Nachhaltige Heizung – stichhaltige Förderung.
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Die neuen 2026 BAFA- und KfW-Förderungen für den Heizungstausch
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördern 2026 den Heizungstausch mit einem Zuschuss von bis zu 80 % der förderfähigen Kosten. Wer eine alte, ineffiziente Heizung gegen ein umweltfreundliches System wie eine Wärmepumpe tauscht, erhält bei selbstgenutztem Wohneigentum einen Fördersatz von 30 %. Je nach Einkommen und Heizsystem steigt dieser Satz auf bis zu 70 %, bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro auf bis zu 80 %. Förderfähig sind zum Beispiel Handwerker- und Materialkosten.
Zusätzlich werden 50 % der Kosten für Fachplanung und Antragstellung durch einen Energieeffizienz-Experten gefördert.
Stand 2026: Zum 21.07.2026 wurde die Bundesförderung neu geregelt. Der Zuschuss für den Heizungstausch richtet sich jetzt stärker nach Einkommen – Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen werden besonders unterstützt. Die Angaben hier berücksichtigen den aktuellen Stand und können sich im Detail ändern.
Folgende Heizsysteme werden gefördert:
- Wärmepumpen
- Solarthermische Anlagen
- Biomasseheizungen
- Wasserstofffähige Heizungen (Investitionsmehrkosten)
- Brennstoffzellenheizungen
- Innovative Heizungstechnik
- Errichtung, Umbau, Erweiterung eines Gebäudenetzes
- Gebäudenetzanschluss
- Wärmenetzanschluss
Warum sich frühzeitige Planung lohnt:
Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten für den Heizungstausch sinkt ab dem 01.02.2027 alle sechs Monate – von 28.000 Euro schrittweise auf 22.000 Euro im Jahr 2030. Wer früher plant, sichert sich die höhere Grenze und damit den höheren möglichen Zuschuss.
Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten liegt bei 28.000 Euro pro Wohneinheit. So sind je nach Fördersatz bis zu 22.400 Euro Zuschuss möglich. Welcher Betrag für Sie herauskommt, hängt von Einkommen, Heizsystem und Kosten ab – wir berechnen ihn individuell oder Sie nutzen den Förderrechner.
¹ Durchschnitt basierend auf unserer 25-jährigen Erfahrung in der Beantragung von Fördermitteln für energetische Sanierung.
Gut zu
wissen!
Die Antragstellung für den staatlichen Zuschuss muss über einen Energieeffizienz-Experten erfolgen. Energie Effizienz Profi bietet dieses deutschlandweit als einfachen Service an. Die Antragstellung wird sogar innerhalb von 48 Stunden umgesetzt. Dieser Service beinhaltet sowohl die Beratung als auch die Unterstützung bei der Antragstellung und wird ebenfalls mit 50 Prozent gefördert.
Wir vermitteln Sie gern unverbindlich an lokale Handwerksprofis aus unserem Netzwerk.
Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot für Ihr Vorhaben. Dazu benötigen wir nur ein paar Angaben zu Ihrem Sanierungsprojekt und Ihre Kontaktdaten.
Sie können auch ohne Handwerkerangebot die Förderhöhe berechnen und das Angebot später zur Prüfung nachreichen.
Hinweis:
Ohne Angebot müssen Sie die Sanierungskosten möglichst genau schätzen.
Eine Sanierung gilt auch dann schon als begonnen, wenn eine Anzahlung geleistet oder das Handwerkerangebot ohne eine aufschiebende Bedingung schriftlich akzeptiert wurde.
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Weiteres Gebäude?
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Hinweis:
Neben dem Angebot können auch Produktdatenblätter und weitere Informationen hochgeladen werden. Zulässig sind gängige Bilddateien und PDF-Dateien.
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Hiermit sind alle Kosten gemeint, die rund um die förderfähige Maßnahme anfallen. Dazu zählen Lohn- und Materialkosten, aber auch Kosten für Putz- oder Malerarbeiten. Planen Sie mehrere Maßnahmen, sind hier die Gesamtkosten einzutragen.
