgen vorläufig einzustellen, wenn fällige Vergütungsansprüche aus demselben Vertragsverhältnis trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung nicht beglichen werden. Weitergehende gesetzliche Rechte auf Zurückbehaltung oder Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.
6.3. Vermittlungsangebote für die Umsetzung von Bauvorhaben durch Bauunternehmer, Handwerker, Finanzdienstleister oder sonstige Dienstleister
Das Unternehmen stellt Nutzern auf der Plattform Informationen zu externen Dienstleistern zur Verfügung, die grundsätzlich für die Umsetzung ihrer Sanierungsprojekte in Betracht kommen. Auf dieser Grundlage kann das Unternehmen dem Nutzer auf Wunsch Kontakte vermitteln oder Angebote externer Dienstleister bzw. Kooperationspartner übermitteln.
Die Auswahl und Beauftragung eines Dienstleisters obliegt allein dem Nutzer. Verträge über Bau-, Handwerks-, Finanzierungs- oder sonstige Leistungen kommen ausschließlich zwischen dem Nutzer und dem jeweiligen externen Dienstleister zustande. Das Unternehmen wird nicht Vertragspartei dieser Verträge.
Die auf der Plattform dargestellten Profile, Informationen und Angebote externer Dienstleister beruhen regelmäßig auf deren eigenen Angaben. Das Unternehmen prüft diese Angaben nicht auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität und schuldet insbesondere keine Auswahl der „besten“ oder „günstigsten“ Dienstleister. Etwaige Ansprüche wegen Pflichtverletzungen aus den über die Plattform angebahnten Verträgen sind unmittelbar gegenüber dem jeweiligen Dienstleister geltend zu machen. Im Übrigen gelten die Haftungsregelungen nach Ziffer 12 dieser AGB.
6.4. Die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans
Das Unternehmen bietet Nutzern die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans für ihre Immobilie an. Soweit ein förderfähiger individueller Sanierungsfahrplan im Sinne der einschlägigen Förderprogramme (iSFP) beauftragt wird, erfolgt dessen Erstellung ausschließlich durch hierfür anerkannte Energieeffizienz-Expertinnen bzw. -Experten nach den jeweils geltenden fachlichen und förderrechtlichen Vorgaben.
Die Leistung umfasst insbesondere die Analyse der aktuellen energetischen Situation der Immobilie, die Ermittlung von Einsparpotenzialen, die fachliche Empfehlung geeigneter Sanierungsmaßnahmen in aufeinander abgestimmten Sanierungsschritten sowie die Erstellung eines schriftlichen Sanierungsfahrplans, der die empfohlenen Maßnahmen, deren zeitliche Reihenfolge und die wesentlichen technischen Eckdaten beschreibt.
Wird lediglich ein nicht förderfähiger Sanierungsleitfaden beauftragt, wird dies im Angebot ausdrücklich kenntlich gemacht. In diesem Fall dient der Fahrplan ausschließlich der allgemeinen energetischen Orientierung des Nutzers und begründet keine iSFP-Förderansprüche.
6.5.Energieberatungsdienstleitungen
Das Unternehmen bietet darüber hinaus entgeltliche Energieberatungs- und Ingenieurleistungen an, die über die reine Förderantragsunterstützung hinausgehen. Hierzu können insbesondere die Analyse und Optimierung des Energieverbrauchs von Immobilien, die Darstellung von konkreten Einsparpotenzialen sowie die Ausarbeitung technischer Konzepte zur Verbesserung der Energieeffizienz gehören. Art und Umfang der jeweiligen Beratungs- oder Ingenieurleistung sowie deren Vergütung ergeben sich aus dem individuellen Angebot und/oder der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Soweit für bestimmte Beratungsformate eine Anerkennung als Energieeffizienz-Experte oder sonstige besondere Qualifikation förder- oder berufsrechtlich erforderlich ist, werden diese Leistungen ausschließlich durch entsprechend qualifizierte Personen erbracht.
6.6. Unterauftragnehmer
Das Unternehmen ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Leistungspflichten gegenüber dem Nutzer bei Bedarf geeigneter Unterauftragnehmer zu bedienen. Soweit für bestimmte Leistungen (insbesondere förderrechtlich relevante Energieberatungs- und Bestätigungsleistungen) besondere Qualifikationsanforderungen gelten, setzt das Unternehmen hierfür nur entsprechend qualifizierte Personen ein.
