Häufig gestellte Fragen
Häufig gestellte Fragen
Sie können hier eine Übersicht über den Ablauf eines Förderantrags einsehen:
Nein – Eine Ölheizung zählt nicht zu den förderfähigen Maßnahmen, die durch das BAFA staatlich gefördert werden.
Was habe ich für alternative Fördermöglichkeiten?
- Wärmepumpe →
- Biomasseheizungen →
- Solarkollektoranlagen →
- Stationäre Brennstoffzellenheizungen
Hier finden Sie eine Übersicht alle Fördermöglichkeiten mit den entsprechenden prozentualen Fördersummen:
Vom BAFA nicht – ein Gebäude muss mindestens 5 Jahre alt sein, damit es förderfähig ist.
Weitere Informationen finden Sie direkt bei der KFW →.
Nein – Photovoltaik Anlagen zählen nicht zu den förderfähigen Maßnahmen, die durch das BAFA staatlich gefördert werden.
Was habe ich für alternative Fördermöglichkeiten?
Begonnene und beauftragte Maßnahmen sind nicht förderfähig.
Ausschließlich Materialkosten sind bei einer Eigenleistung förderfähig. Bei einem anstehenden Heizungstausch ist die Eigenleistung nicht möglich – aufgrund einer einzureichenden Fachunternehmererklärung. (vom Heizungsbetrieb)
Wenn die Zisterne in Verbindung mit einer Wärmepumpe als Eisspeicher genutzt wird, sollte dies gehen. Wichtig ist dann, dass die Wärmepumpe die nötigen Jahresarbeitszahlen erreicht. Ansonsten ist dies nicht förderfähig.
Ja, jeder Eigentümer einer Eigentumswohnung kann einen Antrag stellen. Auch die Wohnungseigentümergemeinschaft kann Anträge stellen. Als Faustformel gilt, es erhält derjenige die Förderung, welcher die Maßnahme auch bezahlt.
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