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Ausschlaggebend ist, wie das Gebäude überwiegend genutzt wird. Ein Haus mit 80% Wohnfläche und 20% Gewerbefläche zählt beispielsweise als Wohngebäude.
Als Wohneinheit gilt eine abgeschlossene Wohnung (eigener Zugang, Kochgelegenheit, fließend Wasser und Toilette), die zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und bestimmt ist. Einliegerwohnungen zählen als separate Wohneinheiten, wenn sie abgeschlossen sind. Einfamilienhäuser zählen als 1 Wohneinheit.
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) zeigt den energetischen Zustand des Gebäudes und sinnvolle Sanierungsmaßnahmen auf. Dafür muss das Gebäude vor Ort im Rahmen einer zertifizierten Energieberatung besichtigt werden. Ein iSFP ist nicht verpflichtend für eine Förderung.
Tipp: Wenn Sie verschiedene Varianten berechnen möchten, empfehlen wir Ihnen unseren Förderrechner. Er gibt Ihnen sofort einen Überblick über mögliche Förderhöhen – für beliebig viele Szenarien, direkt und kostenlos.
Bitte senden Sie Rückfragen oder ergänzende Informationen direkt per E-Mail an beratung@energieeffizienzprofi.de. Dieses Formular ist nur für neue Förderanfragen vorgesehen.
So leicht geht‘s:
2.
Sie teilen Hausdaten und Dokumente digital.
3.
Wir stellen den Förderantrag in nur 48 Stunden.
4.
Bis zur Auszahlung der Fördermittel sind wir an Ihrer Seite.
Die aktuellen Förderungen 2026 für den Heizungstausch
Der Austausch alter, ineffizienter Heizsysteme gegen moderne, umweltfreundlichere Alternativen:
- Wärmepumpen
- Solarthermische Anlagen
- Biomasseheizungen
- Wasserstofffähige Heizungen (Investitionsmehrkosten)
- Brennstoffzellenheizung
- Innovative Heizungstechnik
- Errichtung, Umbau, Erweiterung Gebäudenetz
- Gebäudenetzanschluss
- Wärmenetzanschluss
Bei selbstgenutzten Immobilien liegt der Zuschuss für den Heizungstausch zwischen 30 % und 70 %, je nach Effizienz der neuen Anlage und eigenem Jahreseinkommen.
Nein, das ist nicht möglich. Mit der Umsetzung darf bis zur Bestätigung der Förderung nicht begonnen werden.
Jede:r Wohneigentümer:in in Deutschland.
Für den Bundeshaushalt 2025 ist ein Fördertopf in Höhe von 16 Mrd. Euro beschlossen worden. Bis zum Ende der Fördermittel können Anträge gestellt werden.
Ja. Pro Wohneinheit werden maximal 30.000 Euro gefördert.
In den meisten Fällen ja. Eine Entscheidung sollte aber immer erst nach fachlicher Beratung erfolgen.
Ja. Beim Heizungstausch in einer selbstgenutzten Wohnimmobilie, mit einem Einkommen unter 40.000 Euro pro Jahr, gibt es beispielsweise einen Zuschuss vom Staat von 70 %. Der geringste Förderzuschuss liegt bei 30 %.
Die Mittel sind für das sogenannte Programm „Förderungen für effiziente Maßnahmen (BEG)“ vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bereitgestellt.
Die Unterlagen können als Scan per E-Mail gesendet werden. Es ist auch ausreichend, diese in einer hohen Auflösung abzufotografieren. Folgende Formate sind gestattet:
PNG, JPG/JPEG, TIFF, PDF.
Die Zusendung per Post ist selbstverständlich gestattet, kann den Prozess aber unnötig verlangsamen.
Die Energieberatung durch unsere zertifizierten Energieeffizienz-Experten wird zu 50 % gefördert.
Bis zu 40 % Förderzuschuss
Wärmepumpe:
Mit Umgebungsenergie
25 %
Solarthermie:
mit Sonnenenergie
Bis zu
20 %
Biomasse:
die Ergänzungslösung
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