7. Vertragsverhältnis mit externen Dienstleistern
7.1. Position des Unternehmens
Das Unternehmen agiert lediglich als Vermittler und wird nicht Vertragspartei. Es schuldet keinen Vermittlungserfolg, und die Erfüllung des Vertrages liegt allein beim externen Dienstleister. Die Externen sind unabhängig und handeln auf eigene Rechnung. Das Unternehmen übernimmt keine Verantwortung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung durch die externen Dienstleister.
7.2.
Das Unternehmen hat das Recht, dem Nutzer eine Liste mit Angeboten externer Dienstleister/Kooperationspartner zur Verfügung zu stellen, die mit dem Unternehmen in einem Kooperationsverhältnis stehen und die geeignet sind, das geplante Bauvorhaben umzusetzen.
7.3.
Die auf der Plattform veröffentlichten Angebote werden im Namen des jeweiligen Externen veröffentlicht. Das Unternehmen überprüft die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angebotsinformationen nicht. Entscheidet sich der Nutzer für einen bestimmten Externen, kann er einen Beratungstermin vereinbaren. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn sich beide Parteien nach dem Beratungstermin ausdrücklich einigen.
7.4.
Das Unternehmen arbeitet mit ausgewählten Handwerksbetrieben zusammen, die als erste Ansprechpartner des Nutzers für die praktische Umsetzung der Maßnahmen fungieren. Der Nutzer kann gegenüber dem Unternehmen ausdrücklich einen Handwerksbetrieb als seinen Ansprechpartner benennen und diesen bevollmächtigen, im erforderlichen Umfang Daten an das Unternehmen zu übermitteln, Rückmeldungen zum Stand der Maßnahmen zu geben und den gewünschten Service des Unternehmens im Namen des Nutzers zu initiieren. Das Unternehmen wird den Nutzer auf die Möglichkeit einer solchen Bevollmächtigung hinweisen. Der Inhalt der Vollmacht wird dokumentiert.
7.5.
Der Kunde erklärt insoweit sein Einverständnis, dass personenbezogene Daten im erforderlichen Umfang an den externen Dienstleister weitergegeben und von diesem verarbeitet werden dürfen. Dies umfasst alle Daten, die zur Erfüllung des Vertrages notwendig sind und dient der Qualitätssicherung und reibungslosen Projektabwicklung. Die Weitergabe und Verarbeitung erfolgt unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze und -bestimmungen.
8. Nutzungsregeln
8.1.
Der Nutzer ist verpflichtet, richtige und aktuelle Daten anzugeben und dem Unternehmen Änderungen seiner Daten unverzüglich mitzuteilen oder selbst zu aktualisieren. Eine Registrierung unter Pseudonymen oder fremden Namen ist nicht gestattet. Der Nutzer muss seine Zugangsdaten nebst Passwort geheim halten und vor unbefugtem Zugriff schützen. Bei Verlust der Zugangsdaten oder konkretem Missbrauchsverdacht ist das Unternehmen unverzüglich zu informieren. Der Nutzer haftet für alle Aktivitäten, die unter seinem Nutzer-Konto vorgenommen werden, soweit er diese durch schuldhafte Verletzung seiner Sorgfaltspflichten ermöglicht hat.
8.2.
Das Unternehmen kann natürliche oder juristische Personen vom zugelassenen Nutzerkreis ausschließen, wenn diese Beratungs- und/oder Vermittlungsleistungen anbieten, die die Betreiberin selbst oder über Dritte anbietet oder anbieten will. Dies betrifft insbesondere fachliche Tätigkeiten wie Bauplanung, Bauantragstellung, Baufinanzierung, Planungsberatung, Vermittlung von Fachleuten und Planern, sowie die Umsetzung und Vermittlung von Vertragspartnern für Bauvorhaben. Das Unternehmen kann bei Bedarf Benutzerkonten sperren. Die Entscheidung steht im billigen Ermessen des Unternehmens.
8.3.
Der Nutzer muss bei einem Vertragsabschluss über die Planung und/oder Umsetzung eines Sanierungsvorhabens mit dem Unternehmen oder einem von dem Unternehmen vermittelten externen Dienstleister seine Mitwirkungspflichten erfüllen. Dies umfasst insbesondere die unverzügliche, vollständige und wahrheitsgemäße Bereitstellung aller erforderlichen Angaben und Unterlagen sowie die zeitnahe Abstimmung von Terminen zur Förderung der Planung und Umsetzung sowie die Benennung zuständiger Ansprechpartner gegenüber dem Unternehmen und eingebundenen Dienstleistern. Verletzt der Nutzer schuldhaft seine Mitwirkungspflichten und entstehen dadurch Mehraufwand, Fristversäumnisse oder ein Verlust von Förderansprüchen, gehen die Folgen hiervon zulasten des Nutzers – Ziffer 12.5 gilt entsprechend.
