Nicht nur Heizung und Dämmung:
2026 Förderungen für Smart Home & Co.
Durchschnittlich
1.100 €
Zuschuss sichern 1
Durchschnittlich
1.100 €
Die aktuellen 2026 BAFA- und KfW-Förderungen für Lüftungsanlagen, Smart Home und Co.
Neben Heizung, Dämmung und dem Tür- und Fenstertausch fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) weitere Maßnahmen zur Energieeffizienz. Dazu zählen zum Beispiel Sonnenschutz, Lüftungsanlagen, Smart Home und weitere Anlagentechnik. Der Fördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Kosten, also von Handwerker- und Materialkosten. Fachplanung und Antragstellung durch einen Energieeffizienz-Experten werden zusätzlich mit 50 % gefördert.
Auch die Optimierung Ihrer bestehenden Heizung wird mit 15 % gefördert – zum Beispiel der hydraulische Abgleich oder der Austausch alter Heizungspumpen. Oft ein kleiner Aufwand mit spürbarer Wirkung auf den Verbrauch. Wird an einer Biomasseheizung ein Filter zur Reduzierung des Feinstaubs eingebaut, sind es sogar 50 %.
Stand 2026: Zum 21.07.2026 wurde die Bundesförderung neu geregelt. Für diese Maßnahmen bleibt der Fördersatz bei 15 %. Die Angaben hier berücksichtigen den aktuellen Stand und können sich im Detail ändern.
Bei Maßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik kann Ihr Fördersatz mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) höher ausfallen. Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten liegt bei 30.000 Euro pro Wohneinheit, mit iSFP bei 60.000 Euro. Für den Teil über 30.000 Euro steigt der Fördersatz auf 20 %. Welcher Zuschuss für Sie herauskommt, hängt von der Maßnahme ab – wir berechnen ihn individuell oder Sie nutzen unseren Förderrechner.
¹ Durchschnitt basierend auf unserer 25-jährigen Erfahrung in der Beantragung von Fördermitteln für energetische Sanierung.
Gut zu
wissen
Gut zu wissen!
Bei vielen dieser Maßnahmen schreibt der Staat einen Energieeffizienz-Experten für Beratung und Antragstellung vor. Diese Rolle übernehmen wir für Sie: Energie Effizienz Profi (EEP) berät Sie, erstellt bei Bedarf den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) und stellt den Antrag – deutschlandweit und innerhalb von 48 Stunden. Die Kosten dafür werden zu 50 % vom Staat übernommen.
So leicht geht‘s:
2.
Sie teilen Hausdaten und Dokumente digital.
3.
Wir stellen den Förderantrag in nur 48 Stunden.
4.
Bis zur Auszahlung der Fördermittel sind wir an Ihrer Seite.
Wir vermitteln Sie gern unverbindlich an lokale Handwerksprofis aus unserem Netzwerk.
Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot für Ihr Vorhaben. Dazu benötigen wir nur ein paar Angaben zu Ihrem Sanierungsprojekt und Ihre Kontaktdaten.
Sie können auch ohne Handwerkerangebot die Förderhöhe berechnen und das Angebot später zur Prüfung nachreichen.
Hinweis:
Ohne Angebot müssen Sie die Sanierungskosten möglichst genau schätzen.
Eine Sanierung gilt auch dann schon als begonnen, wenn eine Anzahlung geleistet oder das Handwerkerangebot ohne eine aufschiebende Bedingung schriftlich akzeptiert wurde.
Nur verklickt?
Weiteres Gebäude?
Nur verklickt?
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Hinweis:
Neben dem Angebot können auch Produktdatenblätter und weitere Informationen hochgeladen werden. Zulässig sind gängige Bilddateien und PDF-Dateien.
Weitere Dateien hochladen
Hiermit sind alle Kosten gemeint, die rund um die förderfähige Maßnahme anfallen. Dazu zählen Lohn- und Materialkosten, aber auch Kosten für Putz- oder Malerarbeiten. Planen Sie mehrere Maßnahmen, sind hier die Gesamtkosten einzutragen.
Nur vertippt?
Weiteres Gebäude?
Ausschlaggebend ist, wie das Gebäude überwiegend genutzt wird. Ein Haus mit 80% Wohnfläche und 20% Gewerbefläche zählt beispielsweise als Wohngebäude.
Als Wohneinheit gilt eine abgeschlossene Wohnung (eigener Zugang, Kochgelegenheit, fließend Wasser und Toilette), die zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und bestimmt ist. Einliegerwohnungen zählen als separate Wohneinheiten, wenn sie abgeschlossen sind. Einfamilienhäuser zählen als 1 Wohneinheit.
