Energieeffizienz und Cashflow: Staatlich gefördert

Bis zu 50 % Förderung

Bis zu 50 % Förderung

BAFA- und KfW-Förderung für Gewerbeimmobilien

Wer seine Gewerbeimmobilie energetisch saniert, senkt die Betriebskosten und bekommt einen Teil der Investition zurück. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördern einzelne Sanierungsmaßnahmen mit einem direkten Zuschuss. Planung und Antragstellung werden zusätzlich mit 50 % gefördert.

Aktueller Stand: Zum 21.07.2026 gelten neue Förderrichtlinien

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude wurde zum 21.07.2026 neu geregelt. Die Angaben auf dieser Seite berücksichtigen bereits die neuen Bedingungen. Einzelne Details können sich kurzfristig ändern, deshalb sind die Angaben ohne Gewähr. Im Zweifel prüfen wir Ihren konkreten Fall – fragen Sie einfach Ihre Förderung bei uns an.

Das wird gefördert:

  • Gebäudehülle, zum Beispiel Dämmung oder neue Fenster: 15 %
  • Anlagentechnik, zum Beispiel Lüftung, Gebäudeautomation oder Kältetechnik: 15 %
  • Wärmeerzeugung, zum Beispiel eine neue Heizung: 30 %
  • Heizungsoptimierung: bis zu 50 %

Schon ab einem Investitionsvolumen von 300 Euro brutto pro Maßnahme ist eine Förderung möglich. Gefördert werden ausschließlich beheizte Flächen.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Wie viel Sie zurückbekommen, hängt von der Maßnahme und der Größe Ihrer Immobilie ab. Der Zuschuss ist ein Prozentsatz Ihrer Kosten, allerdings nur bis zu einer festgelegten Obergrenze – der sogenannten Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben.

Für Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung liegt diese Obergrenze bei 500 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche. Die Nettogrundfläche ist die Summe aller nutzbaren Flächen innerhalb Ihres beheizten Gebäudes.

Für den Heizungstausch gilt eine eigene, nach Gebäudegröße gestaffelte Obergrenze:

  • bis 150 Quadratmeter: 28.000 Euro
  • über 150 bis 400 Quadratmeter: 197 Euro pro Quadratmeter
  • über 400 bis 1.000 Quadratmeter: zusätzlich 118 Euro pro Quadratmeter
  • über 1.000 Quadratmeter: zusätzlich 79 Euro pro Quadratmeter

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind alle Unternehmen, die solche Maßnahmen an ihrer Immobilie umsetzen. Wenn Sie als antragstellendes Unternehmen die Immobilie nicht besitzen, müssen Sie eine Eigentümer-Bestätigung vorlegen. Die Investition muss in Deutschland erfolgen, und die geförderten Anlagen oder Gebäudeteile sind mindestens 10 Jahre zweckentsprechend zu nutzen.

Warum sich frühzeitige Planung lohnt

Die Obergrenzen für den Heizungstausch sinken ab dem 01.02.2027 alle sechs Monate. Der Wert für kleine Gebäude fällt zum Beispiel von 28.000 Euro schrittweise auf 22.000 Euro im Jahr 2030. Wer früher plant, sichert sich die höheren Grenzen – und damit den höheren möglichen Zuschuss.

Gut zu
wissen

Gut zu wissen!

Die Förderung ist für viele Maßnahmen an die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten gebunden – zum Beispiel bei der Gebäudehülle und der Anlagentechnik. Energie Effizienz Profi (EEP) bietet genau das deutschlandweit als einfachen Service an: Wir übernehmen die Beratung und die komplette Antragstellung. Ihren Antrag reichen wir innerhalb von 48 Stunden ein. Unser Service wird zudem mit 50 % gefördert.

BEG-Förderung für Gewerbeimmobilien 2026

Gebäudehülle:

  • Dämmung
  • Fenster, Türen & Tore
  • Sommerlicher Wärmeschutz

Anlagentechnik:

  • Raumlufttechnische Anlagen inkl. Wärme-/Kälterückgewinnung
  • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
  • Kältetechnik
  • Innenbeleuchtungssysteme

Anlagen zur Wärmeerzeugung:

  • Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes

Heizungsoptimierung:

  • hydraulischer Abgleich
  • Austausch von Heizungspumpen
  • Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen
  • Dämmung von Rohrleitungen
  • Einbau von Flächenheizungen
  • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik

Wichtig zu wissen: Die Handwerkerangebote unterliegen strengen Förderrichtlinien und müssen zwingend die Voraussetzungen des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) erfüllen.