8.4.
Der Nutzer stellt das Unternehmen, seine gesetzlichen Vertreter, deren Mitarbeitende und Erfüllungsgehilfen von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf einer schuldhaften Verletzung von Pflichten des Nutzers aus diesem Vertrag oder auf einem schuldhaften rechtswidrigen Verhalten des Nutzers beruhen. Die Freistellung umfasst auch die notwendigen, der Höhe nach angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung des Unternehmens. Zudem hat der Nutzer das Unternehmen im Falle der Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich zu informieren und alle für die Rechtsverteidigung relevanten Informationen und Materialien zur Verfügung zu stellen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
Wenn der Nutzer Pflichten aus dem Nutzungsverhältnis oder gesetzliche Vorschriften schuldhaft verletzt, kann das Unternehmen Inhalte löschen, den Zugang des Nutzers sperren oder das Profil löschen. Das Unternehmen informiert den Nutzer über ergriffene Maßnahmen in geeigneter Form. Ein Anspruch auf erneute Registrierung besteht nicht. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung und die Einleitung rechtlicher Schritte bleiben vorbehalten.
9. Rechteeinräumung
9.1.
Der Nutzer räumt dem Unternehmen an den von ihm auf die Plattform eingestellten Inhalten (z. B. hochgeladene Dokumente, eingegebene Objektdaten, übermittelte Unterlagen) ein unentgeltliches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht in dem Umfang ein, der für den Betrieb der Plattform und die Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlich ist.
9.2.
Das Nutzungsrecht gemäß Ziffer 9.1 wird für die Dauer des Nutzungsverhältnisses und darüber hinaus eingeräumt, soweit dies für die ordnungsgemäße Abwicklung, Archivierung und Nachweisführung (insbesondere im Rahmen von Förderverfahren) erforderlich ist. Nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses verarbeitet das Unternehmen die Daten des Nutzers ausschließlich auf gesetzlicher Grundlage. Die Bestimmungen der Datenschutzerklärung gelten entsprechend.
9.3.
Daten, die im Zusammenhang mit von Unternehmen oder Kooperationspartnern erbrachten Diensten erzeugt oder aufbereitet wurden, verbleiben im Eigentum des Unternehmens oder Kooperationspartners, wenn nicht anders schriftlich vereinbart wurde. Hiervon unberührt bleiben die Rechte des Nutzers an seinen eigenen personenbezogenen Daten nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
9.4.
Teilt der Nutzer dem Unternehmen freiwillig Ideen, Verbesserungsvorschläge, Kommentare oder sonstiges Feedback zur Plattform oder den angebotenen Diensten mit, räumt er dem Unternehmen das unentgeltliche, nicht ausschließliche Recht ein, dieses Feedback für interne Zwecke (insbesondere Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Plattform) zu nutzen. Eine darüber hinausgehende kommerzielle Verwertung oder Weitergabe an Dritte bedarf der gesonderten Zustimmung des Nutzers.
10. Vergütung
10.1.
Der Nutzer ist verpflichtet, für kostenpflichtige Leistungen die vereinbarte Vergütung zu bezahlen. Vor der erstmaligen Inanspruchnahme einer kostenpflichtigen Leistung wird der Nutzer über die Vergütungspflicht und über Art und Höhe der Vergütung informiert. Bei langfristigen Verträgen (Dauerschuldverhältnissen) kann das Unternehmen eine Anpassung der Vergütung mit einer Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen in Textform ankündigen, wenn hierfür ein sachlicher Grund vorliegt (z. B. gestiegene Kosten für Personalaufwand oder Systeminfrastruktur). Der Nutzer ist in diesem Fall berechtigt, das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen. Vorauszahlungen bleiben für den vorauszahlungsdeckenden Zeitraum von Erhöhungen unberührt.
10.2.
Die Zahlung erfolgt über die jeweils angebotenen Zahlungsarten. Die Betreiberin behält sich vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen. Die Rechnungsstellung dem Nutzer gegenüber erfolgt in elektronischer Form, z.Zt. im „PDF-Format“ über das Benutzerkonto oder per E-Mail. Die Rechnung enthält alle gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben nach § 14 UStG.
10.3.
