Nicht nur Heizung und Dämmung:
2025 Förderungen für Smart Home & Co.
Durchschnittlich
1.100 €
Zuschuss sichern 1
Durchschnittlich
1.100 €
Die neuen 2025 BAFA & KfW Förderungen für Lüftungsanlagen, Smart Home & Co.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet in 2025 eine Förderung, mit der – neben den Förderungen für Heizung, Dämmung, Tür- und Fenstertausch – auch bis zu 20 % der förderfähigen Kosten für beispielsweise Sonnenschutz, Lüftungsanlagen, efficiency Smart Home, Anlagentechnik (außer Heizung) und Heizungsoptimierung übernommen werden. Förderfähige Kosten sind zum Beispiel Handwerker- und Materialkosten. Zusätzlich werden 50 % der Kosten für Fachplanung und Antragstellung eines Energieeffizienz-Experten gefördert.
Um in den Genuss der maximalen Förderung von 20 % zu kommen, ist ein individueller Sanierungsfahrplan erforderlich. Dieser wird im Rahmen einer persönlichen Beratung durch einen zertifizierten Energieeffizienz-Experten erstellt und bildet die Grundlage für eine systematische und effektive Sanierungsstrategie.
Der Förderzuschuss ist auf höchstens 60.000 € pro Wohneinheit begrenzt. Auf diese Weise können bis zu 12.000 € durch den Förderzuschuss eingespart werden.
¹ Durchschnitt basierend auf unserer 25-jährigen Erfahrung in der Beantragung von Fördermitteln für energetische Sanierung.
Gut zu
wissen!
Gut zu wissen!
So leicht geht‘s:
2.
Sie teilen Hausdaten und Dokumente digital.
3.
Wir stellen den Förderantrag in nur 48 Stunden.
4.
Bis zur Auszahlung der Fördermittel sind wir an Ihrer Seite.
Wir vermitteln Sie gern unverbindlich an lokale Handwerksprofis aus unserem Netzwerk.
Sie können auch ohne Handwerkerangebot die Förderhöhe berechnen und das Angebot später zur Prüfung nachreichen.
Hinweis:
Ohne Angebot müssen Sie die Sanierungskosten möglichst genau schätzen.
Eine Sanierung gilt auch dann schon als begonnen, wenn eine Anzahlung geleistet oder das Handwerkerangebot ohne eine aufschiebende Bedingung schriftlich akzeptiert wurde.
Nur verklickt?
Weiteres Gebäude?
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Hinweis:
Neben dem Angebot können auch Produktdatenblätter und weitere Informationen hochgeladen werden. Zulässig sind gängige Bilddateien und PDF-Dateien.
Weitere Dateien hochladen
Hiermit sind alle Kosten gemeint, die rund um die förderfähige Maßnahme anfallen. Dazu zählen Lohn- und Materialkosten, aber auch Kosten für Putz- oder Malerarbeiten. Planen Sie mehrere Maßnahmen, sind hier die Gesamtkosten einzutragen.
Nur vertippt?
Weiteres Gebäude?
Ausschlaggebend ist, wie das Gebäude überwiegend genutzt wird. Ein Haus mit 80% Wohnfläche und 20% Gewerbefläche zählt beispielsweise als Wohngebäude.
Als Wohneinheit gilt eine abgeschlossene Wohnung (eigener Zugang, Kochgelegenheit, fließend Wasser und Toilette), die zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und bestimmt ist. Einliegerwohnungen zählen als separate Wohneinheiten, wenn sie abgeschlossen sind. Einfamilienhäuser zählen als 1 Wohneinheit.
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) zeigt den energetischen Zustand des Gebäudes und sinnvolle Sanierungsmaßnahmen auf. Dafür muss das Gebäude vor Ort im Rahmen einer zertifizierten Energieberatung besichtigt werden. Ein iSFP ist nicht verpflichtend für eine Förderung.
Die neuen Förderrichtlinien 2025 im Überblick
Fast alle energetischen Sanierungsmaßnahmen am Gebäude. Dazu gehören zum Beispiel die Dach-, oder Fassadendämmung, der Tausch von Türen und Fenstern, effiziente Smart Home Komponenten, Heizungstausch oder Lüftungsanlagen. Wichtig zu wissen: Die Handwerkerangebote unterliegen strengen Förderrichtlinien und müssen zwingend die Voraussetzungen des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) erfüllen.
Bei Energie Effizienz Profi prüfen wir Ihre Handwerkerangebote innerhalb von 24 Stunden kostenlos auf Förderfähigkeit.
Bei selbstgenutzten Immobilien liegt der Zuschuss für den Heizungstausch zwischen 50 % und 70 %, je nach Effizienz der neuen Anlage und eigenem Jahreseinkommen. Für alle anderen Maßnahmen liegt der Zuschuss bei 15%, bzw. bei 20 % mit einer individuellen Energieberatung (individueller Sanierungsfahrplan).
Nein, das ist nicht möglich. Mit der Umsetzung darf bis zur Bestätigung der Förderung nicht begonnen werden.
Jede:r Wohneigentümer:in in Deutschland. Die Antragstellung muss jedoch über einen zertifizierten Energie Effizienz Experten erfolgen.
Energie Effizienz Profi bietet diesen Service inklusive Beratung und Antragstellung einfach, deutschlandweit und in 48 Stunden an. Der Service wird ebenfalls zu 50% gefördert.
Für den Bundeshaushalt 2025 ist ein Fördertopf in Höhe von 16 Mrd. Euro beschlossen worden. Bis zum Ende der Fördermittel können Anträge gestellt werden.
Ja. Pro Wohneinheit werden maximal 30.000 Euro gefördert. Mit einem sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan lässt sich die Maximalsumme auf 60.000 Euro erhöhen. Der Sanierungsfahrplan kann durch einen zertifizierten Energie Effizienz Experten erstellt werden.
In den meisten Fällen ja. Eine Entscheidung sollte aber immer erst nach fachlicher Beratung erfolgen.
Die Mittel sind für das sogenannte Programm „Förderungen für effiziente Maßnahmen (BEG)“ vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bereitgestellt.
Lokale Ingenieurbüros und Energieberater rechnen in der Regel individuell nach Aufwand ab und können sich daher stark in den Preisen unterscheiden.
Energie Effizienz Profi bietet die Antragstellung zum pauschalen Eigenanteil von 299,- Euro inklusive Umsatzsteuer an.
Die Unterlagen können als Scan per E-Mail gesendet werden. Es ist auch ausreichend, diese in einer hohen Auflösung abzufotografieren. Folgende Formate sind gestattet:
PNG, JPG/JPEG, TIFF, PDF.
Die Zusendung per Post ist selbstverständlich gestattet, kann den Prozess aber unnötig verlangsamen.
Achtung!
Auf die Reihenfolge kommt’s an:
Beginnen Sie erst nach Antragsstellung mit der Umsetzung der Sanierungsarbeiten.
Sie verlieren sonst Ihren Anspruch auf Fördermittel!
Für weitere Informationen und eine schnelle Antragstellung innerhalb von 48 Stunden setzen Sie sich mit unserem Team in Verbindung.
Bis zu 15 % Förderzuschuss
Smart Home
Bis zu
15 %
Lüftungsanlagen
Einbau, Austausch und Optimierung von Lüftungsanlagen werden zu 15% gefördert.
Bis zu
15 %
Sonnenschutz
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