Bei Energie Effizienz Profi prüfen wir Ihre Handwerkerangebote innerhalb von 24 Stunden kostenlos auf Förderfähigkeit.

Nein, das ist nicht möglich. Mit der Umsetzung darf bis zur Bestätigung der Förderung nicht begonnen werden.

Für eine BAFA-Förderung muss ein Gebäude mindestens 5 Jahre alt sein.

Für den Kauf oder den Bau von Effizienzgebäuden gibt es zwar keine Zuschüsse, aber zinsvergünstigte Darlehen. 

Weitere Infos finden Sie direkt bei der KFW.

Jede:r Immobilieneigentümer:in oder gewerbliche:r Mieter:in mit Unternehmenssitz in Deutschland. Die Antragstellung muss jedoch über einen zertifizierten Energie Effizienz Experten erfolgen.

Energie Effizienz Profi bietet diesen Service inklusive Beratung und Antragstellung einfach, deutschlandweit und in 48 Stunden an. Der Service wird ebenfalls zu 50% gefördert.

Sie können die Maßnahme direkt nach Bestätigung der Antragstellung beauftragen. Dies erfolgt jedoch auf eigenes Risiko, wenn der Zuwendungsbescheid noch nicht eingegangen ist. Dieser entscheidet darüber, ob die Fördermittel bereitgestellt werden.

Für den Bundeshaushalt 2025 ist ein Fördertopf in Höhe von 16 Mrd. Euro beschlossen worden. Bis zum Ende der Fördermittel können Anträge gestellt werden.

Nein. Dies erfolgt erst mit dem sogenannten Zuwendungsbescheid.

Die Mittel sind für das sogenannte Programm „Förderungen für effiziente Maßnahmen (BEG)“ vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bereitgestellt.

Lokale Ingenieurbüros und Energieberater rechnen in der Regel individuell nach Aufwand ab und können sich daher stark in den Preisen unterscheiden.

Energie Effizienz Profi bietet die Antragstellung zum pauschalen Eigenanteil an. Wenden Sie sich an unsere Mitarbeiter um eine Preisliste zu erhalten.

So leicht geht‘s:

Schnell & einfach von Förderungen profitieren:

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50% gefördert –
ab 299,- Euro
Eigenanteil

Achtung

Auf die Reihenfolge kommt’s an

Wichtig für Ihre Förderung: Der Antrag muss beim Bund eingehen, bevor Sie den Sanierungsauftrag vergeben. Wird zuerst gebaut, entfällt der Anspruch auf den Zuschuss. Planung und Angebote dürfen Sie vorab erledigen.

Damit dabei nichts schiefgeht, übernehmen wir die Antragstellung für Sie – innerhalb von 48 Stunden. Sprechen Sie uns einfach an.

Bis zu
80 % Förderung

Ihr Förderantrag in 48 Stunden

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Sie möchten energetisch sanieren und Fördermittel beantragen? Dann nutzen Sie unsere Expertise und unseren Service. Wir übernehmen die Antragstellung, prüfen alle Rechnungen und sorgen für die Auszahlung Ihrer Förderung. Während der Umsetzung steht Ihnen unser Team jederzeit zur Seite. So kommen Sie ganz sicher auf Ihre Kosten.

Wir machen Förderung leichter...

... und schneller im Einzelhandel

Achtung

Auf die Reihenfolge kommt’s an

Wichtig für Ihre Förderung: Der Antrag muss beim Bund eingehen, bevor Sie den Sanierungsauftrag vergeben. Wird zuerst gebaut, entfällt der Anspruch auf den Zuschuss. Planung und Angebote dürfen Sie vorab erledigen.

Damit dabei nichts schiefgeht, übernehmen wir die Antragstellung für Sie – innerhalb von 48 Stunden. Sprechen Sie uns einfach an.

Bis zu
15 %

Dach­dämmung

Die Dämmung vom Dach wird zu 15 % gefördert. Bitte beachten Sie die technischen Mindest­anforderungen für Maßnahmen an der Gebäudehülle.

Bis zu
15 %

Fassaden­dämmung

Die Dämmung von Geschossdecken wird zu 15% gefördert. Bitte beachten Sie die technischen Mindest­anforderungen für Maßnahmen an der Gebäudehülle.

Bis zu
15 %

Geschossdecken­dämmung

Die Dämmung von Geschossdecken wird zu 15% gefördert. Bitte beachten Sie die technischen Mindest­anforderungen für Maßnahmen an der Gebäudehülle.

Bis zu
15 %

Kellerdecken­dämmung

Die Dämmung von Kellerdecken wird zu 15% gefördert. Bitte beachten Sie die technischen Mindest­anforderungen für Maßnahmen an der Gebäudehülle.

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