Rechnungsbeträge sind bei Erhalt der Rechnung fällig und innerhalb von 14 Kalendertagen auf das vom Unternehmen angegebene Konto zu bezahlen.
Unternehmer müssen Einwendungen gegen die Höhe der in Rechnung gestellten Beträge innerhalb eines Monats nach Erhalt der Rechnung oder Abbuchung der beanstandeten Rechnungsbeträge erheben. Nach Ablauf der Frist wird die Rechnungshöhe anerkannt. Das Unternehmen hat das Recht, vor der Leistungserbringung eine angemessene Anzahlung vom Nutzer zu verlangen.
Für zusätzliche, Änderungs- oder Wiederholungsleistungen, die der Nutzer zu vertreten hat, sowie für Mehraufwand, der durch unrichtige oder unvollständige Angaben des Nutzers entsteht, gilt ein Stundensatz von 100 €/Stunde zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist. Wenn während der Planung oder Umsetzung des Sanierungsvorhabens zusätzliche Leistungen erforderlich werden, die den ursprünglich kalkulierten Umfang erheblich übersteigen und eine neue geistige Leistung erfordern, hat das Unternehmen Anspruch auf ein zusätzliches, angemessenes Honorar. Änderungen, die das Unternehmen zu vertreten hat oder die als Nacherfüllungsmaßnahmen gelten, sind davon ausgenommen. Vergütungen für Externe werden direkt mit diesen abgewickelt, das Unternehmen ist nicht für die Einziehung oder Entgegennahme verantwortlich.
10.4.
Kommt der Nutzer einer fälligen Zahlungsverpflichtung trotz textlicher Mahnung und angemessener Nachfrist nicht nach, ist das Unternehmen berechtigt, noch nicht abgeschlossene Verfahrensschritte – einschließlich einer bereits vorbereiteten oder noch nicht eingereichten Antragstellung bei der Förderstelle – vorläufig zurückzuhalten oder einen bereits eingereichten Antrag zurückzuziehen. Das Unternehmen weist den Nutzer in der Mahnung ausdrücklich auf diese Konsequenz hin. Für Nachteile, die dem Nutzer durch den Rückzug eines Förderantrags infolge seines Zahlungsverzugs entstehen (insbesondere Fristversäumnisse oder Verfall von Förderzusagen), haftet das Unternehmen nicht.
11. Nutzungsvertrag/ Vertragsdauer
11.1.
Der Nutzungsvertrag ist jederzeit von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung kündbar. Davon unberührt bleibt das Recht der Parteien, das Vertragsverhältnis durch außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund zu beenden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der kündigenden Partei die Fortsetzung des Nutzungsverhältnisses unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen bis zum Ende der Vertragslaufzeit nicht zugemutet werden kann. Laufende kostenpflichtige Einzelaufträge bleiben von der Kündigung des Nutzungsvertrags unberührt; für sie gilt Ziffer 11.2.
11.2.
Die Kündigung des Nutzungsvertrages lässt etwaig gesondert abgeschlossene Verträge zwischen dem Nutzer und Unternehmen oder von Unternehmen vermittelte Vertragsverhältnisse zwischen dem Nutzer und Externen unberührt. Laufende Förderantragsverfahren, für die bereits eine Beauftragung erfolgt ist, werden auf Wunsch des Nutzers nach Maßgabe des jeweiligen Einzelauftrags zu Ende geführt.
11.3.
Kündigungen bedürfen der Textform.
11.4.
Mit Beendigung des Nutzungsverhältnisses werden Nutzerkonto sowie Profil des Nutzers einschließlich aller dort hinterlegten Informationen (z.B. persönliche Nachrichten, Profilinformationen, Bilddatei) gelöscht, soweit und solange die Betreiberin nicht aus rechtlichen Gründen zur Speicherung dieser Daten verpflichtet ist. Daten, welche im Zusammenhang mit bereits erbrachten entgeltlichen oder unentgeltlichen Diensten der Betreiberin oder ihrer Kooperationspartner erhoben wurden, werden erst nach Ablauf der gesetzlichen Verjährungs- und Aufbewahrungsfristen gelöscht. Dies umfasst insbesondere steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten nach § 147 AO (bis zu 10 Jahre) sowie förderrechtliche Nachweispflichten nach den einschlägigen BEG-EM- und KfW-Programmbedingungen.