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) zeigt den energetischen Zustand des Gebäudes und sinnvolle Sanierungsmaßnahmen auf. Dafür muss das Gebäude vor Ort im Rahmen einer zertifizierten Energieberatung besichtigt werden. Ein iSFP ist nicht verpflichtend für eine Förderung.
Tipp: Wenn Sie verschiedene Varianten berechnen möchten, empfehlen wir Ihnen unseren Förderrechner. Er gibt Ihnen sofort einen Überblick über mögliche Förderhöhen – für beliebig viele Szenarien, direkt und kostenlos.
Bitte senden Sie Rückfragen oder ergänzende Informationen direkt per E-Mail an beratung@energieeffizienzprofi.de. Dieses Formular ist nur für neue Förderanfragen vorgesehen.
Die aktuellen Förderrichtlinien 2026 im Überblick
Fast alle energetischen Sanierungsmaßnahmen am Gebäude. Dazu gehören zum Beispiel die Dach-, oder Fassadendämmung, der Tausch von Türen und Fenstern, effiziente Smart Home Komponenten, Heizungstausch oder Lüftungsanlagen. Wichtig zu wissen: Die Handwerkerangebote unterliegen strengen Förderrichtlinien und müssen zwingend die Voraussetzungen des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) erfüllen.
Bei Energie Effizienz Profi prüfen wir Ihre Handwerkerangebote innerhalb von 24 Stunden kostenlos auf Förderfähigkeit.
Bei selbstgenutzten Immobilien liegt der Zuschuss für den Heizungstausch zwischen 50 % und 70 %, je nach Effizienz der neuen Anlage und eigenem Jahreseinkommen. Für alle anderen Maßnahmen liegt der Zuschuss bei 15%, bzw. bei 20 % mit einer individuellen Energieberatung (individueller Sanierungsfahrplan).
Nein, das ist nicht möglich. Mit der Umsetzung darf bis zur Bestätigung der Förderung nicht begonnen werden.
Jede:r Wohneigentümer:in in Deutschland. Die Antragstellung muss jedoch über einen zertifizierten Energie Effizienz Experten erfolgen.
Energie Effizienz Profi bietet diesen Service inklusive Beratung und Antragstellung einfach, deutschlandweit und in 48 Stunden an. Der Service wird ebenfalls zu 50% gefördert.
Für den Bundeshaushalt 2025 ist ein Fördertopf in Höhe von 16 Mrd. Euro beschlossen worden. Bis zum Ende der Fördermittel können Anträge gestellt werden.
Ja. Pro Wohneinheit werden maximal 30.000 Euro gefördert. Mit einem sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan lässt sich die Maximalsumme auf 60.000 Euro erhöhen. Der Sanierungsfahrplan kann durch einen zertifizierten Energie Effizienz Experten erstellt werden.
In den meisten Fällen ja. Eine Entscheidung sollte aber immer erst nach fachlicher Beratung erfolgen.
Die Mittel sind für das sogenannte Programm „Förderungen für effiziente Maßnahmen (BEG)“ vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bereitgestellt.
Lokale Ingenieurbüros und Energieberater rechnen in der Regel individuell nach Aufwand ab und können sich daher stark in den Preisen unterscheiden.
Energie Effizienz Profi bietet die Antragstellung zum pauschalen Eigenanteil von 299,- Euro inklusive Umsatzsteuer an.
Die Unterlagen können als Scan per E-Mail gesendet werden. Es ist auch ausreichend, diese in einer hohen Auflösung abzufotografieren. Folgende Formate sind gestattet:
PNG, JPG/JPEG, TIFF, PDF.
Die Zusendung per Post ist selbstverständlich gestattet, kann den Prozess aber unnötig verlangsamen.
Achtung
Auf die Reihenfolge kommt’s an
Wichtig für Ihre Förderung: Der Antrag muss beim Bund eingehen, bevor Sie den Sanierungsauftrag vergeben. Wird zuerst gebaut, entfällt der Anspruch auf den Zuschuss. Planung und Angebote dürfen Sie vorab erledigen.
Damit dabei nichts schiefgeht, übernehmen wir die Antragstellung für Sie – innerhalb von 48 Stunden. Sprechen Sie uns einfach an.
Bis zu 15 % Förderzuschuss
Smart Home
Bis zu
15 %
Lüftungsanlagen
Einbau, Austausch und Optimierung von Lüftungsanlagen werden zu 15% gefördert.
Bis zu
15 %
Sonnenschutz
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