Nachhaltige Heizung – stichhaltige Förderung.
Durchschnittlich
16.900 €
Zuschuss sichern 1
Durchschnittlich
16.900 €
Die neuen 2025 KfW Förderungen für den Heizungstausch.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet in 2025 eine Förderung für den Heizungstausch, mit der bis zu 70 % der förderfähigen Kosten übernommen werden. Für den Austausch alter, ineffizienter Heizsysteme gegen moderne, umweltfreundlichere Alternativen wie Wärmepumpen, wird bei selbstgenutztem Wohneigentum eine Förderquote von mindestens 30 % gewährt. In bestimmten Fällen kann dieser Satz sogar auf bis zu 70 % ansteigen. Die genaue Höhe der Förderung ist dabei nicht nur vom Einkommen der Antragsteller abhängig, sondern auch davon, ob besonders nachhaltige Heizsysteme installiert werden. Förderfähige Kosten sind zum Beispiel Handwerker- und Materialkosten.
Zusätzlich werden 50 % der Kosten für Fachplanung und Antragstellung eines Energieeffizienz-Experten gefördert.
Der Förderzuschuss ist auf höchstens 30.000 € pro Wohneinheit begrenzt. Auf diese Weise können bis zu 21.000 € durch den Förderzuschuss eingespart werden.
Folgende Heizsysteme fallen unter die Förderung:
- Wärmepumpen
- Solarthermische Anlagen
- Biomasseheizungen
- Wasserstofffähige Heizungen (Investitionsmehrkosten)
- Brennstoffzellenheizung
- Innovative Heizungstechnik
- Errichtung, Umbau, Erweiterung Gebäudenetz
- Gebäudenetzanschluss
- Wärmenetzanschluss
¹ Durchschnitt basierend auf unserer 25-jährigen Erfahrung in der Beantragung von Fördermitteln für energetische Sanierung.
Gut zu
wissen!
Die Antragstellung für den staatlichen Zuschuss muss über einen Energieeffizienz-Experten erfolgen. Energie Effizienz Profi bietet dieses deutschlandweit als einfachen Service an. Die Antragstellung wird sogar innerhalb von 48 Stunden umgesetzt. Dieser Service beinhaltet sowohl die Beratung als auch die Unterstützung bei der Antragstellung und wird ebenfalls mit 50 Prozent gefördert.
Wir vermitteln Sie gern unverbindlich an lokale Handwerksprofis aus unserem Netzwerk.
Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot für Ihr Vorhaben. Dazu benötigen wir nur ein paar Angaben zu Ihrem Sanierungsprojekt und Ihre Kontaktdaten.
Sie können auch ohne Handwerkerangebot die Förderhöhe berechnen und das Angebot später zur Prüfung nachreichen.
Hinweis:
Ohne Angebot müssen Sie die Sanierungskosten möglichst genau schätzen.
Eine Sanierung gilt auch dann schon als begonnen, wenn eine Anzahlung geleistet oder das Handwerkerangebot ohne eine aufschiebende Bedingung schriftlich akzeptiert wurde.
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Weiteres Gebäude?
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Hinweis:
Neben dem Angebot können auch Produktdatenblätter und weitere Informationen hochgeladen werden. Zulässig sind gängige Bilddateien und PDF-Dateien.
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Hiermit sind alle Kosten gemeint, die rund um die förderfähige Maßnahme anfallen. Dazu zählen Lohn- und Materialkosten, aber auch Kosten für Putz- oder Malerarbeiten. Planen Sie mehrere Maßnahmen, sind hier die Gesamtkosten einzutragen.
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Ausschlaggebend ist, wie das Gebäude überwiegend genutzt wird. Ein Haus mit 80% Wohnfläche und 20% Gewerbefläche zählt beispielsweise als Wohngebäude.
Als Wohneinheit gilt eine abgeschlossene Wohnung (eigener Zugang, Kochgelegenheit, fließend Wasser und Toilette), die zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und bestimmt ist. Einliegerwohnungen zählen als separate Wohneinheiten, wenn sie abgeschlossen sind. Einfamilienhäuser zählen als 1 Wohneinheit.
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) zeigt den energetischen Zustand des Gebäudes und sinnvolle Sanierungsmaßnahmen auf. Dafür muss das Gebäude vor Ort im Rahmen einer zertifizierten Energieberatung besichtigt werden. Ein iSFP ist nicht verpflichtend für eine Förderung.
So leicht geht‘s:
2.
Sie teilen Hausdaten und Dokumente digital.
3.
Wir stellen den Förderantrag in nur 48 Stunden.
4.
Bis zur Auszahlung der Fördermittel sind wir an Ihrer Seite.
Die neuen Förderungen 2025 für den Heizungstausch
Der Austausch alter, ineffizienter Heizsysteme gegen moderne, umweltfreundlichere Alternativen:
- Wärmepumpen
- Solarthermische Anlagen
- Biomasseheizungen
- Wasserstofffähige Heizungen (Investitionsmehrkosten)
- Brennstoffzellenheizung
- Innovative Heizungstechnik
- Errichtung, Umbau, Erweiterung Gebäudenetz
- Gebäudenetzanschluss
- Wärmenetzanschluss
Bei selbstgenutzten Immobilien liegt der Zuschuss für den Heizungstausch zwischen 30 % und 70 %, je nach Effizienz der neuen Anlage und eigenem Jahreseinkommen.
Nein, das ist nicht möglich. Mit der Umsetzung darf bis zur Bestätigung der Förderung nicht begonnen werden.
Jede:r Wohneigentümer:in in Deutschland.
Für den Bundeshaushalt 2025 ist ein Fördertopf in Höhe von 16 Mrd. Euro beschlossen worden. Bis zum Ende der Fördermittel können Anträge gestellt werden.
Ja. Pro Wohneinheit werden maximal 30.000 Euro gefördert.
In den meisten Fällen ja. Eine Entscheidung sollte aber immer erst nach fachlicher Beratung erfolgen.
Ja. Beim Heizungstausch in einer selbstgenutzten Wohnimmobilie, mit einem Einkommen unter 40.000 Euro pro Jahr, gibt es beispielsweise einen Zuschuss vom Staat von 70 %. Der geringste Förderzuschuss liegt bei 30 %.
Die Mittel sind für das sogenannte Programm „Förderungen für effiziente Maßnahmen (BEG)“ vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bereitgestellt.
Die Unterlagen können als Scan per E-Mail gesendet werden. Es ist auch ausreichend, diese in einer hohen Auflösung abzufotografieren. Folgende Formate sind gestattet:
PNG, JPG/JPEG, TIFF, PDF.
Die Zusendung per Post ist selbstverständlich gestattet, kann den Prozess aber unnötig verlangsamen.
Die Energieberatung durch unsere zertifizierten Energieeffizienz-Experten wird zu 50 % gefördert.
Bis zu 40 % Förderzuschuss
Wärmepumpe:
Mit Umgebungsenergie
25 %
Solarthermie:
mit Sonnenenergie
Bis zu
20 %
Biomasse:
die Ergänzungslösung
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