Häufig gestellte Fragen

Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Themen, mit denen unsere Kunden häufig konfrontiert werden. Wir hoffen, dass unsere FAQs Ihnen helfen, schnell die richtige Antwort auf Ihre Fragen zu finden und Ihnen damit bei der Lösung Ihres Problems helfen.

Häufig gestellte Fragen

Sie können hier eine Übersicht über den Ablauf eines Förderantrags einsehen:

Ablauf Förderantrag →

Nein – Eine Ölheizung zählt nicht zu den förderfähigen Maßnahmen, die durch das BAFA staatlich gefördert werden.

Was habe ich für alternative Fördermöglichkeiten?

Hier finden Sie eine Übersicht alle Fördermöglichkeiten mit den entsprechenden prozentualen Fördersummen:

Förderübersicht →

Als ein sogenanntes Effizienzhaus werden Wohngebäude betitelt, die einen energetischen Standard aufweisen. Dafür spielen zwei Faktoren eine Rolle: Zum einen, wie hoch der Gesamtenergiebedarf einer Immobilie ist und zum anderen, wie gut die Wärmedämmung der Gebäudehülle ist. Davon ab, gibt es verschiedene Effizienzhaus-Stufen, die den Energiebedarf einer Immobilie einstufen. (40, 55, 70, 80) Mehr dazu finden Sie hier →.

Vom BAFA nicht – ein Gebäude muss mindestens 5 Jahre alt sein, damit es förderfähig ist.

Weitere Informationen finden Sie direkt bei der KFW →.

Nein – Photovoltaik Anlagen zählen nicht zu den förderfähigen Maßnahmen, die durch das BAFA staatlich gefördert werden.

Was habe ich für alternative Fördermöglichkeiten?

Begonnene und beauftragte Maßnahmen sind nicht förderfähig.

Ausschließlich Materialkosten sind bei einer Eigenleistung förderfähig. Bei einem anstehenden Heizungstausch ist die Eigenleistung nicht möglich – aufgrund einer einzureichenden Fachunternehmererklärung. (vom Heizungsbetrieb)

Wenn die Zisterne in Verbindung mit einer Wärmepumpe als Eisspeicher genutzt wird, sollte dies gehen. Wichtig ist dann, dass die Wärmepumpe die nötigen Jahresarbeitszahlen erreicht. Ansonsten ist dies nicht förderfähig.

Ja, jeder Eigentümer einer Eigentumswohnung kann einen Antrag stellen. Auch die Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft kann Anträge stellen. Als Faustformel gilt, es erhält derjenige die Förderung, welcher die Maßnahme auch bezahlt.

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