Das Recht des Nutzers auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Datenportabilität nach den Bestimmungen der DSGVO (insbesondere Art. 15, 16, 17, 20 DSGVO) bleibt unberührt. Nähere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Unternehmens. Eine darüber hinausgehende Herausgabe von nicht-personenbezogenen Inhalten (z. B. plattformseitig erstellte Auswertungen oder Dokumentationen) besteht nicht.
12. Haftung
12.1.
Das Unternehmen übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der vom Nutzer bereitgestellten Unterlagen und Daten. Der Nutzer bleibt für deren Inhalt verantwortlich. Für Leistungen der vom Nutzer eigenständig beauftragten Sonderfachleute (insbesondere Handwerker, Planer, Rechtsberater) ist das Unternehmen nicht verantwortlich.
12.2.
Das Unternehmen haftet nicht für die ordnungsgemäße Leistungserbringung oder für Schäden aus Verträgen, die der Nutzer mit vom Unternehmen vermittelten oder auf der Plattform gelisteten externen Dienstleistern schließt. Etwaige Ansprüche wegen Pflichtverletzungen aus solchen Verträgen sind unmittelbar gegenüber dem jeweiligen Drittanbieter geltend zu machen.
12.3.
Das Unternehmen bemüht sich um einen möglichst störungsfreien Betrieb der Plattform, kann aber keine lückenlose Verfügbarkeit garantieren. Der Zugang kann insbesondere aufgrund von Wartungsarbeiten, Kapazitätsbelangen oder Ereignissen, die nicht im Verantwortungsbereich des Unternehmens liegen, vorübergehend eingeschränkt oder unterbrochen werden.
12.4.
Das Unternehmen und seine gesetzlichen Vertreter haften unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei der Übernahme von Garantien sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet das Unternehmen nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Bei unentgeltlichen Diensten ist die Haftung für Sach- und Rechtsmängel ausgeschlossen. Das Unternehmen haftet nicht für die Vollständigkeit, Geeignetheit, Aktualität und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen oder automatisierten Prozesse.
12.5.
Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Beantragung von Fördermitteln alle Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen und die einschlägigen Vorgaben der Förderinstitutionen (insbesondere zum Vorhabensbeginn) zu beachten. Er haftet für Schäden, die daraus entstehen, dass er unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder entgegen den einschlägigen Förderrichtlinien mit der Maßnahme vor Antragstellung beginnt. In diesen Fällen trägt er insbesondere das Risiko einer teilweisen oder vollständigen Ablehnung oder Rückforderung der Förderung.
13. Abtretung und Aufrechnung
Die Abtretung von Ansprüchen des Nutzers gegen das Unternehmen an Dritte ist nur mit Zustimmung des Unternehmens in Textform gestattet. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Nutzer nur zu, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Das Zurückbehaltungsrecht, insbesondere die Einrede des nicht erfüllten Vertrages nach § 320 BGB, bleibt davon unberührt.
14. Widerrufsrecht
Schließt der Nutzer mit dem Unternehmen den Vertrag zu einem Zweck, der weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, steht dem Nutzer als Verbraucher (§ 13 BGB) ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die vollständige Widerrufsbelehrung einschließlich des Muster-Widerrufsformulars wird dem Nutzer vor Abgabe seiner Vertragserklärung in Textform gesondert zur Verfügung gestellt und ist jederzeit unter Widerrufsbelehrung abrufbar.
15. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Nutzers erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der Datenschutzerklärung des Unternehmens. Diese wird dem Nutzer im Rahmen der Registrierung in Textform zugänglich gemacht und ist jederzeit unter Datenschutz in der jeweils geltenden Fassung abrufbar.
16. Alternative Streitbeilegung
16.1.
Das Unternehmen nimmt an keinem Streitschlichtungsverfahren teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
16.2.
Das Unternehmen ist nicht dazu verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen und nimmt auch nicht freiwillig daran teil.
17. Schlussbestimmungen
17.1.
Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
17.2.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
17.3.
Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, die ein Handelsgewerbe betreiben, oder mit solchen natürlichen oder juristischen Personen, die durch Eintragung im Handelsregister oder durch Gesetz solchen Kaufleuten gleichgestellt sind, ist Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund, Balve.
17.4.
Sollten Vereinbarungen, die in diesem Vertrag getroffen worden sind, ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt, soweit vorhanden, die gesetzliche Regelung; ist eine solche nicht vorhanden oder wäre das Ergebnis für eine Partei unzumutbar, vereinbaren die Parteien, eine wirksame Regelung zu treffen, die der Intention der Vertragsparteien am nächsten kommt.
Stand 03/2026